Aus Zollsicht ist eine Warenrücksendung aus Großbritannien nach Polen ein Import in die EU. Kehrt Unionsware in unverändertem Zustand zurück, grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach der Ausfuhr, kann sie über die Rückwarenregelung ohne Zoll zurückkommen. Voraussetzung ist der dokumentierte Nachweis der ursprünglichen Ausfuhr.
Wann rückkommt Ware aus Großbritannien zu?
- Reklamationen und abgelehnte Lieferungen: Der Empfänger schickt eine fehlerhafte oder nicht bestellgerechte Partie zurück.
- Unverkaufte Ware: Saisonende, Vertragsende, Bestand kehrt in ein Lager in Polen zurück.
- E-Commerce-Retouren: Pakete und Paletten kommen von Kunden oder aus einem Retourenlager zurück.
- Rückkehr von Messen: Stand und Ausrüstung fahren nach der Veranstaltung heim. Bei Messereisen lohnt es sich, von Anfang an ein ATA-Carnet zu erwägen, das die vorübergehende Ausfuhr und den Rückweg vereinfacht.
Der gemeinsame Nenner: Jede solche Rückkehr ist formal eine Einfuhr in die Europäische Union und durchläuft den Zoll, genau wie ein Warenkauf in UK. Der Unterschied: Für zurückkehrende Unionsware sieht das Recht einen eigenen, günstigen Weg vor.
Rückwaren: Wie die Ware ohne Zoll zurückkommt
In der Praxis zählen drei Dinge. Erstens muss es dieselbe Unionsware sein, die die EU verlassen hat. Zweitens muss sie unverändert zurückkehren: in Großbritannien weder verarbeitet noch verbessert. Drittens muss die Ausfuhr dokumentiert sein, also der vollständige Satz der ursprünglichen Exportpapiere vorliegen: die Ausfuhranmeldung mit Bestätigung, die Rechnung und die Transportdokumente. Dieser dritte Punkt macht die meisten Probleme, weil Exportdokumente nach der Lieferung gern wie Altpapier behandelt werden. Das sind sie nicht: Sie entscheiden, ob die Rücksendung ohne Zoll durchgeht oder wie ein gewöhnlicher Import mit vollen Abgaben behandelt wird.
Rückgabe der ganzen Sendung oder eines Teils
Am einfachsten ist es, wenn die ganze Sendung zurückkommt: Die Positionen der Rückanmeldung entsprechen eins zu eins den Ausfuhrpositionen. Häufiger kehrt aber nur ein Teil zurück, zum Beispiel zwei von zehn Paletten. Dann müssen die zurückkehrenden Positionen präzise mit den Positionen der ursprünglichen Ausfuhranmeldung verknüpft werden, mit Mengen und Werten, damit die Zollbehörde erkennt, dass es eine Teilmenge dessen ist, was ausgereist ist. Grundlage ist ein Rückgabedokument: eine korrigierte Rechnung oder eine Notiz, die beschreibt, was warum zurückkommt. Je genauer die Rücksendung beschrieben ist, desto weniger Fragen an der Grenze.
Wie läuft die Abfertigung der Rücksendung in der Praxis ab?
- Eine Einfuhranmeldung in die EU mit dem Hinweis, dass es sich um Rückwaren handelt.
- Die Dokumente der ursprünglichen Ausfuhr als Nachweis, dass die Ware die Union verlassen hat.
- Ein Rückgabedokument: korrigierte Rechnung, Notiz oder Protokoll mit dem Grund der Rückkehr.
- Auf britischer Seite ein Export aus UK, auf Unionsseite eine Einfuhr: Transport und Überfahrt laufen wie bei jedem Import aus Großbritannien.
Die Abfertigung bei der Einreise in die Union beschreiben wir ausführlicher im Beitrag über den Import aus Großbritannien nach Polen, den gesamten Grenzprozess im Text zur Zollabfertigung nach dem Brexit. Rücksendungen führen wir genauso wie Hinsendungen: Transport, Zoll auf beiden Seiten und Dokumente in einem Auftrag.
Sie haben Ware, die aus Großbritannien zurück soll, und sind nicht sicher, ob die Dokumente für die Rückwarenregelung reichen? Beschreiben Sie den Fall im Kontaktformular, wir prüfen den Satz, bevor der Lkw zur Abholung fährt.
Schritt für Schritt
- Unterlagen zusammenstellen. Sie sammeln die Nachweise über die ursprüngliche Ausfuhr der Ware aus der EU.
- Warenzustand prüfen. Sie stellen sicher, dass die Waren seit der Ausfuhr unverändert geblieben sind.
- Zollanmeldung abgeben. Sie melden die Ware vor dem Grenzübertritt unter der Rückwarenregelung an.
- Transport veranlassen. Sie übergeben die Sendung für den Straßen transport von Großbritannien nach Polen.
- Lieferung entgegennehmen. Sie übernehmen die Ware nach Freigabe durch die Zollbehörden im Ziellager.
Definitionen
- Rückwarenregelung: Zolllaufverfahren zur zollfreien Wiedereinfuhr von Unionswaren in das Zollgebiet der Europäischen Union.
- Carnet ATA: Internationales Zolldokument für die vorübergehende Ausfuhr und die zollfreie Wiedereinfuhr von Frachten.
- Importzollabfertigung: Formelle Anmeldung von Waren bei der Einfuhr aus einem Drittland in die Europäische Union.
- Ursprüngliche Ausfuhr: Nachgewiesene Erstversendung der Ware aus der Europäischen Union nach Großbritannien.
Wann gilt diese Regel nicht?
Die Abgabenbefreiung gilt nicht, wenn die Waren im Ausland be- oder verarbeitet wurden oder die Ausfuhr mehr als drei Jahre zurückliegt.
Die Rolle von OTSL
Wir organisieren internationale Transporte und die Abwicklung von Rücksendungen nach Polen. Nutzen Sie unser Angebot für Sammelgut (LTL) und lesen Sie den Artikel Export nach Großbritannien, erforderliche Dokumente zur Vorbereitung der Zolldokumente.
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