Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), geschlossen in Genf am 19. Mai 1956, regelt den Beförderungsvertrag, den Frachtbrief und die Haftung des Frachtführers.
Die polnischsprachige Fassung ist auf dieser Website zur Einsicht veröffentlicht (Dz.U. 1962 Nr. 49 Pos. 238). Das Übereinkommen hat zudem authentische englische und französische Fassungen der UNECE.