Zollabfertigung beim Transport nach Norwegen Schritt für Schritt

Wissensbasis

Zollabfertigung beim Transport nach Norwegen Schritt für Schritt

Norwegen ist im EWR, aber außerhalb der EU-Zollunion, ein Transport aus Polen braucht also den vollen Zollweg. Schritt für Schritt: Dokumente und Warenursprung, Ausfuhranmeldung, T1-Versand, digitale Digitoll-Meldung und die Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer in Norwegen.

Norwegen gehört zum EWR, aber nicht zur EU-Zollunion, jeder Warentransport überquert also eine Zollgrenze. Der Standardweg: Ausfuhranmeldung in der EU, T1-Versand nach Norwegen, digitale Datenmeldung in Digitoll und Einfuhranmeldung im System TVINN. Die Einfuhrumsatzsteuer rechnen in Norwegen registrierte Firmen in der Steuererklärung ab, nicht an der Grenze.

Die polnischsprachige Fassung dieses Artikels ist die maßgebliche. Dies ist eine informative Übersetzung.

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Er gibt den meisten Industriewaren freien Marktzugang, hebt die Zollgrenze aber nicht auf: Norwegen führt einen eigenen Tarif, eigene Anmeldesysteme und eine eigene Mehrwertsteuer.

Schritt 1: Handelsdokumente und Ursprungsnachweis

Die Basis sind Handelsrechnung, Spezifikation oder Packliste und der CMR-Frachtbrief. Dazu kommt der Warenursprung: Das EWR-Abkommen beseitigt Zölle auf die meisten Industriewaren mit EU-Ursprung, aber nur mit einem präferenziellen Ursprungsnachweis. Nach Angaben des norwegischen Zolls (Tolletaten) sind die häufigsten Formen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, bestätigt von der Zollbehörde des Ausfuhrlandes, oder eine Ursprungserklärung des Exporteurs auf der Rechnung, möglich für ermächtigte Ausführer oder für Sendungen bis zur Wertgrenze des jeweiligen Abkommens. Ohne Ursprungsnachweis gilt der allgemeine Zollsatz, und Lebensmittel sowie Agrarwaren folgen unabhängig vom Ursprung eigenen Regeln.

Schritt 2: die Ausfuhranmeldung in der EU

Ware, die die EU verlässt, braucht eine Ausfuhranmeldung (EX) im Ausfuhrland. Es entsteht das EAD mit einer MRN, die die Sendung bis zur Grenze begleitet. Der Ausgang der Ware aus der EU muss im System bestätigt werden, denn davon hängt unter anderem der Nullsteuersatz beim Verkäufer ab.

Schritt 3: T1-Versand nach Norwegen

Norwegen ist Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren, die Ware fährt also im T1-Verfahren, eröffnet im System NCTS. Das Versandbegleitdokument (TAD) fährt mit dem Fahrzeug, beendet wird das Verfahren in Norwegen. Zölle und Abgaben werden dadurch nicht unterwegs fällig, sondern erst am Ort der Einfuhrabfertigung.

Schritt 4: Digitoll, Daten digital vor der Grenze

Tolletaten stellt die Grenzabwicklung unter dem Namen Digitoll auf digital um: Daten zum Transportmittel, zur Ankunftszeit und zu den beförderten Waren gehen vor dem Grenzübertritt oder spätestens in diesem Moment ins System. Sind die Daten vollständig und ist keine Kontrolle nötig, kann die Ware beim Grenzübertritt automatisch freigegeben werden. Nach dem revidierten Zeitplan von Tolletaten wird die digitale Melde- und Auskunftspflicht ab dem 15. September 2026 strikt verbindlich, und ab dem 1. März 2027 muss die Zollanmeldung spätestens beim Grenzübertritt abgegeben sein, womit die bisherige Praxis der Abfertigung nach der Einfahrt (direktekjoring) endet. In der Praxis lohnt es sich, schon heute im Zielmodell zu arbeiten: Die Einfuhranmeldung kann bis zu 5 Tage vor Ankunft der Ware an das System TVINN gesendet werden.

Schritt 5: Einfuhranmeldung und Mehrwertsteuer

Die Einfuhrabfertigung läuft im norwegischen System TVINN, meist über einen norwegischen Zollagenten. Bei der Mehrwertsteuer ist es anders als beim klassischen Import: Nach Skatteetaten (der norwegischen Steuerverwaltung) zahlen im norwegischen Mehrwertsteuerregister registrierte Firmen die Steuer nicht an der Grenze, sondern berechnen die Einfuhrumsatzsteuer selbst und weisen sie in der periodischen Steuererklärung aus, auf Basis des Sendungswerts plus Zoll und Abgaben. Nicht registrierte Unternehmen rechnen die Steuer bei der Abfertigung ab. Den Versandhandel an Verbraucher deckt das separate VOEC-Schema ab, das wir im Artikel über Abfertigung und VOEC beschreiben.

Die häufigsten Stolpersteine

  • Fehlender Ursprungsnachweis: Ware, die zollfrei hätte einreisen können, bekommt den allgemeinen Satz
  • Nicht beendeter T1-Versand: das Risiko einer Zahlungsaufforderung für die Zollschuld trotz gelieferter Ware
  • Daten nicht digital vor der Grenze gemeldet: Das Fahrzeug wartet am Übergang, bis die Unterlagen die Ware einholen
  • VOEC mit B2B-Import verwechselt: Das sind zwei verschiedene Abrechnungswege der Mehrwertsteuer

Quellen

Wir organisieren Transporte und Abfertigungen auf dieser Relation seit Jahren. Sehen Sie Transport nach Norwegen, die Zollabfertigung und den Artikel über Lieferungen nach Norwegen außerhalb der EU, oder beschreiben Sie die Sendung im Kontaktformular.

Häufige Fragen

Ist Norwegen in der Europäischen Union?
Nein. Norwegen gehört zur EFTA und zum Europäischen Wirtschaftsraum, was den meisten Industriewaren freien Marktzugang gibt, die Zollgrenze aber nicht aufhebt. Jeder Transport aus der EU braucht eine Ausfuhranmeldung im Ausfuhrland, in der Regel ein T1-Versandverfahren und eine Einfuhrabfertigung in Norwegen.
Was ist Digitoll und ab wann gilt es?
Digitoll ist die digitale Grenzabwicklung des norwegischen Zolls (Tolletaten): Daten zu Transport und Ware gehen vor dem Grenzübertritt oder spätestens in diesem Moment ins System. Nach dem revidierten Zeitplan ist die digitale Informationspflicht ab dem 15. September 2026 strikt verbindlich, und ab dem 1. März 2027 endet die Abfertigung nach der Einfahrt (direktekjoring).
Zahlt man die Einfuhrumsatzsteuer nach Norwegen an der Grenze?
Im norwegischen Mehrwertsteuerregister registrierte Firmen zahlen die Steuer nicht an der Grenze: Nach Skatteetaten berechnen sie die Einfuhrumsatzsteuer selbst und weisen sie in der periodischen Steuererklärung aus, auf Basis des Sendungswerts plus Zoll und Abgaben. Nicht registrierte Unternehmen rechnen die Steuer bei der Einfuhrabfertigung ab.
Sind EU-Waren in Norwegen zollfrei?
Die meisten Industriewaren mit EU-Ursprung kommen auf Grundlage des EWR-Abkommens zollfrei ins Land, vorausgesetzt es gibt einen präferenziellen Ursprungsnachweis: eine EUR.1-Bescheinigung oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Ohne Ursprungsnachweis gilt der allgemeine Zollsatz, Lebensmittel und Agrarwaren folgen eigenen Regeln.

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