Zollabfertigung bei OTSL ist vollständige Import- und Exportabwicklung als Teil des Transportplans, nicht ein separates Problem am Ende der Strecke. Wir betreiben eigene Zollagenturen in Polen und Großbritannien, erstellen und überwachen die Dokumente und geben die Sicherheitsanmeldungen ab, bevor der Lkw die Grenze erreicht. Die Leistung richtet sich an Unternehmen, die Ware außerhalb der EU bewegen, vor allem auf den Strecken Polen-UK, Schweiz und Norwegen.
Umfang
- Export- und Importabfertigung: GB, EU, Schweiz, Norwegen
- Ausfuhranmeldung und EAD (EX-Nachricht) mit Ausgangsbestätigung
- Versandverfahren T1/T2: Eröffnung, Erledigung und Sicherheit
- Sicherheitsanmeldung ENS (für die EU im Rahmen von ICS2) vor Ankunft der Ware
- UK-Grenze: GVMS, GMR-Referenz, ELO/EIDR-Bereitschaft
- Präferenz und Ursprung: EUR.1, Ursprungserklärung, Handelsrechnung und Packliste
- Verfahren 42 beim Import mit aufgeschobener Einfuhrumsatzsteuer und die EORI-Nummer
- Prüfung der Zolltarifnummer (CN/HS) und Abgleich auf Lizenzen oder SPS/BTOM-Kontrollen
Wie arbeiten wir?
Die Abfertigung planen wir gemeinsam mit dem Transportauftrag. Bevor der Lkw fährt, klären wir, wer Ausführer und Einführer ist, welche Incoterms gelten und auf welcher Seite der Grenze die Zollschuld entsteht. Wir sammeln Handelsrechnung, Packliste, Ursprungsangaben und Zolltarifnummer, denn ein Fehler in diesen Daten zeigt sich erst an der Grenze, wenn es bereits zu spät ist.
Danach geben wir die Ausfuhranmeldung (EAD) ab, eröffnen bei Bedarf das Versandverfahren und erstellen die Sicherheitsanmeldung fristgerecht. Die EU-Regeln veröffentlicht die Europäische Kommission (europa.eu), die UK-Regeln die Regierung auf GOV.UK. Bei UK-Aufträgen erstellen wir als Frachtführer den GMR im GVMS, die GB-Importdokumente muss jedoch die britische Seite liefern. Durchgängig betreut eine Person den Fall und sieht den Status auf beiden Seiten.
Grenzen der Leistung (was sie nicht umfasst / was zu wissen ist)
Wir erfinden keine Daten für den Kunden. Zolltarifnummer, Wert und Ursprung meldet, wer Vertrag und Rechnung hat; wir prüfen die Stimmigkeit und warnen vor Risiken. Wir sind kein Steuerberater und rechnen die Einfuhrumsatzsteuer nicht für den Kunden ab. Fehler kosten: eine falsche Einreihung bedeutet zusätzlichen Zoll und eine Korrektur, eine verspätete ENS kann den Lkw an der Grenze aufhalten, eine fehlende EORI oder ein VAT-Fehler blockiert die Abfertigung, und ein nicht erledigtes T1-Versandverfahren löst die Sicherheit aus und riskiert Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den vollen Wert. Deshalb schließen wir die Unterlagen vor der Abfahrt ab, nicht danach.
KI-Grafik