ADR-Transport ist die Beförderung gefährlicher Güter nach dem ADR-Übereinkommen, den internationalen Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Stoffe. Er erfordert die richtige Klassifizierung der Ware, einen geschulten Fahrer, die Kennzeichnung des Fahrzeugs und vollständige Beförderungspapiere. Bei OTSL fahren wir ADR auch als Stückgut, ab einer Palette.
ADR-Klassen 1-9
ADR teilt gefährliche Güter nach der dominierenden Gefahr in neun Klassen ein:
- Klasse 1: explosive Stoffe und Gegenstände,
- Klasse 2: Gase,
- Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe,
- Klassen 4.1-4.3: entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden,
- Klassen 5.1 und 5.2: oxidierende Stoffe und organische Peroxide,
- Klassen 6.1 und 6.2: giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe,
- Klasse 7: radioaktive Stoffe,
- Klasse 8: ätzende Stoffe,
- Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, zum Beispiel Lithiumbatterien.
Klasse, UN-Nummer und Verpackungsgruppe liest man meist aus Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts ab. Sie bestimmen Gefahrzettel, Verpackungen und Zusammenladeverbote.
Dokumente: Beförderungspapier und schriftliche Weisungen
Grundlage ist das Beförderungspapier mit den nach ADR geforderten Angaben: UN-Nummer mit dem Vorsatz UN, richtige Versandbezeichnung, Nummern der Gefahrzettelmuster, Verpackungsgruppe, Anzahl und Art der Versandstücke sowie die Gesamtmenge des Gefahrguts. In der Kabine müssen zudem die schriftlichen Weisungen nach ADR liegen, die Notfallkarte für die Besatzung, in einer Sprache, die der Fahrer versteht. Dazu kommen die ADR-Bescheinigung des Fahrers und die vorgeschriebene Fahrzeugausrüstung.
Kennzeichnung des Fahrzeugs
Eine Beförderungseinheit mit Gefahrgut trägt vorn und hinten rechteckige retroreflektierende orangefarbene Tafeln. Bei der Beförderung in Tanks oder in loser Schüttung zeigen die Tafeln die Gefahrnummer und die UN-Nummer, und das Fahrzeug wird zusätzlich mit Großzetteln (Placards) der jeweiligen Klasse versehen.
Freistellungen: LQ und die 1000-Punkte-Regel
Nicht jede Beförderung gefährlicher Stoffe fällt unter das volle ADR. In begrenzten Mengen verpackte Güter (LQ, Kapitel 3.4 ADR), in kleinen Innenverpackungen und mit dem LQ-Zeichen markiert, genießen weitgehende Erleichterungen. Das zweite Tor ist die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6, umgangssprachlich die 1000-Punkte-Regel: Jeder Position wird eine Beförderungskategorie zugeordnet, und wenn die Punktsumme je Beförderungseinheit 1000 nicht überschreitet, entfallen unter anderem die ADR-Bescheinigung des Fahrers und die orangefarbenen Tafeln. Das Beförderungspapier mit der Berechnung und die Grundausrüstung bleiben Pflicht, deshalb rechnen wir die Punkte vor dem Transport, nicht währenddessen.
Der Gefahrgutbeauftragte (DGSA)
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, darunter Absender, Verlader und Frachtführer, bestellen grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten (DGSA). Er hilft bei Grenzfällen der Klassifizierung, auditiert Verfahren und erstellt den Jahresbericht. In Polen nimmt die Technische Transportaufsicht (TDT) die Prüfungen ab.
ADR im Transport nach Großbritannien
Auf der UK-Relation treffen Straßen- auf Seevorschriften. Auf dem Fährabschnitt gilt der IMDG-Code, Gefahrgut muss also schon bei der Buchung beim Fährbetreiber angemeldet werden: Die Reederei entscheidet, ob und auf welcher Abfahrt sie eine Klasse mitnimmt. Der Eurotunnel hat eigene, strengere Zulassungsregeln für Gefahrgut, was wir im Artikel wie lange ein Transport von Polen nach UK dauert erwähnen. Dazu kommt die übliche Zollabfertigung, deshalb planen wir ADR, Fährbuchung und Abfertigung als einen Prozess.
Wie gehen wir ADR bei OTSL an?
Gefahrgut planen wir gesondert, denn ein Fehler in Klassifizierung oder Papieren ist nicht nur ein Bußgeldrisiko, sondern eine echte Gefahr. Wir fragen früh nach dem Sicherheitsdatenblatt, wählen die richtige Ausrüstung und den Fahrer, prüfen die LQ-Erleichterung und die 1000-Punkte-Grenze, und die genauen Anforderungen für Ihre Ladung bestätigen wir vor der Abfahrt.
Siehe ADR-Transport und die volle Liste der Leistungen.
Schritt für Schritt
- Klassifizierung vornehmen. Ermitteln Sie die Stoffeigenschaften und weisen Sie die zutreffende ADR-Klasse zu.
- Verpackung vorbereiten. Nutzen Sie zugelassene Schutzverpackungen und bringen Sie die vorgeschriebenen Gefahrzettel an.
- Dokumente erstellen. Fertigen Sie die Gefahrgutdeklaration sowie das dazugehörige Beförderungspapier an.
- Transporteur prüfen. Stellen Sie sicher, dass der Fahrer eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzt und das Fahrzeug gekennzeichnet ist.
- Verladen und sichern. Platzieren Sie die Paletten im Laderaum und sichern Sie diese nach den geltenden Vorschriften.
Definitionen
- ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße): Das internationale Regelwerk für die technischen Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen beim Straßentransport von Gefahrgut.
- ADR-Klasse: Eine Gefahrenkategorie, die Stoffen anhand ihrer vorrangigen chemischen und physikalischen Eigenschaften zugewiesen wird.
- Anlagen A und B: Bestandteile der ADR-Vereinbarung mit detaillierten Regeln für Verpackung, Kennzeichnung, Fahrzeugausrüstung und Fahrerschulung.
- Sammelguttransport (LTL): Die Beförderung von Gefahrgut als Teilladung auf dem Fahrzeug, möglich ab einer einzelnen Palette.
Wann gilt diese Regel nicht?
Die strengen Auflagen des Regelwerks gelten nicht, wenn die beförderten Mengen die festgelegten Freigrenzen nicht überschreiten.
Die Rolle von OTSL
OTSL organisiert weltweite Gütertransporte nach hohen Sicherheitsstandards und stellt zuverlässigen ADR-Transport bereit. Mehr über flexible Versandlösungen erfahren Sie im Ratgeber über Express-Transporter und zeitkritischen Transport.
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