Grundlage der ADR-Beförderung ist das Beförderungspapier mit Warendaten, für die der Absender verantwortlich ist: UN-Nummer, offizielle Benennung für die Beförderung, Klasse, Verpackungsgruppe sowie Anzahl und Art der Versandstücke. Der Frachtführer ergänzt die schriftlichen Weisungen für die Besatzung, die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers und die Fahrzeugausrüstung, und über die Prozesse der Firma wacht der Gefahrgutbeauftragte (DGSA).
Das ADR-Beförderungspapier
Es beschreibt das Gefahrgut so, wie das ADR es verlangt. In der internationalen Praxis übernimmt diese Rolle meist der CMR-Frachtbrief mit eingetragenen ADR-Daten. Für den Inhalt ist der Absender verantwortlich, denn nur er kennt die Ware: UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe, Anzahl und Beschreibung der Versandstücke sowie Mengen. Eine gute Datenquelle ist Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts mit den Transportangaben des Herstellers. Ein falscher oder unvollständiger Eintrag ist der häufigste Grund, warum ein ADR-Lkw bei einer Kontrolle stehen bleibt.
Schriftliche Weisungen: der Notfall-Spickzettel der Besatzung
Die schriftlichen Weisungen sind ein vereinheitlichtes Dokument nach dem Muster des ADR und beschreiben das Verhalten bei Unfall oder Panne. Sie stellt der Frachtführer bereit, in einer Sprache, die jedes Besatzungsmitglied versteht, und der Fahrer hat sie griffbereit in der Kabine. Aus den Weisungen ergibt sich auch, welche Notfallausrüstung auf dem Fahrzeug sein muss.
Fahrer und Fahrzeug
Ein Fahrer im vollen ADR-Regime braucht die ADR-Schulungsbescheinigung, erworben nach Kurs und Prüfung und regelmäßig zu erneuern. Für manche Beförderungen, etwa in Tanks, ist zusätzlich eine Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug erforderlich. Dazu kommen Feuerlöscher, Notfallausrüstung und die Kennzeichnung der Beförderungseinheit.
Zertifikate rund um die Ware
Verpackungen für das volle ADR müssen zertifiziert sein, erkennbar am UN-Code auf der Verpackung. Bei Lithiumbatterien kommt die Prüfzusammenfassung des Herstellers hinzu. Beim Export aus der EU müssen die ADR-Dokumente mit den Zollanmeldungen übereinstimmen, deshalb sammeln wir den Datensatz einmal und nutzen ihn in beiden Spuren, im Rahmen der Zollabfertigung. Wie die Grenzprozedur selbst abläuft, beschreibt unsere Seite zur Zollabfertigung.
Die Rolle des Gefahrgutbeauftragten
Beteiligte an der Beförderung gefährlicher Güter müssen, mit bestimmten Ausnahmen, einen Gefahrgutbeauftragten (DGSA) bestellen. (Quelle: unece.org) Der Beauftragte auditiert Prozesse, schult, erstellt den Jahresbericht und Berichte über Ereignisse. Er entscheidet Klassifizierungsfragen, die man nie aus dem Bauch heraus entscheiden sollte. Wer regelmäßig Gefahrgut versendet und nicht weiß, ob die Pflicht die eigene Firma trifft, sollte diese Frage als dringend behandeln.
Was sollte vor dem Auftrag bereitliegen?
UN-Nummer, offizielle Benennung, Mengen, Verpackungsart und das Sicherheitsdatenblatt. Mit diesem Satz organisieren wir den ADR-Transport ohne Raten: wir stellen Fahrzeug und Fahrer, komplettieren Beförderungs- und Zolldokumente, und Klassifizierungsfragen gehen zurück an den Absender und seinen Beauftragten, bevor sie unterwegs zum Problem werden.
Siehe auch
- ADR-Transport nach Großbritannien nach dem Brexit: Dokumente auf beiden Seiten der Grenze
- Versand von Lithiumbatterien: UN 3480 und UN 3481 in der Praxis
- Begrenzte Mengen (LQ): wenn Gefahrgut ohne volles ADR fährt
- ADR-Klassen im Sammelgut: was ein normaler Frachtführer nicht mitnimmt
- Leistung: ADR-Transport
Schritt für Schritt
- Daten aus Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts entnehmen. Sie ermitteln UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe.
- Beförderungspapier ausfüllen. Sie tragen alle Gefahrgutangaben korrekt in den CMR-Frachtbrief ein.
- Schriftliche Weisungen übergeben. Sie händigen der Fahrzeugbesatzung die Notfallanweisungen vor Fahrtbeginn aus.
- Fahrerbescheinigung und Ausrüstung prüfen. Sie kontrollieren die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers und die Vollständigkeit der Fahrzeugausrüstung.
- DGSA-Überwachung sicherstellen. Sie lassen die Einhaltung aller Vorgaben durch den Gefahrgutbeauftragten bestätigen.
Definitionen
- ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
- DGSA: Gefahrgutbeauftragter, der die Einhaltung aller betrieblichen Abläufe und Vorschriften überwacht.
- CMR: Internationaler Frachtbrief zur Bestätigung des Beförderungsvertrages im Straßenverkehr.
- UN-Nummer: Vierstellige Kennnummer zur eindeutigen Identifizierung gefährlicher Stoffe oder Güter.
Die Rolle von OTSL
Wir prüfen Frachtpapiere vor Fahrtantritt gründlich, um Unterbrechungen bei Kontrollen zu vermeiden. Erfahren Sie mehr über unseren ADR-Transport sowie unseren Leitfaden zum Thema ADR-Kontrolle an der Grenze.
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