Der korrekte HS/KN-Code ergibt sich aus den objektiven Merkmalen der Ware: Material, Zusammensetzung, Funktion und Verarbeitungsgrad, beurteilt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Den Code und die zugehörigen Maßnahmen prüfen Sie in der TARIC-Datenbank der EU, und bei Grenzfällen oder wiederkehrender Ware beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), die die Zollbehörden in der EU 3 Jahre bindet.
Der Anfang: die Warenbeschreibung, nicht der Rechnungsname
Ausgangspunkt ist eine genaue Produktbeschreibung: Art, Material, Zusammensetzung, Funktion und Verarbeitungsgrad. Der Handelsname auf der Rechnung reicht nicht, denn dasselbe Produkt kann, mit Worten beschrieben, verschiedenen Codes zugeordnet werden, und jeder trägt einen anderen Zollsatz, eine andere Steuer und andere Genehmigungspflichten. Je genauer die Ware beschrieben ist, desto geringer ist der Spielraum für einen Fehler.
Allgemeine Vorschriften und Erläuterungen
Die Kombinierte Nomenklatur enthält die Allgemeinen Vorschriften für ihre Auslegung, die unter anderem regeln, wie Sets, unvollständige Waren und Mischungen einzureihen sind. Hilfreich sind auch die Erläuterungen zum HS und zur KN, die die Weltzollorganisation und die Europäische Kommission veröffentlichen. Wer nur nach dem Namen einreiht, überspringt diese Regeln, und genau dort entstehen die meisten Fehler.
Tarifwerkzeuge: TARIC und der UK-Tarif
Sätze und Maßnahmen zu einem Code prüfen Sie in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission. Für den Handel mit dem Vereinigten Königreich gilt ein eigener britischer Tarif, abrufbar im Trade-Tariff-Werkzeug auf GOV.UK. Eine vZTA beantragen Sie bei Ihrer Zollverwaltung.
Wann beantragen eine vZTA?
Wenn die Einreihung Zweifel weckt oder die Ware regelmäßig fährt, beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA, engl. BTI). Sie ist eine Entscheidung der Zollbehörde, die für die beschriebene Ware den zutreffenden Code bestätigt und die Zollverwaltungen in der gesamten EU 3 Jahre bindet. Sie gibt Sicherheit über den Satz, bevor die Ware unterwegs ist, und beendet den Streit über den Code, bevor er entstehen kann. Weitere Begriffe erklärt unser Glossar.
Und wenn der Code falsch war
Eine falsche Einreihung bedeutet eine korrigierte Anmeldung, die Nachzahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer samt Zinsen und oft eine Kontrolle mit gestoppter Abfertigung. Wer diese Rechnung genau trägt und wie der Streit nach der Prüfung abläuft, zeigt unser Artikel darüber, wer nach der Zollprüfung Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlt, wenn der Code falsch war.
Die Rolle von OTSL
OTSL führt die Zollabfertigung durch und plant die Grenzverfahren so, dass der Code auf Basis der Warenmerkmale bestimmt ist, bevor der Lkw die Grenze erreicht. Wir prüfen die Beschreibung, weisen darauf hin, wann sich eine vZTA lohnt, und sorgen dafür, dass die Anmeldung mit dem übereinstimmt, was tatsächlich fährt. Unsicher, wie Ihre Sendung einzureihen ist? Nehmen Sie Kontakt auf.
Schritt für Schritt
- Warenbeschreibung erfassen. Sammeln Sie genaue Angaben zu Material, Zusammensetzung und Zweck des Produkts.
- Auslegungsregeln anwenden. Nutzen Sie die Allgemeinen Vorschriften zur Bestimmung der passenden Tarifposition.
- Tarifdatenbank konsultieren. Prüfen Sie den zugewiesenen Code im offiziellen System auf Abgaben und Beschränkungen.
- vZTA beantragen. Reichen Sie bei unklaren oder regelmäßig eingeführten Waren einen Antrag bei den Zollbehörden ein.
- Zollanmeldung überprüfen. Gleichen Sie die gewählte Einreihung vor der Abfertigung mit der tatsächlichen Ladung ab.
Definitionen
- HS (Harmonisiertes System): Ein internationales System zur weltweiten einheitlichen Klassifizierung von Handelswaren.
- KN (Kombinierte Nomenklatur): Die achtstellige Zolltarifnomenklatur der Europäischen Union zur genauen Warenbestimmung.
- TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften): Die Datenbank für Zollsätze, Handelsmaßnahmen und Beschränkungen der EU.
- vZTA (Verbindliche Zolltarifauskunft): Eine behördliche Entscheidung der Zollverwaltung über die zollrechtliche Einreihung einer Ware.
Wann gilt diese Regel nicht?
Diese Vorgabe gilt nicht für den reinen Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes, es sei denn, spezielle Marktüberwachungsvorschriften oder veterinärrechtliche Kontrollen kommen zur Anwendung.
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