Die Importabfertigung von Maschinen in Frankreich ist von Vorteil, wenn die Route über Calais oder Dünkirchen führt und die Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer über Autoliquidation oder das Verfahren 42 mit einem Steuervertreter erfolgt. Das Smart-Border-System wickelt den Transport aus UK während der Überfahrt ab, sofern nicht eine Abfertigung in den Niederlanden oder Polen zweckmäßiger ist.
Wie funktioniert das Smart-Border-System in Frankreich?
Frankreich steuert den Güterverkehr aus Großbritannien über das sogenannte Smart-Border-System (intelligente Grenze). Vor der Fährüberfahrt oder der Kanalüberquerung wird die Zollanmeldung mit dem Kennzeichen des Transportfahrzeugs verknüpft, das die Maschine befördert. Dadurch erfolgt die zolltechnische Bearbeitung automatisch während der See- oder Tunnelpassage. Der Fahrer erhält bei der Ankunft im Hafen von Calais oder Dünkirchen einen Status, der die Freigabe oder eine physische Kontrolle anzeigt.
Durch den Verzicht auf zwingende Haltedauern an der Hafenausfahrt verkürzt sich die Transportzeit von in Großbritannien erworbenen Maschinen erheblich. Wenn die Anmeldung korrekt übermittelt und im System gekoppelt wurde, setzt das Fahrzeug seine Fahrt ohne unnötige Verzögerungen in die Europäische Union fort.
Was ist Autoliquidation und wann wird das Verfahren 42 angewendet?
Bei der Einfuhr einer Maschine über Frankreich mit französischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird die Einfuhrumsatzsteuer (MwSt.) über den Mechanismus der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Autoliquidation) direkt in der Steuererklärung verrechnet. Es muss somit keine Steuer direkt an der französischen Grenze gezahlt werden. Für Unternehmen ohne französische Steuernummer wird für diesen Prozess ein steuerlicher Beauftragter tätig.
Für den Weitertransport der Maschine nach Polen bietet das Zollverfahren 42 eine Alternative. Es ermöglicht die Abfertigung in Frankreich mit unmittelbarem Weiterversand in das Bestimmungsland ohne Einzahlung der französischen Umsatzsteuer. Voraussetzung hierfür sind gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Beteiligten sowie Beförderungsnachweise für den Transport nach Polen.
Maschinenabfertigung Schritt für Schritt
- Vorbereitung der Zollanmeldung. Erstellung der Einfuhrdokumente für die Maschine und Überprüfung der Daten vor dem Transportbeginn.
- Kopplung der Anmeldung mit dem Fahrzeug. Zuordnung des Lkw-Kennzeichens zur Zollanmeldung im französischen System vor der Verladung.
- Automatische Prüfung während der Überfahrt. Die Zollbehörden analysieren die Daten während der Passage und legen den Kontrollstatus fest.
- Statusabfrage im Zielhafen. Nach dem Verlassen der Fähre in Calais oder Dünkirchen prüft der Fahrer den Status und setzt die Fahrt fort.
- Abrechnung der Einfuhrabgaben. Abwicklung der Umsatzsteuer über die Autoliquidation in der Steuererklärung oder über das Verfahren 42.
Definitionen
- Smart Border (intelligente Grenze): IT-System zur Verknüpfung von Zollanmeldungen mit Fahrzeugkennzeichen zur Automatisierung der Abfertigung an der französisch-britischen Grenze.
- Autoliquidation: Verfahren zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhrumsatzsteuer direkt in die periodische Steuererklärung des Importeurs.
- Verfahren 42: Zollverfahren zur Überführung von Waren in den freien Verkehr eines EU-Mitgliedstaates bei gleichzeitiger steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat.
- MwSt. (Mehrwertsteuer): Steuer auf den Mehrwert von Lieferungen und sonstigen Leistungen im Wirtschaftsverkehr.
Checkliste für die Maschinenabfertigung
- Prüfung der Gültigkeit der USt-IdNr. von Käufer und Verkäufer vor Transportbeginn.
- Bereitstellung von Kaufrechnung und technischer Dokumentation der Maschine aus dem UK-Auktionskauf.
- Erfolgreiche Verknüpfung der Zollanmeldung mit dem Fahrzeugkennzeichen vor der Fährabfahrt.
- Vollständige Frachtdokumente zum Nachweis des durchgehenden Transports nach Polen.
- Klärung der Konditionen der steuerlichen Vertretung in Frankreich bei fehlender französischer Registrierung.
Wann gilt die Abfertigung über Frankreich nicht?
Diese Regelung gilt nicht, wenn die Zollabfertigung in den Niederlanden oder direkt in Polen organisatorisch einfacher oder kostengünstiger ist. Die Wahl des Abfertigungslandes ist keineswegs starr und hängt von der gewählten Route, dem Umsatzsteuerstatus des Auftraggebers und den Gebühren der Steuervertreter ab. In solchen Fällen kommen alternative Zollstellen zum Einsatz.
Die Rolle von OTSL
OTSL Sp. z o.o. mit Sitz in Kielce und einem Lagerstandort in Milton Keynes, England, organisiert Transporte und Zollabfertigungen zwischen Polen, Großbritannien, der Schweiz, Norwegen und dem restlichen Europa. Wir wickeln Einfuhrabfertigungen von Auktionsmaschinen aus UK über Frankreich und die Niederlande ab. Die Entscheidung für das jeweilige Abfertigungsland treffen wir individuell je nach Route, Steuerstatus des Kunden und Vertretungskosten. Zu unserem Portfolio gehören der Maschinentransport, die Abwicklung im Zollverfahren 42 sowie die allgemeine Zollabfertigung. Ergänzende Informationen finden Sie in den Artikeln zum Import aus Großbritannien nach Polen und zum Verfahren 42 beim EU-Import.
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