Eine gebrauchte Maschine wird in dieselbe Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur, den sogenannten CN-Code, eingereiht wie ein fabrikneues Gerät. Das Alter oder der Abnutzungsgrad der Ausrüstung ändert den Zolltarifcode nicht, sondern wirkt sich ausschließlich auf den Zollwert der Ware aus. Der CN-Code bestimmt den Zollsatz sowie Einfuhrbestimmungen und wird in der TARIC-Datenbank anhand der Hauptfunktion, des Antriebs und der Selbstfahrbarkeit ermittelt.
Warum ändert das Alter der Ausrüstung nicht den CN-Code?
Die zolltarifliche Einreihung im Tarifsystem basiert auf dem technischen Aufbau, dem Verwendungszweck und den physischen Eigenschaften der Ware. Nach den Klassifizierungsgrundsätzen der Europäischen Union behält eine gebrauchte Bau-, Land- oder Industriemaschine dieselbe technische Identität wie ein Neugerät. Mechanischer Verschleiß, Oberflächenrost oder Betriebsstunden wandeln das Gerät zollrechtlich nicht in eine andere Warenkategorie um.
Der Unterschied beim Import gebrauchter Ausrüstung entsteht ausschließlich bei der Bemessung des Zollwerts. Die zu zahlende Zollabgabe wird auf Basis des deklarierten Marktwerts oder Kaufpreises berechnet. Der grundlegende CN-Code bleibt identisch, sodass der im TARIC-System hinterlegte Zollsatz für Neugeräte und Gebrauchtgeräte gleichermaßen gilt.
Wie werden Zubehör und Ersatzteile bei gemeinsamem Transport eingereiht?
Beim Transport gebrauchter Maschinen wird häufig zusätzliches Equipment wie Baggerschaufeln, Hydraulikhämmer oder Ersatzraupen mitgeführt. Zubehör und Ersatzteile, die getrennt versendet werden, sind unter ihren eigenen Tarifpositionen einzureihen. Die gemeinsame Beförderung auf demselben Lkw führt nicht automatisch dazu, dass Maschine und Zubehör unter einem einzigen CN-Code zusammengefasst werden.
Eine gemeinsame Einreihung unter einem Code ist nur möglich, wenn die Sendung eine funktionelle Einheit bildet, die zusammen versendet wird und deren Einreihung den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur folgt. Handelt es sich beim Zubehör um eigenständige Arbeitswerkzeuge oder getrennt bestellte Ersatzteile, muss die Zolldeklaration separate Positionen ausweisen.
Zolltarifliche Einreihung Schritt für Schritt
- Bestimmung der Hauptfunktion. Ermitteln Sie den primären Arbeitszweck der Maschine, wie Graben, Heben oder Planieren, um das passende Tarifkapitel zu finden.
- Prüfung von Antrieb und Selbstfahrbarkeit. Überprüfen Sie, ob das Gerät selbstfahrend, gezogen oder stationär ist, und dokumentieren Sie den Motortyp.
- Recherche in der TARIC-Datenbank. Geben Sie die technischen Merkmale in das System der Europäischen Kommission ein, um den achtstelligen CN-Code und die Zollsätze zu prüfen.
- Trennung von Zubehör und Ersatzteilen. Überprüfen Sie das mitgeführte Zubehör und legen Sie fest, welche Teile eigene Zolltarifnummern erfordern.
- Überprüfung des Warenursprungs. Prüfen Sie die Herstellerdokumente auf das tatsächliche Herstellungsland, um Präferenzregelungen zu bewerten.
Definitionen
- CN (Kombinierte Nomenklatur): Ein achtstelliger Warenverzeichnis-Code der Europäischen Union für zoll- und statistikrelevante Zwecke.
- TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften): Die Datenbank der Europäischen Kommission mit Zollsätzen, Tarifmaßnahmen und Zusatzanforderungen.
- eVZ (Erteilte Verbindliche Zolltarifauskunft): Eine von Zollbehörden ausgestellte Entscheidung, die den Tarifcode offiziell bestätigt und für Zollstellen in der EU bindend ist.
- TCA (Handels- und Kooperationsabkommen): Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zur Regelung des Handels und von Präferenzzollsätzen.
Checkliste für die Zollprüfung gebrauchter Maschinen
- Prüfung der technischen Dokumentation zur Feststellung von Hauptfunktion und Antrieb.
- Abgleich des CN-Codes im TARIC für neue und gebrauchte Ausführungen des Maschinentyps.
- Getrennte Erfassung des Zollwerts der Hauptmaschine und separat verpackter Zubehörteile.
- Kontrolle des Typenschilds zur Verifizierung des tatsächlichen Herstellungslandes.
- Bewertung der Notwendigkeit einer Verbindlichen Zolltarifauskunft bei wiederkehrenden Importen.
Wann gilt der Präferenzzollsatz aus dem EU-UK-Abkommen nicht?
Der Präferenzzollsatz aus dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gilt nicht, wenn die aus Großbritannien eingeführte Bau- oder Landmaschine keinen britischen Ursprung hat. Wurde das Gerät beispielsweise in Japan oder den USA hergestellt und in Großbritannien lediglich als Gebrauchtgerät weiterverkauft, besteht kein Anspruch auf Zollbefreiung. In diesem Fall wird der Zollsatz für Drittländer aus der TARIC-Datenbank angewendet.
Die Rolle von OTSL
Das Unternehmen OTSL Sp. z o.o. mit Hauptsitz in Kielce und einem Logistikstandort in Milton Keynes organisiert internationale Transporte und Zollabfertigungen zwischen Polen, Großbritannien, der Schweiz und Norwegen. Wir führen Transportabläufe strukturiert durch. Informationen zum Bautransit finden Sie auf der Seite Maschinentransport. Zudem bieten wir Zollberatung an, während praktische Details im Artikel über Maschinenkauf bei Eddisons CJM und Transport nach Polen erläutert werden.
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