Die Anlieferung von Standbauten und Exponaten zu Messen auf dem BERNEXPO-Gelände in Bern erfordert einen organisierten Straßentransport in Kombination mit einer ordnungsgemäßen Zollabfertigung, da die Schweiz nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehört. Für die vorübergehende Einfuhr von Messewaren wird meist das ATA-Carnet oder die reguläre temporäre Verwendung genutzt. Die Fristen für die Einfahrt auf das BERNEXPO-Gelände hängen vom Zeitplan des Veranstalters ab.
Welche Zollverfahren gelten für die Einfuhr von Messewaren in die Schweiz?
Da die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, muss der Transport von Standbauelementen, Werbemitteln oder technischen Geräten zur BERNEXPO an der Schweizer Grenze zolltechnisch erfasst werden. Werden die Exponate nach Ende der Veranstaltung wieder in das Herkunftsland zurückgeführt, kommt die vorübergehende Verwendung zur Anwendung. Dies kann über ein ATA-Carnet oder über ein reguläres Ausfuhrverfahren mit anschließender vorübergehender Einfuhrabfertigung in der Schweiz erfolgen. Sämtliche Angaben zu Wert, Gewicht und Menge müssen exakt mit der Ladung übereinstimmen.
Verbrauchsgüter wie Werbeflyer, Werbegeschenke oder Kostproben, die vor Ort an Standbesucher verteilt werden, können nicht vorübergehend eingeführt werden. Hierfür ist eine endgültige Einfuhrverzollung erforderlich, bei der Schweizer Zölle und Steuern anfallen. Die genaue Höhe der Abgaben hängt von der Zolltarifnummer und dem deklarierten Warenwert ab und richtet sich nach den Vorgaben der Schweizer Zollbehörde.
Wie wird der Straßentransport zum BERNEXPO-Gelände in Bern organisiert?
Die BERNEXPO in Bern ist ein vielseitiger Messekomplex, der zahlreiche Fachmessen austrägt, darunter bekannte Ausstellungen für Bauwirtschaft und Landwirtschaft. Auf dem Multi-Areal erfordert die Anlieferung während der Aufbauphase eine genaue Abstimmung mit den vorgegebenen Zeitfenstern des Veranstalters. Die Zufahrt zu den Messehallen und Ladezonen wird durch das jeweilige Regelwerk des Eventveranstalters gesteuert.
Das ausführende Transportunternehmen muss alle Fracht- und Zolldokumente vor dem Erreichen der Schweizer Grenze vollständig vorliegen haben. Verzögerungen bei der Grenzabfertigung wirken sich direkt auf das Entladezeitfenster auf dem BERNEXPO-Gelände aus. Zudem sind in der Schweiz die Achslasten und Gesamtgewichte von Nutzfahrzeugen streng geregelt und unterliegen der Schweizer Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe.
Schritt-für-Schritt-Ablauf der Anlieferung zur BERNEXPO
- Erstellung der Frachtspezifikation. Detaillierte Auflistung aller Standbauteile, Exponate und Werbematerialien mit Angabe von Wert und Gewicht.
- Wahl des Zollverfahrens. Entscheidung für ein ATA-Carnet bei Wiederausfuhr oder Erstellung der Papiere für die temporäre beziehungsweise endgültige Verzollung.
- Grenzzollabfertigung. Vorlage der Zolldokumente an der Schweizer Grenze und Erfassung im Schweizer Zollsystem.
- Anreise zur BERNEXPO. Anfahrt des LKWs nach Bern unter Einhaltung des gebuchten Zeitfensters und der Vorgaben des Messeseitigen Leitsystems.
- Entladung und Standaufbau. Übergabe der Fracht am Messestand und Durchführung der Aufbauarbeiten gemäß Handbuch für Aussteller.
- Rückverladung und Zollabschluss. Verpacken der Exponate nach Messeende und Gestellung beim Zoll zur ordnungsgemäßen Beendigung des temporären Verfahrens.
Definitionen
- BERNEXPO: Ein Messegelände in Bern, das als Austragungsort für verschiedene Fachmessen, etwa aus der Bau- und Landwirtschaftsbranche, dient.
- ATA-Carnet: Ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende zoll- und steuerfreie Einfuhr von Waren in Vertragsstaaten ermöglicht.
- Vorübergehende Verwendung: Ein Zollverfahren zur befristeten Einfuhr von Waren für Ausstellungs- oder Demonstrationszwecke mit der Verpflichtung zur Wiederausfuhr.
- Handbuch für Aussteller: Ein Regelwerk des Messeveranstalters mit technischen Richtlinien, Terminplänen und Zufahrtsbestimmungen.
Checkliste für die BERNEXPO-Logistik
- Prüfen Sie den Aufbauzeitplan und die Toröffnungszeiten im Handbuch für Aussteller der jeweiligen Messe.
- Stellen Sie sicher, dass die Packliste alle Werkzeuge, Standteile und Exponate lückenlos aufführt.
- Machen Sie die erforderlichen Zolldokumente wie das ATA-Carnet oder das T1-Papier vor Fahrtantritt fertig.
- Beachten Sie die Schweizer Bestimmungen bezüglich LKW-Maut und zulässiger Fahrzeugabmessungen.
- Händigen Sie dem Fahrer die Kontaktdaten der Standbetreuung sowie die Anfahrtsregeln der BERNEXPO aus.
- Organisieren Sie die Einlagerung von Leergut und Transportkisten während der Messelaufzeit.
Wann gelten die beschriebenen Messelogistik-Regeln nicht?
Die beschriebenen Regeln zur temporären Verzollung und Direktanlieferung gilt nicht, wenn die gelieferten Waren zum Verkauf bestimmt sind oder dauerhaft in der Schweiz verbleiben. Der Ablauf der Logistik hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter und den Regeln der jeweiligen Messe auf der BERNEXPO ab. Bei einem Verbleib der Waren in der Schweiz muss eine definitive Einfuhrverzollung mit regulärer Mehrwertsteuer durchgeführt werden. Zudem finden diese Bestimmungen keine Anwendung auf Reinen EU-Binnentransporte ohne Schweizer Grenzübertritt.
Die Rolle von OTSL
OTSL Sp. z o.o. mit Hauptsitz in Kielce (Polen) und einem Pufferausgangslager in Milton Keynes (England) unterstützt Unternehmen bei der Organisation internationaler Transporte. Wir koordinieren Leistungen wie den Straßentransport zu Messezentren in ganz Europa. Zudem bieten wir Unterstützung bei Zollformalitäten wie dem ATA-Carnet für Lieferungen zu Ausstellungen in der Schweiz. Ergänzende Details finden Sie im Beitrag ATA-Carnet für Messen, wann nötig und wie es funktioniert.
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