Messetransport in die Schweiz: Basel, Genf, Zürich | OTSL KI-Grafik

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Messetransport in die Schweiz: Basel, Genf, Zürich | OTSL

Die Schweiz liegt außerhalb der Europäischen Union, daher gelangen Messeexponate meist unter vorübergehende Verwendung oder ein ATA-Carnet. Wir befördern Standbau zur Messe Basel, Palexpo Genf und Messe Zürich mit voller Zollabwicklung.

Wir organisieren den Messetransport in die Schweiz: Anlieferung von Standbau und Exponaten mit Avisierung, pünktlicher Aufbau sowie Wiederausfuhr nach dem Abbau. Die Schweiz liegt außerhalb der Zollunion der EU, sodass zeitweilig eingeführte Exponate von der vorübergehenden Verwendung oder einem ATA-Carnet erfasst sind, mit Pflicht zur Wiederausfuhr. Formalitäten und Transport führen wir zusammen, damit der Stand pünktlich ankommt.

Die polnischsprachige Fassung dieses Artikels ist die maßgebliche. Dies ist eine informative Übersetzung.

ATA-Carnet: ein internationales Dokument für die vorübergehende Einfuhr u. a. von Messeexponaten ohne Zoll, mit Wiederausfuhr. Vorübergehende Verwendung: ein Verfahren zur zeitweiligen Einfuhr mit Abgabenbefreiung, bedingt durch die Wiederausfuhr in unverändertem Zustand.

Wichtigste Messestandorte in der Schweiz

  • Messe Basel (Basel).
  • Palexpo (Genf).
  • Messe Zürich (Zürich).
  • Bernexpo (Bern).

Wie führen wir Messetransporte in die Schweiz?

Entscheidend ist der Grenzübergang. Da die Schweiz außerhalb der Zollunion der EU liegt, planen wir die Abfertigung so, dass die Zeit an der Grenze das Aufbaufenster nicht auffrisst. Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch im System Passar (früher e-dec) der Schweizer Behörde BAZG, und das Fahrzeug wird für die LSVA-Abgabe abgerechnet, die sich nach gefahrenen Kilometern, Gewicht und Emissionen bemisst. Die Exponate bereiten wir vor der Abfahrt für die vorübergehende Verwendung oder ein ATA-Carnet vor.

Den Entladetermin legen wir über die Avisierung fest, also ein reserviertes Zeitfenster im Aufbaufenster der Halle. So erreicht die Zugmaschine das Tor zur festgelegten Zeit, und Standbau sowie Exponate gelangen in der Montagereihenfolge auf den Stand. Die Abmessungen des Standbaus stimmen wir auf den Auflieger und die Zufahrt zum Gelände ab, auch bei Ladungen mit ungewöhnlicher Höhe oder Länge.

Vorübergehende Verwendung, ATA-Carnet und LSVA

An der Schweizer Grenze laufen die Exponate über die vorübergehende Verwendung oder ein ATA-Carnet. Beide erlauben die Einfuhr ohne Zoll und ohne Schweizer Mehrwertsteuer (8,1%), sofern die Ware nach der Messe wieder ausgeführt wird. Das ATA-Carnet ist ein fertiges Dokument, das wir bei Ein- und Ausfahrt abfertigen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch im System Passar bei der Behörde BAZG. Getrennt davon rechnen wir die LSVA für die Fahrt des Lkw über Schweizer Gebiet ab. Nach dem Abbau führen wir dieselbe Ware wieder aus und schließen das Verfahren, damit keine offene Zollverpflichtung bleibt.

Leergut und die Rückkehr nach dem Abbau

Während der Messe dürfen leere Cases und Exponatverpackungen den Stand nicht blockieren. Wir holen sie ab und lagern sie im Leergutlager an der Halle, zum Abbau stellen wir sie zurück. Nach dem Messeschluss laden wir Standbau und Exponate, führen die Wiederausfuhr über die Grenze durch und liefern alles an die angegebene Adresse. Auf Wunsch organisieren wir auch den Transport der Aufbauteams.

Sie stellen in der Schweiz aus? Beschreiben Sie Stand und Termine im Kontaktformular, wir legen Transport, vorübergehende Verwendung und Wiederausfuhr an.

Schritt für Schritt

  1. Dokumentenbereitung. Erstelle die Frachtliste und bereite das ATA-Carnet oder die Dokumente zur vorübergehenden Verwendung vor.
  2. Avisierung buchen. Melde den LKW im Zeitfenstersystem des Schweizer Messezentrums an.
  3. Transport zur Grenze. Befördere die Fracht pünktlich zum gewählten Grenzübergang.
  4. Zollabfertigung. Führe die Zollabwicklung am Schweizer Grenzzollamt durch.
  5. Anlieferung und Rücktransport. Liefere das Standmaterial an und veranlasse nach dem Abbau die ordnungsgemäße Wiederausfuhr.

Definitionen

  • ATA-Carnet: Ein internationales Zolldokument für die zollfreie vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Messeexponaten.
  • Vorübergehende Verwendung: Ein Zollverfahren zur Einfuhr von Waren unter Abgabenbefreiung bei verpflichtender Wiederausfuhr.
  • Zeitfenster-Avisierung: Die Zuweisung eines festen Einfahrts- und Entladezeitfensters auf dem Messegelände.
  • Wiederausfuhr: Die vorgeschriebene Ausfuhr der Güter nach Messeende zur Beendigung des Zollverfahrens.

Wann gilt diese Regel nicht?

Diese Regelung gilt nicht, wenn Werbematerialien, Prospekte oder Werbegeschenke eingeführt werden, die dauerhaft in der Schweiz verbleiben.

Die Rolle von OTSL

Wir organisieren Messetransporte zu den Schweizer Messeplätzen über unseren Straßentransport. Wir unterstützen bei den Zollformalitäten an der Grenze, da eine schlechte Messelogistik kostet mehr als der Transport selbst.

Quellen

Häufige Fragen

Braucht man für eine Messe in der Schweiz ein ATA-Carnet?
Die Schweiz liegt außerhalb der Europäischen Union, sodass zeitweilig eingeführte Exponate meist von der vorübergehenden Verwendung oder einem ATA-Carnet erfasst sind, mit Pflicht zur Wiederausfuhr. Wir wählen das richtige Verfahren für die Ware, bestätigen es vor dem Versand und führen die Formalitäten zusammen mit dem Transport.
Zu welchen Messen in der Schweiz fahren Sie?
Am häufigsten Messe Basel, Palexpo (Genf) und Messe Zürich sowie Bernexpo. Für jede Veranstaltung planen wir den Grenzübergang so, dass er den Aufbau nicht verzögert.
Übernehmen Sie die Wiederausfuhr von Exponaten aus der Schweiz?
Ja. Bei der vorübergehenden Verwendung und einem ATA-Carnet ist die Wiederausfuhr verpflichtend, daher planen wir von Anfang an sowohl die Einfuhr als auch die Wiederausfuhr der Exponate und führen den vollständigen Dokumentensatz, um das Verfahren ohne Komplikationen abzuschließen.

Brauchen Sie Transport oder Zollabfertigung?

Sagen Sie uns, was Sie brauchen, es antwortet ein Spediteur, kein Autoresponder. Operations 24/7 erreichbar.