Den Transport nach Liechtenstein verzollen Sie genau wie in die Schweiz. Beide Länder bilden ein gemeinsames Zollgebiet aufgrund des Zollvertrags von 1923 und ein gemeinsames MWST-Gebiet aufgrund eines separaten MwSt-Vertrags von 1994, daher führt die Schweizer Zollverwaltung BAZG die Grenze, und es gelten Schweizer Zoll und MWST. Für den Frachtführer ist Liechtenstein zolltechnisch schlicht die Schweiz.
Warum ist Liechtenstein zolltechnisch die Schweiz?
Liechtenstein ist Mitglied des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und des Schengen-Raums, aber nicht der Europäischen Union und nicht der EU-Zollunion. Stattdessen funktioniert es seit mehr als hundert Jahren in einem gemeinsamen Zollgebiet mit der Schweiz. Die praktische Folge ist einfach: zwischen Liechtenstein und der Schweiz gibt es keine eigene Zollgrenze, und Waren aus der EU, die nach Liechtenstein einreisen, werden an der Schweizer Grenze verzollt. Die gesamte Mechanik, die wir beim Transport in die Schweiz und den Verzollungsdokumenten beschrieben haben, gilt hier eins zu eins.
Einfuhrverzollung Schritt für Schritt
Das Schema ist mit jeder Lieferung in die Schweiz identisch. Die wichtigsten Elemente sind:
- eine Ausfuhranmeldung auf EU-Seite (Ausfuhrverfahren, MRN-Nachricht),
- eine Einfuhranmeldung im Schweizer Zollsystem,
- die Berechnung von Zoll und MWST,
- ein Verzollungsdokument, das der Fahrer unterwegs mitführt.
Die Schweiz (und damit Liechtenstein) erhebt Zoll grundsätzlich nach dem Bruttogewicht der Ware, meist mit einem Satz je 100 kg, nicht nach dem Wert. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den meisten EU-Systemen und eine häufige Überraschung für neue Exporteure. Wichtige Änderung: Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Zölle auf Industrieprodukte (Kapitel HS 25-97, mit wenigen Ausnahmen) einseitig abgeschafft, daher gelangen Maschinen, Elektronik und die meisten Industriewaren heute zollfrei ins Land, unabhängig vom Ursprung. Die Berechnung nach Bruttogewicht betrifft heute vor allem Agrar- und Lebensmittelprodukte (Kapitel HS 1-24), und die MWST bei der Einfuhr wird unabhängig vom Zoll erhoben. Den aktuellen Stand bestätigen Sie auf der Website des BAZG. Die genaue Anmeldung und die Gebühren haben wir im Beitrag zu Lieferungen in die Schweiz, dem e-dec-System und den Gebühren behandelt.
Zollsystem: Passar löst e-dec ab
Die Schweizer Zollverwaltung digitalisiert die Verzollung und stellt das frühere e-dec-System ab, ersetzt durch die Plattform Passar. Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen werden elektronisch in dieser Umgebung eingereicht. Die Zollagentur, die die Verzollung abwickelt, muss Zugang zum richtigen System haben. Den aktuellen Stand und die Anforderungen prüfen Sie auf der Website des BAZG.
Dokumente für den Transport
Der Dokumentensatz ist derselbe wie für die Schweiz. In der Praxis brauchen Sie:
- eine Handelsrechnung mit Wert, Währung und Lieferbedingungen (Incoterms),
- einen CMR-Frachtbrief,
- einen Präferenznachweis, wenn Sie den Nullzollsatz aus dem Freihandelsabkommen nutzen wollen (Erklärung auf der Rechnung bis 6000 EUR, darüber EUR.1 oder Status des ermächtigten Ausführers),
- die Ausfuhranmeldung auf EU-Seite,
- eine Gewichtsspezifikation, da der Zoll nach Masse berechnet wird.
Für Waren, die weiterhin dem Zoll unterliegen (vor allem Agrar- und Lebensmittelprodukte), hat der Präferenzursprung echten finanziellen Wert. Mit korrektem Nachweis des EU-Ursprungs gelangen viele davon zollfrei ins Land. Ohne diesen Nachweis zahlen Sie den Tarifsatz nach Gewicht. Das Verfahren haben wir unter Export in die Schweiz und Zollverfahren beschrieben.
MWST und die Schwelle für den Versandhandel
Die MWST wird bei der Einfuhr erhoben. Unternehmen mit regelmäßigem Versandhandel an Konsumenten in der Schweiz und in Liechtenstein müssen sich für die MWST registrieren und die Steuer lokal abrechnen, sobald sie die Umsatzschwelle von CHF 100'000 pro Jahr überschreiten. Das sollte man vorab klären, bevor ein stetiger Sendungsstrom anläuft. Die Registrierungsregeln und aktuellen Werte bestätigen Sie beim BAZG und bei der Liechtensteiner Verwaltung LLV.
Häufige Fehler und was sie kosten
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Liechtenstein als EU-Land behandeln | Keine Ausfuhranmeldung, Ladung bleibt an der Grenze stehen |
| Kein Ursprungsnachweis | Zoll nach Bruttogewicht statt Nullsatz |
| MWST-Basis ohne Transportkosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz | Korrektur und MWST-Nachzahlung nach der Kontrolle |
| Ungenaue Gewichtsspezifikation | Falsche Zollberechnung auf Basis je 100 kg |
Jeder dieser Fehler kostet Zeit an der Grenze und Geld bei der Korrektur. Für eine termingebundene Ladung ist das ein reales Risiko für Verzögerung.
Wie machen wir das bei OTSL?
Wir betreuen die Richtung Schweiz und Liechtenstein in einem Auftrag: Transport, Ausfuhranmeldung auf EU-Seite und Verzollung auf Schweizer Seite. Ein Ansprechpartner führt den Auftrag vom ersten Kontakt bis zur Zustellung, achtet auf die Dokumente und den Präferenzursprung, damit Sie keinen vermeidbaren Zoll zahlen. Wenn Sie eine Sendung nach Liechtenstein planen, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen, welche Dokumente vorzubereiten sind, und kalkulieren die Route mit Verzollung.
Schritt für Schritt
- Vorbereitung der Handelsdokumente. Stellen Sie die Handelsrechnung und Packliste mit den Zolltarifnummern zusammen.
- Erstellung der Ausfuhranmeldung. Melden Sie die Fracht vor Fahrtantritt beim zuständigen EU-Zollamt zur Ausfuhr an.
- Eröffnung des Versandverfahrens. Beantragen Sie ein T2-Dokument für den Transport durch das EU-Gebiet bis zur Zollgrenze.
- Zollabwicklung beim BAZG. Übergeben Sie die Frachtpapiere der Schweizer Behörde BAZG an der Grenze.
- Abrechnung der MWST. Begleichen Sie die anfallende Steuer bei der zuständigen Steuerverwaltung nach den geltenden Vorgaben.
Definitionen
- BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit): Die Schweizer Zoll- und Grenzschutzbehörde, die die Zollabwicklung für Liechtenstein durchführt.
- MWST (Mehrwertsteuer): Die im gemeinsamen Steuergebiet der Schweiz und Liechtensteins erhobene Steuer auf Lieferungen und Leistungen.
- Zollunion Schweiz-Liechtenstein: Das durch den Zollvertrag von 1923 begründete gemeinsame Zollgebiet beider Staaten.
- MwSt-Vertrag von 1994: Das Staatsabkommen zur Regelung und Harmonisierung des gemeinsamen Mehrwertsteuergebiets.
Die Rolle von OTSL
Wenn Sie Transporte nach Liechtenstein organisieren, unterstützt OTSL Sie bei der Routenplanung und den Zollformalitäten an der Schweizer Grenze. Nutzen Sie unseren Straßentransport (FTL) für Ihre Fracht. Erfahren Sie außerdem mehr in unserem Ratgeber über Express-Transporter und zeitkritischen Transport in Europa.
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