Export in die Schweiz ist Versand außerhalb des EU-Zollgebiets, also gelten eine EU-Ausfuhranmeldung und die Einfuhrabfertigung in der Schweiz. Viele Industriewaren sind zollfrei, doch einige Kategorien, besonders Agrar- und Lebensmittel, unterliegen Abgaben. Ursprung und korrekte Beschreibung entscheiden über den Verlauf der Abfertigung.
Verfahren in Kürze
- Eine EU-Ausfuhranmeldung (EX/EAD) vor Verlassen des Zollgebiets.
- Der Grenzübergang mit den richtigen Dokumenten.
- Einfuhrabfertigung in der Schweiz mit Abgabenfestsetzung.
- Lieferung an den Empfänger in CH.
Worauf ist zu achten?
Die meisten Probleme kommen von unvollständigen Dokumenten, falscher Warenbeschreibung oder unklarem Ursprung. Bei Agrar- und Lebensmitteln gibt es zusätzliche Anforderungen. Deshalb fragen wir die Details früh ab und bestätigen, welche Abgaben und Anforderungen für eine konkrete Ladung gelten, statt Zollfreiheit anzunehmen.
Wie arbeiten wir?
Wir haben eigene Zollagenturen und wickeln den Schweizer Zoll als Teil des Transports ab. Wir klären die Dokumente vorab und führen die Abfertigung so, dass die Grenze die Lieferung nicht stoppt. Die genauen Sätze und Anforderungen für Ihre Ware bestätigen wir individuell.
Siehe Transport in die Schweiz, Zollabfertigung und Transport in die Schweiz Schritt für Schritt.
Wie vermeidest Du Wartezeiten an der Schweizer Grenze durch das T1/T2-Versandverfahren?
Die Eröffnung eines T1- oder T2-Versandverfahrens im NCTS-System erfordert die Übermittlung der Zollanmeldung und die Erstellung einer MRN mindestens 24 Stunden vor der Ankunft des Fahrzeugs am Grenzübergang. Wenn Du einen Strassentransport organisierst und Deine Fracht mehr als 300 kg wiegt oder mehr als 4 Paletten umfasst, führt eine fehlende Voranmeldung dazu, dass das Fahrzeug auf den Zollparkplatz abgeleitet wird. Das Versandverfahren setzt die Zahlung von Einfuhrabgaben an der Grenze aus, erfordert jedoch eine Zollbürgschaft, die 100% der potenziellen Zollscharf- und Mehrwertsteuerschuld im Transitgebiet abdeckt.
Nach dem physischen Überschreiten der Schweizer Grenze hast Du genau 3 Tage Zeit, um die Ware zusammen mit dem Versandbegleitdokument in der Binnenzollstelle der Bestimmung gestellend abzuschliessen. Die Überschreitung dieser Frist löst ein automatisches Prüfverfahren aus und belässt die Abgabenlast beim Bürgen. Diese Regeln zur NCTS-Transiteröffnung gelten jedoch nicht für Übersiedlungsgut, vorübergehende Einfuhren mit einem Carnet ATA (Admission Temporaire, das Dokument der vorübergehenden Verwendung) sowie Stückgutsendungen unter 30 kg, die einer vereinfachten Direktabfertigung an der Grenze unterliegen.
Bei der Routenplanung musst Du die technischen Fahrzeugabmessungen berücksichtigen. Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtlänge von mehr als 12 Metern unterliegen an den Schweizer Grenzterminalen obligatorischen Achslast- und Gewichtskontrollen vor der Weiterfahrt. Die tatsächliche Abfertigungszeit hängt direkt vom Verkehrsaufkommen am jeweiligen Grenzübergang, der Vollständigkeit des Ladeverzeichnisses und der Verfügbarkeit der IT-Systeme der Zollverwaltung ab.
- Das Vorlegen eines gut lesbaren MRN-Barcodes beschleunigt die Weiterleitung auf der Frachtspur.
- Abweichungen beim Frachtgewicht von mehr als 5% gegenüber den Frachtpapieren führen zu einer Blockierung des Fahrzeugs.
- Der Fahrer muss eine gedruckte Papierkopie des Transitbegleitdokuments im Fahrerhaus mitführen.
Schritt für Schritt
- Dokumentenvorbereitung. Sie stellen Handelsrechnung, Packliste und Ursprungsnachweise für die Sendung zusammen.
- Ausfuhranmeldung. Sie veranlassen die EX/EAD-Ausfuhranmeldung vor dem Verlassen des EU-Zollgebiets.
- Beförderung zur Grenze. Sie transportieren die Fracht zusammen mit den Zolldokumenten an die Schweizer Grenze.
- Einfuhrabfertigung. Sie gestellen die Ware beim Schweizer Zollamt zur Abgabenberechnung.
- Endzustellung. Nach der Freigabe durch die Zollbehörde liefern Sie die Ware direkt an den Empfänger in der Schweiz aus.
Definitionen
- EX/EAD (Export Declaration / Export Accompanying Document): Ein Zolldokument, das die Anmeldung von Waren zum Ausfuhrverfahren aus dem EU-Zollgebiet bestätigt.
- EU-Zollgebiet: Das einheitliche Gebiet, in dem Waren ohne interne Zölle oder Tarifgrenzen zirkulieren.
- Einfuhrabfertigung: Das Zollverfahren zur Anmeldung von Waren im Bestimmungsland sowie zur Festsetzung von Einfuhrabgaben.
- CH (Confoederatio Helvetica – Schweiz): Ein Staat außerhalb des EU-Zollgebiets, der reguläre Zollverfahren bei der Wareneinfuhr verlangt.
Wann gilt diese Regel nicht?
Diese Standardregelung gilt nicht für Waren im internationalen Transitverfahren oder bei vorübergehender Verwendung, es sei denn, die Fracht wird in der Schweiz in den freien Verkehr überführt.
Die Rolle von OTSL
OTSL koordiniert Grenzabwicklungen sowie den Warenverkehr und bietet zuverlässigen Straßentransport in die Schweiz. Weitere Details zu den Abläufen finden Sie im Beitrag Transport do Szwajcarii, odprawa i dokumenty.
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