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Fehlendes SPS-Zeugnis oder keine SIVEP-Voranmeldung: So verlieren Sie empfindliche Ware an der Grenze

Ware tierischen oder pflanzlichen Ursprungs ohne Gesundheitszeugnis und Voranmeldung wird an der Grenzkontrollstelle gestoppt. Auf dem Spiel stehen Kühllager, Standzeit, Rückweisung und mitunter die Vernichtung der Ladung. Wer zahlt und wie man vorbeugt.

Ohne Gesundheitszeugnis (SPS) und vorherige Voranmeldung wird eine Ladung tierischen oder pflanzlichen Ursprungs an einer Grenzkontrollstelle gestoppt, etwa am französischen SIVEP oder unter dem britischen BTOM-Modell. Die Folge kann Standzeit im Kühllager sein, eine zurückgewiesene Sendung und bei verderblicher Ware deren Vernichtung auf Kosten des Unternehmens.

Was löst die veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Kontrolle aus?

Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Fleisch, Milchprodukte, Fisch), Pflanzen, frisches Obst und Gemüse sowie bestimmte zusammengesetzte Erzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr in die EU und nach Großbritannien einer Sanitär- und Pflanzenschutzkontrolle. (Quelle: eur-lex.europa.eu) Bevor der Lkw die Grenze erreicht, muss die Sendung im System angekündigt sein (Voranmeldung) und einen vollständigen Dokumentensatz führen: ein von einem amtlichen Tierarzt oder Inspektor des Ausfuhrlandes unterzeichnetes Gesundheitszeugnis, die richtigen Warencodes und die Empfängerdaten. Fehlt auch nur ein Element, lässt das System die Sendung nicht zur weiteren Abfertigung zu.

Festhaltung, Rückweisung, Vernichtung

An einer Grenzkontrollstelle endet ein fehlendes Zeugnis oder eine fehlende Voranmeldung nicht mit einer Belehrung. Die Ladung wird in den Kontrollbereich geleitet und wartet, was Standzeit des Lkw, Gebühren für den Platz und oft erzwungene Kühllagerung bedeutet. Lassen sich die Papiere nicht nachreichen, wird die Sendung an den Absender zurückgewiesen oder, bei verderblicher und nicht zugelassener Ware, zur Vernichtung bestimmt. Die Rechnung für Kühllager, Lagerung, Entsorgung und Standzeit geht an den Auftraggeber des Transports, denn es ist seine Ware, die feststeckt. Der Wert der Ladung selbst geht oft vollständig verloren.

SIVEP und BTOM: zwei Regime, dieselbe Regel

Bei der Einfuhr nach Frankreich erfolgt die veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Grenzabfertigung im SIVEP, dessen Regeln wir im Artikel über französische Veterinärkontrollen an der Grenze darlegen. Bei der Einfuhr nach Großbritannien gilt das BTOM-Modell mit Risikokategorien, das wir im Text über SPS-Kontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln und Pflanzen nach GB aufschlüsseln. Die Regime unterscheiden sich im Detail, doch die Regel ist gemeinsam: ohne gültiges Zeugnis und Voranmeldung kommt die Ware nicht durch. Mehr zu den Dokumentenanforderungen finden Sie auf unserer Seite zu Grenzverfahren.

Wie sichert OTSL Zeugnisse, bevor der Lkw losfährt?

Bei uns entsteht der vollständige Sanitär-Dokumentensatz vor dem Beladen, nicht auf einem Parkplatz vor der Grenze. Wir prüfen, ob die Ware überhaupt der SPS-Kontrolle unterliegt, wer auf der Ausfuhrseite das Gesundheitszeugnis ausstellt und ob er den Termin schafft. Die Voranmeldung reichen wir mit Vorlauf ein und gleichen die Daten in der Anmeldung mit dem Zeugnis und der Rechnung ab, damit an der Kontrollstelle nichts auseinanderläuft. Die Abfertigung führen wir über unsere eigene Zollagentur, sodass Veterinär, Pflanzenschutz und Zoll aus einer Hand laufen. Wenn Sie empfindliche Ware transportieren wollen, schreiben Sie uns, bevor Sie den Ladetermin festlegen.

Schritt für Schritt

  1. Warenklassifizierung. Prüfen Sie, ob Ihre Ladung den sanitären und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollvorschriften des Zielmarktes unterliegt.
  2. Einholung des Gesundheitszeugnisses. Beschaffen Sie vor dem Versand das entsprechende SPS-Dokument von einem amtlichen Tierarzt oder Inspektor.
  3. Vornahme der Voranmeldung. Melden Sie die Sendung rechtzeitig im entsprechenden Grenzsystem an.
  4. Dokumentenprüfung. Stellen Sie sicher, dass Warencodes und Empfängerdaten vollständig mit der tatsächlichen Fracht übereinstimmen.
  5. Grenzabfertigung. Übergeben Sie dem Fahrer die vollständigen Unterlagen für eine reibungslose Inspektionsabwicklung an der Grenze.

Definitionen

  • SPS-Zertifikat (Sanitary and Phytosanitary Certificate): Ein amtliches Gesundheitszeugnis, das die Einhaltung der sanitären und pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen der Ladung bestätigt.
  • SIVEP (Service d'inspection vétérinaire et phytosanitaire aux frontières): Der französische Veterinär- und Pflanzenschutzinspektionsdienst zur Kontrolle von Waren bei der Einfuhr in die Europäische Union.
  • BTOM (Border Target Operating Model): Das britische Grenzbetriebsmodell zur Regelung der Wareneinfuhr nach Großbritannien.
  • Voranmeldung: Die rechtzeitige elektronische Ankündigung eines bevorstehenden Transports empfindlicher Waren im jeweiligen System vor Ankunft an der Grenze.

Wann gilt diese Regel nicht?

Die Pflicht zur Vorlage eines SPS-Zertifikats und zur Voranmeldung gilt nicht für Frachten, die weder tierischen noch pflanzlichen Ursprungs sind, sowie für bestimmte verarbeitete Erzeugnisse, die von den Grenzkontrollen ausgenommen sind, es sei denn, spezifische Marktbestimmungen schreiben etwas anderes vor.

Die Rolle von OTSL

OTSL unterstützt bei der Abwicklung von Transporten, die Temperaturführung und veterinärrechtliche Kontrollen erfordern. Wenn Sie verderbliche Frachten versenden, informieren Sie sich über unseren temperaturgeführten Transport und lesen Sie unseren Leitfaden zu den französischen Veterinärkontrollen am SIVEP.

Quellen

Häufige Fragen

Welche Waren benötigen ein SPS-Zeugnis an der Grenze?
Der Sanitär- und Pflanzenschutzkontrolle unterliegen vor allem Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Fleisch, Milchprodukte, Fisch), Pflanzen, frisches Obst und Gemüse sowie ein Teil der zusammengesetzten Erzeugnisse. Der Umfang hängt vom Einfuhrland und der Risikokategorie ab, daher klären wir den Status der konkreten Ware vor dem Transport individuell.
Kann ein Zeugnis nachgereicht werden, wenn die Ware schon an der Grenze steht?
Meist nicht ohne Weiteres. Das Gesundheitszeugnis stellt ein amtlicher Tierarzt oder Inspektor im Ausfuhrland aus, und das geschieht vor dem Versand, nicht nachträglich an der Grenze. Fehlt das Dokument, sind die realen Szenarien die Rückweisung der Sendung oder ihre Vernichtung, weshalb wir das Zeugnis vor dem Beladen abschließen.
Wer zahlt Kühllager und Vernichtung festgehaltener Ware?
Die Kosten für Lagerung, Kühllager, Entsorgung und Standzeit treffen grundsätzlich den Auftraggeber des Transports, denn es ist seine Ware, die an der Kontrolle feststeckt. Hinzu kommt der Wertverlust der Ladung selbst. Deshalb schließen wir Voranmeldung und Zeugnisse mit Vorlauf ab, damit die Sendung gar nicht erst in den Kontrollbereich gelangt.

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