Lieferungen mit Ladebordwand scheitern meist nicht am Fahrzeug, sondern daran, dass beim Empfänger etwas fehlte: niemand vor Ort, keine Fläche zum Abrollen, eine Palette schwerer als angegeben oder eine Zufahrt zu eng für den 12-Tonner. All das lässt sich mit einem Anruf vor der Beladung klären. Eine gescheiterte Lieferung bedeutet Rückführung und zweite Anfahrt, was mehr kostet als die ursprüngliche Fracht.
Beim Empfänger abklären
- Wer nimmt an, zu welchen Zeiten. Name und Mobilnummer, keine Zentrale. Der Fahrer muss von der Straße aus jemanden erreichen.
- Gibt es eine Rampe. Wenn ja, ist keine Bordwand nötig und das Fahrzeug kann günstiger sein.
- Gewicht der schwersten Palette. Über 1,5 Tonnen scheidet die Bordwand aus.
- Untergrund hinter dem Fahrzeug. Pflaster, Asphalt und Beton sind in Ordnung. Sand, Kies, Schlamm und Gefälle nicht.
- Zufahrt. Torbreite, Wendekreis, Tonnagebeschränkungen, niedrige Brücken und städtische Zufahrtsbeschränkungen in Westeuropa.
- Hat der Empfänger einen Hubwagen. Unsere Fahrzeuge führen einen mit, bei vielen Paletten und einer Person vor Ort ist es aber gut, das vorher zu wissen.
Was nimmt der Fahrer nicht über?
Hier entstehen die meisten Missverständnisse. Der Fahrer bringt die Palette mit der Bordwand herunter und stellt sie sicher neben dem Fahrzeug ab. Er trägt keine Ware ins Gebäude, fährt mit dem Hubwagen keine Stufen hoch, packt keine Paletten aus und räumt nichts in Regale. Wird ein Verbringen ins Gebäude benötigt, ist das gesondert zu vereinbaren und zu kalkulieren.
Zufahrtsbeschränkungen in Städten
Bei Lieferungen in Innenstädte in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Österreich kommen Umweltzonen und Lieferzeitfenster hinzu. Die Einfahrt ist teils nur zu bestimmten Zeiten oder nur für Fahrzeuge mit passender Abgasnorm erlaubt. Das gehört vor die Tourenplanung, denn es kann eine Lieferung um einen Tag verschieben.
Annahmezeiten sind nicht Öffnungszeiten
Eine der häufigsten Fallen. Ein Betrieb arbeitet von 8 bis 17 Uhr, nimmt Ware aber nur bis 14 Uhr an, weil danach der Lagerist die Ausgänge bearbeitet. Ein Geschäft hat bis 20 Uhr offen, nimmt Lieferungen aber nur vor der Öffnung an. Die Frage lautet also nicht „wie lange haben Sie offen", sondern „in welchen Zeiten nehmen Sie Lieferungen an" — und sie gehört direkt gestellt, denn der Unterschied kann Stunden betragen.
Papiere bei der Annahme
Wer annimmt, sollte wissen, dass er einen Frachtbrief unterschreibt, und dazu befugt sein. Die Unterschrift bestätigt den Empfang im äußerlich erkennbaren Zustand; Verpackungsschäden gehören deshalb im Beisein des Fahrers ins Dokument, nicht einen Tag später gemeldet. Ohne Vorbehalt im Dokument wird die spätere Anspruchsverfolgung deutlich schwerer.
Wenn die Lieferung scheitert
Ist die Entladung unmöglich, bleibt die Ware nicht an der Adresse. Sie geht zurück in die Basis oder ins Lager, was zwei Kosten auslöst: erneute Anfahrt und eventuelle Lagerung. Praktisch am günstigsten ist oft, das Fahrzeug ins nächste Lager umzuleiten und für den Folgetag mit passender Technik neu zu terminieren, statt es an der Adresse warten zu lassen.
Lieferungen an Privatadressen
Eine Privatadresse ist eine andere Risikoklasse als ein Betrieb: kein fester Untergrund, enge Straße, Halteverbot, tagsüber niemand da. Hier ist die telefonische Terminbestätigung am Vortag keine Formalie, sondern Voraussetzung für das Gelingen. Siehe auch: Ladebordwand, Kran oder Rampe: entladen, wo kein Tor ist und Schwertransport: Genehmigungskategorien, Begleitfahrzeuge und Lichtraumprofil.
Die Rolle von OTSL
Bei Aufträgen mit Ladebordwand gehen wir diese Liste mit Ihnen durch und kontaktieren den Empfänger vor der Abfahrt. Wir fahren Bordwand-Verteilerverkehre nach Deutschland, in die Niederlande, nach Belgien, Frankreich und Österreich sowie europaweit Messelogistik und kennen die Zufahrtsgrenzen auf diesen Relationen.
Daten, Parameter und Angebotsformular: Motorwagen mit Ladebordwand, 12 t und 18 t.
Definitionen
- Lieferung ohne Rampe: Entladung von Fracht auf Straßenniveau mittels Ladebordwand und Hubwagen.
- Ladebordwand: Eine hydraulische Hebebühne am Fahrzeugheck zum Absenken von Waren auf den Boden.
- Hubwagen: Ein manuelles Födergerät zum Bewegen von Paletten auf befestigtem Untergrund.
- Fracht: Das vereinbarte Entgelt für die Beförderung von Gütern per LKW.
Wann gilt diese Regel nicht?
Diese Regel gilt nicht, wenn der Empfänger über einen eigenen Gabelstapler oder eine funktionierende Laderampe verfügt, da ein Absenken der Ware per Ladebordwand auf Straßenniveau nicht notwendig ist.
KI-Grafik