Der Kauf von PKW oder LKW bei BCA-Auktionen in Großbritannien erfordert eine strukturierte Transportorganisation sowie die Einhaltung der Zollvorschriften beim Verlassen des britischen Zollgebiets. Der Prozess umfasst die Teilnahme an der Online-Auktion, den Erhalt der Verkaufsdokumente von BCA, die Ausfuhranmeldung im CDS-System und den Transport nach Polen mit anschließender Importabfertigung. Die Abholung vom BCA-Gelände, wie etwa in Farnham, erfordert eine vorherige Avisierung und ein passendes Transportfahrzeug.
Wie funktioniert der Fahrzeugkauf bei BCA-Auktionen in Großbritannien?
British Car Auctions, bekannt als BCA, ist das größte Netz für Fahrzeugauktionen in Großbritannien. Das Unternehmen verfügt über zahlreiche Auktionsplätze im gesamten Bundesgebiet, wobei sich der zentrale Hauptstandort in Farnham befindet. Das Angebot von BCA besteht überwiegend aus Fahrzeugen aus Unternehmensflotten, ehemaligen Leasingfahrzeugen sowie Rückläufern. Das Sortiment umfasst sowohl Personenkraftwagen (car) als auch Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen (truck).
Für Käufer aus dem europäischen Ausland bietet BCA die Möglichkeit der Online-Versteigerung. Dieser Fernzugriff erlaubt es registrierten Bietern, Fahrzeugkataloge einzusehen, Gebote abzugeben und Käufe abzuwickeln, ohne vorab zum Standort reisen zu müssen. Es ist jedoch zu beachten, dass Gebühren, Abholfristen und eventuelle Standgelder nicht gesetzlich einheitlich vorgegeben sind. Sie hängen von den spezifischen Auktionsbedingungen ab, die das Auktionshaus für jede Versteigerung individuell festlegt.
Welche Zollformalitäten sind beim Export aus UK nach Polen erforderlich?
Nach erfolgreichem Zuschlag und vollständiger Bezahlung der Rechnung an BCA muss das Fahrzeug aus dem britischen Zollgebiet ausgeführt werden. Da Großbritannien kein Mitglied der Europäischen Zollunion mehr ist, ist für jedes gekaufte Fahrzeug eine offizielle Ausfuhranmeldung erforderlich. Das Ausfuhrbegleitdokument (EAD) wird im elektronischen britischen Zollsystem CDS (Customs Declaration Service) erstellt, wodurch eine Movement Reference Number (MRN) generiert wird.
Für die Grenzüberschreitung per Fähre oder Eurotunnel muss das Ausfuhrdokument im System GVMS (Goods Vehicle Movement Service) erfasst werden, um eine Goods Movement Reference (GMR) zu erhalten. Ohne gültige GMR-Nummer ist eine Verladung auf die Fähre oder den Zug ausgeschlossen. Nach der Ankunft in Polen oder einem anderen EU-Staat folgt die Einfuhrzollabfertigung. Dazu werden die BCA-Kaufrechnung, Fahrzeugpapiere und der internationale Frachtbrief (CMR) benötigt.
Wie wird der Transport vom BCA-Auktionsplatz organisiert?
Die Organisation der Abholung von einem BCA-Standort erfordert eine genaue Abstimmung zwischen Käufer, Spedition und Auktionsplatz. Da Flottenfahrzeuge unterschiedliche Erhaltungszustände aufweisen können, muss das passende Transportmittel gewählt werden. Fahrbereite PKW und leichte Nutzfahrzeuge können auf Standard-Autotransportern verladen werden. Beschädigte, nicht fahrbereite Fahrzeuge oder schwere LKW erfordern hingegen den Einsatz von Spezial-Tiefladern mit Seilwinde.
Ein entscheidender Faktor bei der Planung ist die Einhaltung der vom Auktionshaus vorgegebenen Abholfristen. Bei der Terminvereinbarung mit dem Standort in Farnham oder anderen Auktionsplätzen ist Präzision gefragt, da bei Verzögerungen Standgebühren gemäß den Auktionsbestimmungen anfallen. Der abholende Fahrer muss eine schriftliche Vollmacht des Käufers, die Auktionslosnummer sowie gültige Identifikationsdokumente vorlegen.
Der Importprozess eines BCA-Fahrzeugs Schritt für Schritt
- Registrierung und Versteigerung. Teilnahme an der Online-Auktion auf der BCA-Plattform, Zuschlag für das gewählte Fahrzeug (PKW oder LKW) und Begleichung der Auktionsrechnung.
- Prüfung der Auktionsbedingungen und Avisierung. Einsicht in die Abholbestimmungen der jeweiligen Auktion, Terminabsprache mit dem Auktionsplatz (z. B. Farnham) und Erteilung der Vollmacht an den Frachtführer.
- Zollausfuhranmeldung in UK. Erstellung der Ausfuhranmeldung im elektronischen CDS-System und Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments mit MRN-Nummer.
- GVMS-Erfassung und GMR-Code. Generierung der Goods Movement Reference (GMR) im britischen GVMS-System zur Verknüpfung der Zolldaten mit dem Transportfahrzeug.
- Abholung und internationaler Transport. Übernahme des Fahrzeugs auf dem BCA-Gelände durch den Transporteur, Verladung auf den Transporter und Fahrt zur Grenze.
- Einfuhrzollabfertigung und Anlieferung. Durchführung der Importabfertigung in Polen oder am EU-Einreiseort sowie finale Anlieferung des Fahrzeugs am Zielort.
Definitionen
- BCA (British Car Auctions): Das größte Auktionsnetzwerk für Fahrzeuge in Großbritannien mit Spezialisierung auf Flotten- und Leasingrückläufer.
- CDS (Customs Declaration Service): Das elektronische Zollsystem Großbritanniens zur Abwicklung von Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen.
- GVMS (Goods Vehicle Movement Service): Das britische IT-System zur Verknüpfung von Zollanmeldungen mit dem Frachttransportmittel.
- GMR (Goods Movement Reference): Die im GVMS erzeugte Referenznummer, die für die Fähr- oder Zugpassage zwischen UK und der EU verpflichtend ist.
- EAD (Export Accompanying Document): Das Ausfuhrbegleitdokument, das den ordnungsgemäßen Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet belegt.
- MRN (Movement Reference Number): Die eindeutige Registriernummer, die von den Zollbehörden für jede Zollanmeldung vergeben wird.
Checkliste für den Transport von BCA-Käufen
- Vollständig beglichene Kaufrechnung von British Car Auctions.
- Schriftliche Abholvollmacht für den Fahrer mit Angabe der Losnummer.
- Gültiges Ausfuhrbegleitdokument (EAD) mit MRN aus dem CDS-System.
- Erzeugter GMR-Code im GVMS-System vor Erreichen des Fährterminals.
- Passendes Transportfahrzeug (Autotransporter, Laweta oder Tieflader).
- Frachtbrief CMR sowie erforderliche Unterlagen für die EU-Importabfertigung.
Wann gelten diese Regeln nicht?
Die beschriebenen Zoll- und Transportregeln gelten nicht für Fahrzeuge, die im Rahmen von vorübergehenden Einfuhren mit Carnet ATA (Admission Temporaire, das Dokument der vorübergehenden Verwendung) oder im internen Versandverfahren T2 befördert werden. Diese Bestimmungen finden ebenfalls keine Anwendung, wenn eine Privatperson ein zugelassenes Fahrzeug mit gültigen Ausfuhrkennzeichen und Versicherung auf eigener Achse überführt, es sei denn, die Zollgesetze schreiben eine formelle Zollerklärung an der Grenze vor. Zudem hängen Abholfristen und Standgelder nicht von allgemeinen gesetzlichen Fristen ab, sondern von den jeweiligen Auktionsbedingungen von BCA. Siehe auch: Kauf bei Manheim Auktionen w UK und Transport nach Polen.
Die Rolle von OTSL
Das Speditionsunternehmen OTSL Sp. z o.o. mit Sitz in Kielce und eigener Logistikbasis in Milton Keynes, England, organisiert internationale Transporte zwischen Großbritannien und Polen. Wir bieten Transportlösungen wie den Maschinentransport sowie die Überführung von Fahrzeugen von BCA-Auktionsplätzen an. Unsere Zollspezialisten unterstützen Sie bei allen Grenzformalitäten durch eine professionelle Zollabfertigung in den Systemen CDS und GVMS. Weitere Details zu Fachbegriffen finden Sie im Beitrag Zoll nach UK und Import in die EU.
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