Mangelhafte Ladungssicherung kann bei einer Kontrolle zu einem Bußgeld, Punkten und zur Stilllegung des Fahrzeugs bis zur ordnungsgemäßen Sicherung führen. (Quelle: eur-lex.europa.eu) Der Lkw steht, die Lieferung verzögert sich, und wenn die Ladung verrutscht und Schaden anrichtet, zieht sich der Streit ums Zahlen über Monate. Technische Grundlage ist die Norm EN 12195.
Was prüft der Kontrolleur wirklich?
Geprüft wird, ob die Ladung beim Bremsen, in Kurven und auf Unebenheiten verrutschen, kippen oder herausfallen kann. Bewertet werden Anzahl und Zustand der Zurrgurte, die Vorspannkraft, die Zurrpunkte, Antirutschmatten, Sperrbalken und Keile sowie ob die Ladung an der Stirnwand anliegt. Kontrolliert wird auch, ob Gurte durchgescheuert sind und die Ratschen funktionieren. Ist die Sicherung mangelhaft, darf der Fahrer in der Regel erst weiterfahren, wenn die Ladung vor Ort neu gesichert ist, was mehrere Stunden Stillstand bedeuten kann.
Folgen: Bußgeld, Stillstand, Haftung
Die Sanktionen unterscheiden sich je nach Land der Kontrolle und Schwere des Verstoßes, deshalb nennen wir hier keine konkreten Beträge, sie hängen von der Jurisdiktion und vom Einzelfall ab. Grundsätzlich möglich sind: ein Bußgeld, die Stilllegung bis zur Nachbesserung und die Haftung für Schäden, wenn verrutschte Ladung die Ware oder den Auflieger beschädigt. Qualitätsreklamationen werden nach den Beförderungsbedingungen abgewickelt, und im internationalen Verkehr greifen die Cargo-Versicherung und die Haftungsgrenzen des Frachtführers nach dem CMR-Übereinkommen, berechnet in SZR je Kilogramm. Entscheidend im Streitfall ist, ob Verladung und Sicherung regelkonform erfolgten.
Sicherungsregeln: EN 12195 und ein Plan für die Ladungsform
Die Norm EN 12195 beschreibt, wie die auf die Ladung wirkenden Kräfte berechnet und wie die Sicherungsmethode gewählt wird. Sie unterscheidet das Niederzurren (gespannte Gurte, die die Ladung auf den Boden drücken) vom Formschluss (Anlage an der Stirnwand, Keile, Balken, Verriegelung). Jede Form braucht einen eigenen Plan: Paletten gezurrt und an die Stirnwand geschoben, hohe schmale Ladung gegen Kippen gesichert, Rollen und Coils verkeilt, glatte Ware auf Antirutschmatten, die die Reibung real erhöhen. Das ist keine Frage des Gefühls, sondern der Berechnung von Gurtzahl und Stützpunkten. Verpackung und Stapelung zählen schon bei der Routenplanung, weshalb wir sie in unseren Transportleistungen ansprechen.
Wie beugt OTSL dem vor?
Die Sicherung planen wir vor der Fahrzeugbereitstellung, wir improvisieren nicht an der Rampe. Für Form und Gewicht der Ladung wählen wir eine EN-12195-konforme Methode, die Ausrüstung (Gurte mit passender Festigkeit, Matten, Balken, Keile) und die Anordnung auf dem Auflieger, und der Fahrer hat das Material an Bord und weiß es einzusetzen. Wir dokumentieren die Art der Sicherung, was bei einer Kontrolle und in einem etwaigen Schadenstreit hilft. Transport, Zoll und Lager liegen bei uns in einer Hand, deshalb ist die Sicherung keine Lücke, sondern unser Standard. Sehen Sie unser komplettes Transportangebot nach Großbritannien, wo die Kontrollen an den Übergängen besonders gründlich sind.
Schritt für Schritt
- Ladung bewerten. Masse, Abmessungen und Schwerpunkte der Güter exakt bestimmen.
- Sicherungsmittel wählen. Intakte Zurrgurte, Antirutschmatten und Sperrbalken bereitstellen.
- Fracht platzieren. Die Ladung an die Stirnwand anlegen oder formschlüssig sichern.
- Gurte vorspannen. Das Erreichen der erforderlichen Vorspannkraft mit funktionierenden Ratschen prüfen.
- Sichtprüfung durchführen. Zurrpunkte und Gurtband auf Beschädigungen sowie festen Sitz kontrollieren.
Definitionen
- ITD: Inspekcja Transportu Drogowego, die polnische Straßenverkehrsinspektion zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen.
- Norm EN 12195: Europäische technische Norm zur Berechnung von Zurrkräften und Verfahren der Ladungssicherung.
- Antirutschmatten: Unterlagen zur Erhöhung des Reibungsbeiwerts zwischen Ladefläche und Frachtgut.
- Sperrbalken: Mechanische Hilfsmittel zur formschlüssigen Begrenzung der Ladungsbewegung im Laderagum.
Wann gilt diese Regel nicht?
Diese Regel gilt nicht für Transporte von Flüssigkeiten oder Schüttgütern in Silo- und Tankfahrzeugen, da für diese Beförderungsarten gesonderte technische Vorgaben gelten.
Die Rolle von OTSL
Bei der Abwicklung grenzüberschreitender Transporte unterstützt OTSL Sie bei der fachgerechten Vorbereitung der Ladungssicherung. Nutzen Sie unseren Straßentransport und lesen Sie den Fachbeitrag über Paletten und Ladungssicherung im Transport, um Kontrollverzögerungen zu vermeiden.
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