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Unternehmen mit Standorten in Polen und Großbritannien: Transporte zwischen eigenen Standorten

Eine Verbringung zwischen eigenen Standorten bleibt Ausfuhr und Einfuhr. Wie sich ein wiederholbarer PL–UK-Ablauf aufsetzen lässt.

Der Warenverkehr zwischen dem eigenen Werk in Polen und dem eigenen Lager in Großbritannien ist seit dem Brexit eine vollständige Ausfuhr und Einfuhr, obwohl der Eigentümer derselbe bleibt. Erforderlich sind Ausfuhranmeldung auf EU-Seite, Einfuhranmeldung auf britischer Seite, eine EORI-Nummer auf beiden Seiten und ein Zollwert der Ware, auch ohne Verkaufsrechnung. Wer das regelmäßig tut, richtet den Ablauf einmal ein und wiederholt ihn, statt jedes Mal zu improvisieren.

Eine Verbringung zwischen Standorten ist die Bewegung von Waren zwischen Standorten desselben Unternehmens oder Konzerns ohne Verkauf. Zollrechtlich braucht sie dennoch Wert, Warennummer und Anmeldung, denn die Grenze unterscheidet nicht zwischen Verbringung und Verkauf.

Einmal einrichten, dann wiederholen

  1. EORI auf beiden Seiten. Eine EU-Nummer für die polnische Einheit und eine GB-Nummer für den britischen Standort. Ohne Letztere ist keine Einfuhranmeldung im eigenen Namen möglich.
  2. Fester Satz an Warennummern. Ein einmal klassifizierter Produktkatalog spart bei jeder weiteren Sendung Stunden und senkt das Risiko eines Zollstreits.
  3. Methode der Zollwertermittlung. Ohne Verkauf ist eine konsistente Bewertungsgrundlage festzulegen, zu dokumentieren und durchgängig anzuwenden.
  4. Warenursprung. Er entscheidet, ob der Nullsatz aus dem Handelsabkommen greift oder voller Zoll anfällt.
  5. Wer anmeldet. Eigene Abteilung, Agentur in Polen, Agentur in UK oder ein Dienstleister für beide Seiten.

Der häufigste Fehler: kein Handelsdokument

Kein Verkauf heißt keine Rechnung, und genau hier bleibt es stecken. Die Abfertigung braucht ein Dokument mit Wert, Beschreibung und Lieferbedingung. Die Lösung ist eine Pro-forma-Rechnung für Zollzwecke, mit dem Hinweis, dass die Ware nicht Gegenstand eines Verkaufs ist, und mit Angabe der Bewertungsgrundlage. Ohne sie stoppt die Anmeldung, bevor das Fahrzeug losfährt.

Was bringt ein Dienstleister auf beiden Seiten?

Bei Verbringungen geht die meiste Zeit dabei verloren, Dokumente zwischen der Agentur im Ausfuhrland und der im Einfuhrland zu übergeben. Übernimmt beides derselbe Dienstleister, entsteht die Einfuhranmeldung aus denselben Daten wie die Ausfuhranmeldung, und Abweichungen fallen vor der Grenze auf, nicht an ihr.

Rhythmus statt Einzelsendungen

Unternehmen, die zwischen eigenen Standorten transportieren, gewinnen am meisten nicht beim Preis einer einzelnen Fracht, sondern durch einen festen Rhythmus. Fester Abfahrtstag, fester Fahrzeugtyp und fester Dokumentensatz machen aus jeder Sendung statt eines Projekts eine Routine. Das verkürzt die interne Vorbereitung, senkt Fehler und erlaubt Produktion und Lager, um planbare Lieferungen herum zu disponieren.

Vereinfachungen und aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer

Bei wiederkehrenden Abläufen lohnt die Prüfung, ob das Unternehmen für zollrechtliche Vereinfachungen auf der britischen Einfuhrseite qualifiziert ist und die Einfuhrumsatzsteuer in der Erklärung statt an der Grenze abrechnen kann. Beides hebt die Anmeldepflicht nicht auf, verändert aber Zahlungsfluss und Grenzzeit. Bei mehreren Sendungen im Monat kann das für die Liquidität erheblich sein.

Rückläufe und Rückverbringungen

Ein Standortverkehr ist selten einseitig. Zurück kommen Paletten, Mehrwegverpackungen, Reparaturware und Geräte. Jeder Fall hat eine eigene zollrechtliche Behandlung, und der häufigste Fehler ist, den Rückweg als „dasselbe rückwärts" zu behandeln. Nach Reparatur oder als Rückgabe zurückkehrende Ware kann eigene Verfahren nutzen, aber nur bei ordentlich dokumentierter Ausfuhr.

Wer sichert die Datenkonsistenz?

Die größte Verzögerungsquelle ist die Abweichung zwischen Ausfuhr- und Einfuhranmeldung: andere Beschreibung, anderes Gewicht, andere Stückzahl, andere Warennummer. Übernimmt ein Dienstleister beide Seiten, fällt die Abweichung bei der Dokumentenerstellung auf. Sind es zwei getrennte, fällt sie an der Grenze auf. Siehe auch: Skandinavisches Unternehmen mit Standort in Polen: Verkehre nach PL–Skandinavien aufsetzen und Import aus Großbritannien nach Polen, Verfahren und Kosten.

Die Rolle von OTSL

Wir betreiben eigene Zollagenturen auf polnischer und britischer Seite sowie Lager in Kielce und Milton Keynes. Für Unternehmen mit Standorten auf beiden Seiten bedeutet das einen Datensatz, einen Ansprechpartner und eine Verantwortung für die vollständigen Papiere statt zweier getrennter Dienstleister.

Die Abfertigung auf beiden Seiten der Grenze übernehmen unsere eigenen Zollagenturen: Zollabfertigung. Bediente Relationen: Richtungen.

Definitionen

  • Verbringung zwischen Standorten (Intercompany transfer): Die Verlegung von Waren zwischen Betriebsstätten oder Lagern desselben Unternehmens ohne Verkaufsvorgang.
  • EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification): Eine eindeutige Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte zur Abwicklung von Ausfuhr- und Einfuhrzollverfahren.
  • Zollwert (Customs value): Der für Zollzwecke ermittelte Warenwert, der auch bei bezahlfreien internen Umlagerungen anzugeben ist.
  • Warennummer (Commodity code): Der numerische Code zur Einreihung von Gütern in den Zolltarif zur Ermittlung von Abgaben und Einfuhrbestimmungen.

Wann gilt diese Regel nicht?

Diese Regel gilt nicht für Warenbewegungen innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, da Grenzübertritte zwischen eigenen Standorten dort keine Zollerklärungen erfordern.

Quellen

Häufige Fragen

Braucht die Verbringung ins eigene UK-Lager eine Zollabfertigung?
Ja. Seit dem Brexit ist jede Warenbewegung aus der EU nach Großbritannien Ausfuhr und Einfuhr, unabhängig davon, ob ein Verkauf stattfand. Erforderlich sind Ausfuhranmeldung, Einfuhranmeldung und EORI-Nummern auf beiden Seiten.
Welches Dokument ersetzt die Rechnung ohne Verkauf?
Eine Pro-forma-Rechnung für Zollzwecke mit Warenbeschreibung, Wert, Lieferbedingung und dem Hinweis, dass die Ware nicht Gegenstand eines Verkaufs ist. Sie muss zudem die gewählte Bewertungsgrundlage nennen, die bei weiteren Verbringungen konsistent anzuwenden ist.
Brauchen wir eine GB-EORI, wenn wir bereits eine EU-EORI haben?
Ja, wenn Sie die Einfuhr im eigenen Namen anmelden wollen. Die EU-Nummer gilt auf der Ausfuhrseite, britisch ist eine GB-Nummer erforderlich. Alternativ meldet ein Vertreter auf eigene Daten an, was jedoch die Verantwortungsverteilung verändert.

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