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Wissensbasis

Ursprungserklärung auf der Rechnung: Praxis, REX und das TCA mit dem Vereinigten Königreich

Ein Praxisleitfaden zur Ursprungserklärung auf der Rechnung: der geforderte Wortlaut, die REX-Registrierung bei Sendungen über 6000 EUR, die TCA-Regeln EU-UK und Fehler, die die Präferenz kosten.

Eine Ursprungserklärung ist ein Satz mit dem im Handelsabkommen festgelegten Wortlaut, den der Ausführer auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument mit Warenbeschreibung anbringt. Im Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird die Präferenz mit einer Ursprungserklärung oder über das Wissen des Einführers geltend gemacht; bei Sendungen über 6000 EUR gibt ein EU-Ausführer darin seine REX-Registriernummer an. Die Erklärung wirkt nur, wenn die Ware die Ursprungsregeln des Abkommens tatsächlich erfüllt.

EUR.1 gegenüber Ursprungserklärung: EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die von der Zollbehörde auf Antrag des Ausführers ausgestellt und bestätigt wird. Eine Ursprungserklärung ist eine Erklärung, die der Ausführer selbst auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument anbringt, meist im Rahmen der REX-Registrierung oder als ermächtigter Ausführer. Beide belegen dasselbe: den präferenziellen Ursprung der Ware.

Wozu präferenzieller Ursprung überhaupt dient

Der präferenzielle Ursprung erlaubt es, Zoll auf Grundlage eines Handelsabkommens zwischen der EU und dem Empfangsland zu senken oder aufzuheben. Voraussetzung ist die Erfüllung der für das jeweilige Abkommen und die jeweilige Ware geltenden Ursprungsregeln. Ohne gültigen Ursprungsnachweis zahlt der Einführer den vollen Zollsatz, selbst wenn die Ware tatsächlich präferenzberechtigt war. Die Wahl des richtigen Dokuments ist deshalb keine Formsache, sondern der reale Preis der Sendung.

Wann wählen Sie EUR.1?

Zur EUR.1-Bescheinigung greifen Sie, wenn das Handelsabkommen genau dieses Dokument vorsieht und Sie zugleich keinen Status besitzen, der eine eigene Ursprungserklärung erlaubt. EUR.1 wird vom Zoll bestätigt, prüft die Erklärung also vor dem Versand gegen die Regeln. Das ist der typische Weg für Ausführer, die weder REX-registriert noch ermächtigt sind, sowie für Sendungen, deren Wert oder Art nach einem bestimmten Abkommen eine Bescheinigung verlangt.

Wann (rex eine Ursprungserklärung genügt, ermächtigter Ausführer)?

Eine Ursprungserklärung erstellt der Ausführer selbst auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument. Um sie zu nutzen, brauchen Sie den passenden Status: eine REX-Registrierung oder den Status des ermächtigten Ausführers, und das Abkommen muss diese Nachweisform zulassen. Sie ist schneller und günstiger in der Abwicklung als der Antrag auf eine Bescheinigung, weil der Zoll nicht jedes Mal beteiligt sein muss. Voraussetzung bleiben die Erfüllung der Ursprungsregeln und der korrekte Wortlaut der Erklärung. Was Ursprungsregeln und ausreichende Verarbeitung bedeuten und wie der Weg über die Bescheinigung formal funktioniert, erklären wir im Artikel über Ursprungsregeln und die EUR.1-Bescheinigung.

EUR.1 oder Erklärung: ein Vergleich

KriteriumEUR.1Ursprungserklärung
Wer bestätigtdie Zollbehörde, auf Antrag des Ausführersder Ausführer allein (REX oder ermächtigter Ausführer)
Formeine gesonderte Warenverkehrsbescheinigungeine Erklärung auf der Rechnung oder dem Handelsdokument
Erforderlicher Statuskein REX- oder Ermächtigungsstatus nötigREX-Registrierung oder Status des ermächtigten Ausführers nötig
Was die Wahl bestimmtSendungswert, Status des Ausführers und Anforderungen des konkreten Abkommens
Gemeinsame VoraussetzungErfüllung der Ursprungsregeln; ohne sie entfällt die Präferenz

Häufige Fehler

Der teuerste Fehler ist die Wahl eines Dokuments, das das Abkommen nicht vorsieht, oder für das der Ausführer keinen Status hat. Das falsche Dokument bedeutet vollen Zoll für den Einführer. Der zweite Fehler ist die Annahme, ein Ursprungsnachweis garantiere die Präferenz von selbst: das tut er nicht, wenn die Ware die Ursprungsregeln nicht erfüllt. Der dritte ist ein falscher oder unvollständiger Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung. Jeder davon kostet die Präferenz, obwohl die Ware berechtigt gewesen sein könnte.

Die Rolle von OTSL

Als Spediteur und Zollagent helfen wir zu bestimmen, welcher Ursprungsnachweis für eine bestimmte Handelsbeziehung und Sendung richtig ist, und halten die Dokumente im Rahmen der Zollabfertigung korrekt. Die Ursprungsregeln für eine konkrete Ware und ein Abkommen raten wir nicht: wir stützen sie auf verbindliche Quellen und die Absprache mit dem Kunden. Haben Sie eine konkrete Sendung? Schreiben Sie über unser Kontaktformular, weitere Materialien finden Sie in unserer Wissensdatenbank.

Schritt für Schritt

  1. Ursprungsregeln prüfen. Kontrollieren Sie, ob die Waren die spezifischen Bedingungen des Handelsabkommens erfüllen.
  2. Registrierung einholen. Melden Sie sich bei Bedarf im entsprechenden Zollsystem für den Export an.
  3. Erklärung anbringen. Fügen Sie den vorgeschriebenen Wortlaut direkt auf der Handelsrechnung ein.
  4. Dokumente übergeben. Reichen Sie die Unterlagen bei Ihrem Logistikdienstleister und Zollagenten ein.
  5. Nachweise archivieren. Bewahren Sie alle Belege über den Warenursprung für spätere Zollprüfungen auf.

Definitionen

  • Ursprungserklärung: Eine Erklärung des Ausführers auf einem Handelsdokument zur Bestätigung der Ursprungseigenschaften.
  • REX (Registriertes Ausführer-System): Das System der Europäischen Union zur Erfassung von Ausführern, die den Präferenzursprung selbst erklären dürfen.
  • TCA (Handels- und Kooperationsabkommen): Das Abkommen zur Regelung der Handelsbeziehungen und Zollpräferenzen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.
  • EUR.1 (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1): Ein amtlicher Ursprungsnachweis, der von den Zollbehörden ausgestellt und bestätigt wird.
  • Wissen des Einführers: Eine Methode zur Inanspruchnahme von Zollpräferenzen auf Grundlage von Nachweisen des Importeurs.

Wann gilt diese Regel nicht?

Diese Regel gilt nicht für Waren, die die geforderten Ursprungsregeln nicht erfüllen oder wenn keine Zollpräferenzen beantragt werden.

Quellen

Europäische Kommission (ec.europa.eu) als Quelle für Informationen zum präferenziellen Ursprung, zum REX-System und zu Ursprungsnachweisen. Umfang und Einzelheiten hängen vom konkreten Handelsabkommen ab.

Häufige Fragen

Belegen EUR.1 und Ursprungserklärung dasselbe?
Ja, beide belegen den präferenziellen Ursprung der Ware, der eine Senkung oder Aufhebung des Zolls erlaubt. Sie unterscheiden sich in Form und Bestätigung: EUR.1 bestätigt der Zoll, die Erklärung erstellt der Ausführer selbst, sofern er den passenden Status hat und das Abkommen es zulässt.
Was entscheidet, welches Dokument zu wählen ist?
Drei Dinge entscheiden: der Sendungswert, der Status des Ausführers (REX-Registrierung oder Ermächtigung) und die Anforderungen des konkreten Handelsabkommens. Wertschwellen und Einzelheiten nennen wir nicht pauschal, da sie vom Abkommen abhängen; wir ermitteln sie für Ihre Sendung anhand verbindlicher Quellen.
Was passiert, wenn ich den falschen Ursprungsnachweis verwende?
Das falsche Dokument bedeutet vollen Zoll für den Einführer, weil die Präferenz nicht gewährt wird. Die Präferenz entfällt auch, wenn das Dokument zwar richtig ist, die Ware aber die Ursprungsregeln nicht erfüllt oder der Wortlaut der Erklärung falsch ist. Deshalb sollten Wahl und Korrektheit des Dokuments vor dem Versand geklärt werden.

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