Eine Ursprungserklärung ist ein Satz mit dem im Handelsabkommen festgelegten Wortlaut, den der Ausführer auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument mit Warenbeschreibung anbringt. Im Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird die Präferenz mit einer Ursprungserklärung oder über das Wissen des Einführers geltend gemacht; bei Sendungen über 6000 EUR gibt ein EU-Ausführer darin seine REX-Registriernummer an. Die Erklärung wirkt nur, wenn die Ware die Ursprungsregeln des Abkommens tatsächlich erfüllt.
Wozu präferenzieller Ursprung überhaupt dient
Der präferenzielle Ursprung erlaubt es, Zoll auf Grundlage eines Handelsabkommens zwischen der EU und dem Empfangsland zu senken oder aufzuheben. Voraussetzung ist die Erfüllung der für das jeweilige Abkommen und die jeweilige Ware geltenden Ursprungsregeln. Ohne gültigen Ursprungsnachweis zahlt der Einführer den vollen Zollsatz, selbst wenn die Ware tatsächlich präferenzberechtigt war. Die Wahl des richtigen Dokuments ist deshalb keine Formsache, sondern der reale Preis der Sendung.
Wann wählen Sie EUR.1?
Zur EUR.1-Bescheinigung greifen Sie, wenn das Handelsabkommen genau dieses Dokument vorsieht und Sie zugleich keinen Status besitzen, der eine eigene Ursprungserklärung erlaubt. EUR.1 wird vom Zoll bestätigt, prüft die Erklärung also vor dem Versand gegen die Regeln. Das ist der typische Weg für Ausführer, die weder REX-registriert noch ermächtigt sind, sowie für Sendungen, deren Wert oder Art nach einem bestimmten Abkommen eine Bescheinigung verlangt.
Wann (rex eine Ursprungserklärung genügt, ermächtigter Ausführer)?
Eine Ursprungserklärung erstellt der Ausführer selbst auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument. Um sie zu nutzen, brauchen Sie den passenden Status: eine REX-Registrierung oder den Status des ermächtigten Ausführers, und das Abkommen muss diese Nachweisform zulassen. Sie ist schneller und günstiger in der Abwicklung als der Antrag auf eine Bescheinigung, weil der Zoll nicht jedes Mal beteiligt sein muss. Voraussetzung bleiben die Erfüllung der Ursprungsregeln und der korrekte Wortlaut der Erklärung. Was Ursprungsregeln und ausreichende Verarbeitung bedeuten und wie der Weg über die Bescheinigung formal funktioniert, erklären wir im Artikel über Ursprungsregeln und die EUR.1-Bescheinigung.
EUR.1 oder Erklärung: ein Vergleich
| Kriterium | EUR.1 | Ursprungserklärung |
|---|---|---|
| Wer bestätigt | die Zollbehörde, auf Antrag des Ausführers | der Ausführer allein (REX oder ermächtigter Ausführer) |
| Form | eine gesonderte Warenverkehrsbescheinigung | eine Erklärung auf der Rechnung oder dem Handelsdokument |
| Erforderlicher Status | kein REX- oder Ermächtigungsstatus nötig | REX-Registrierung oder Status des ermächtigten Ausführers nötig |
| Was die Wahl bestimmt | Sendungswert, Status des Ausführers und Anforderungen des konkreten Abkommens | |
| Gemeinsame Voraussetzung | Erfüllung der Ursprungsregeln; ohne sie entfällt die Präferenz | |
Häufige Fehler
Der teuerste Fehler ist die Wahl eines Dokuments, das das Abkommen nicht vorsieht, oder für das der Ausführer keinen Status hat. Das falsche Dokument bedeutet vollen Zoll für den Einführer. Der zweite Fehler ist die Annahme, ein Ursprungsnachweis garantiere die Präferenz von selbst: das tut er nicht, wenn die Ware die Ursprungsregeln nicht erfüllt. Der dritte ist ein falscher oder unvollständiger Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung. Jeder davon kostet die Präferenz, obwohl die Ware berechtigt gewesen sein könnte.
Die Rolle von OTSL
Als Spediteur und Zollagent helfen wir zu bestimmen, welcher Ursprungsnachweis für eine bestimmte Handelsbeziehung und Sendung richtig ist, und halten die Dokumente im Rahmen der Zollabfertigung korrekt. Die Ursprungsregeln für eine konkrete Ware und ein Abkommen raten wir nicht: wir stützen sie auf verbindliche Quellen und die Absprache mit dem Kunden. Haben Sie eine konkrete Sendung? Schreiben Sie über unser Kontaktformular, weitere Materialien finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Schritt für Schritt
- Ursprungsregeln prüfen. Kontrollieren Sie, ob die Waren die spezifischen Bedingungen des Handelsabkommens erfüllen.
- Registrierung einholen. Melden Sie sich bei Bedarf im entsprechenden Zollsystem für den Export an.
- Erklärung anbringen. Fügen Sie den vorgeschriebenen Wortlaut direkt auf der Handelsrechnung ein.
- Dokumente übergeben. Reichen Sie die Unterlagen bei Ihrem Logistikdienstleister und Zollagenten ein.
- Nachweise archivieren. Bewahren Sie alle Belege über den Warenursprung für spätere Zollprüfungen auf.
Definitionen
- Ursprungserklärung: Eine Erklärung des Ausführers auf einem Handelsdokument zur Bestätigung der Ursprungseigenschaften.
- REX (Registriertes Ausführer-System): Das System der Europäischen Union zur Erfassung von Ausführern, die den Präferenzursprung selbst erklären dürfen.
- TCA (Handels- und Kooperationsabkommen): Das Abkommen zur Regelung der Handelsbeziehungen und Zollpräferenzen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.
- EUR.1 (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1): Ein amtlicher Ursprungsnachweis, der von den Zollbehörden ausgestellt und bestätigt wird.
- Wissen des Einführers: Eine Methode zur Inanspruchnahme von Zollpräferenzen auf Grundlage von Nachweisen des Importeurs.
Wann gilt diese Regel nicht?
Diese Regel gilt nicht für Waren, die die geforderten Ursprungsregeln nicht erfüllen oder wenn keine Zollpräferenzen beantragt werden.
Quellen
Europäische Kommission (ec.europa.eu) als Quelle für Informationen zum präferenziellen Ursprung, zum REX-System und zu Ursprungsnachweisen. Umfang und Einzelheiten hängen vom konkreten Handelsabkommen ab.
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