Zollberatung bei OTSL unterstützt Ihr Unternehmen vor und während der Abfertigung: Wir wählen das richtige Verfahren, prüfen die Tarifierung, stellen die Dokumente zusammen und klären, wer was liefert. Die Leistung richtet sich an Importeure und Exporteure auf Strecken nach GB, in die EU, in die Schweiz und nach Norwegen, die Nachzahlungen und Standzeiten an der Grenze vermeiden wollen.
Was sie umfasst
- Prüfung der Tarifierung (HS-/KN-Code) vor der Abfertigung, denn sie bestimmt Zollsatz und Genehmigungsliste
- Wahl des Zollverfahrens: Standardimport, Versand T1/T2, Verfahren 42, Zolllager, vorübergehende Verwendung
- Zusammenstellung der Dokumente: Handelsrechnung, Packliste, EUR.1, Ursprungszeugnis, EX/EAD
- Prüfung der Incoterms und Klärung, wer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlt
- Prüfung der EORI-Nummer und der umsatzsteuerlichen Abrechnung des Importeurs
- Vorbereitung auf Grenzkontrolle und Risikoprofil, um Standzeiten zu begrenzen
- Abstimmung der Anmeldedaten mit der Zollagentur, die die Anmeldung einreicht
Wie wir vorgehen
Wir beginnen bei Ware und Strecke. Wir bestimmen die Zolltarifnummer und prüfen sie im EU-Tarif TARIC (verfügbar auf europa.eu) und im Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation. Eine geänderte Ziffer kann Zollsatz und erforderliche Genehmigungen verändern, deshalb bestätigen wir den Code, bevor die Ware fährt.
Anschließend richten wir das Verfahren am Zweck der Sendung aus. Import mit Überführung in den freien Verkehr, Versand T1, Verfahren 42 mit aufgeschobener Einfuhrumsatzsteuer oder Zolllager sind unterschiedliche Wege mit unterschiedlichen Kosten und Pflichten. Für das gewählte Verfahren stellen wir die Dokumente zusammen und benennen, wer sie liefert: Versender, Empfänger oder Agentur.
Zuletzt ordnen wir den Datenfluss zur Anmeldung und bereiten die Sendung auf eine Beschau vor. Die Abfertigung selbst reicht eine Zollagentur ein, und wir sorgen dafür, dass die Daten stimmig und vollständig sind, bevor die Anmeldung ins System geht.
Grenzen der Leistung (was sie NICHT umfasst / was zu wissen ist)
Wir ersetzen weder die anmeldende Zollagentur noch erteilen wir verbindliche Zolltarifauskünfte, die den Zollbehörden obliegen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zu Ware und Ursprung liegt beim Importeur oder Exporteur. Die Kosten trägt der Kunde: Ein falscher Warencode endet in einer Nachzahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, ein nicht erledigter T1-Versand löst die Sicherheit aus, und eine fehlende EUR.1 oder ein falscher Ursprung bedeutet vollen Zoll statt einer Präferenz. Deshalb prüfen wir Dokumente vor der Abfertigung und nicht nach einem Stopp an der Grenze.
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