Die Kanalinseln, also Jersey, Guernsey sowie die kleineren Alderney und Sark, sind Kronbesitzungen außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des UK-Mehrwertsteuergebiets. Für Steuer und Zoll gelten sie als eigenes Gebiet, sodass eine Abfertigung sogar bei einer Lieferung aus Großbritannien nötig ist, und erst recht aus Polen. OTSL führt den Transport mit Abfertigung und Fährüberfahrt.
Warum sich das von der Isle of Man unterscheidet
Anders als die Isle of Man, die mit Großbritannien ein Zoll- und Mehrwertsteuergebiet teilt, sind die Kanalinseln davon getrennt. Das bedeutet eine separate Abfertigung bei der Einreise auf die Inseln und eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente. Es ist ein Ziel, bei dem die Incoterms-Regeln und die Aufteilung der Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer besonders zählen, denn sie entscheiden, wer auf der Inselseite für die Abfertigung verantwortlich ist.
Route und Überfahrt
- Straße und Hafen: Die Ware fährt über den Kontinent und erreicht die Inseln per Fähre, unter anderem von Portsmouth und Poole in England sowie von Saint-Malo in Frankreich.
- Abfertigung: eine vollständige Zollanmeldung bei der Einreise auf die Inseln, abgewickelt im Rahmen der Zollabfertigung in unserem Auftrag.
- Dokumente: ein Satz wie beim Export außerhalb der EU, beschrieben im Text über Exportdokumente.
Sie planen eine Lieferung nach Jersey oder Guernsey? Beschreiben Sie die Sendung im Kontaktformular, wir legen Route, Überfahrt und Abfertigung fest. Den Zusammenhang der übrigen Ziele finden Sie im Leitfaden zu den Inseln Großbritanniens und Irlands.