Transport nach Jersey und Guernsey (Kanalinseln): Abfertigung außerhalb der UK-Mehrwertsteuer

Wissensbasis

Transport nach Jersey und Guernsey (Kanalinseln): Abfertigung außerhalb der UK-Mehrwertsteuer

Jersey, Guernsey, Alderney und Sark liegen außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des UK-Mehrwertsteuergebiets. Wir erklären, warum eine Abfertigung sogar aus dem UK nötig ist und wie wir den Transport organisieren.

Die Kanalinseln, also Jersey, Guernsey sowie die kleineren Alderney und Sark, sind Kronbesitzungen außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des UK-Mehrwertsteuergebiets. Für Steuer und Zoll gelten sie als eigenes Gebiet, sodass eine Abfertigung sogar bei einer Lieferung aus Großbritannien nötig ist, und erst recht aus Polen. OTSL führt den Transport mit Abfertigung und Fährüberfahrt.

Ein drittes Gebiet für die Mehrwertsteuer: Die Kanalinseln gehören weder zur EU noch zum UK-Mehrwertsteuergebiet. Statt der britischen Mehrwertsteuer gilt dort eine lokale Waren- und Dienstleistungssteuer. In der Praxis erfordert jede Sendung auf die Inseln eine Zollanmeldung, ob sie aus Polen oder aus Großbritannien kommt.

Warum sich das von der Isle of Man unterscheidet

Anders als die Isle of Man, die mit Großbritannien ein Zoll- und Mehrwertsteuergebiet teilt, sind die Kanalinseln davon getrennt. Das bedeutet eine separate Abfertigung bei der Einreise auf die Inseln und eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente. Es ist ein Ziel, bei dem die Incoterms-Regeln und die Aufteilung der Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer besonders zählen, denn sie entscheiden, wer auf der Inselseite für die Abfertigung verantwortlich ist.

Route und Überfahrt

  • Straße und Hafen: Die Ware fährt über den Kontinent und erreicht die Inseln per Fähre, unter anderem von Portsmouth und Poole in England sowie von Saint-Malo in Frankreich.
  • Abfertigung: eine vollständige Zollanmeldung bei der Einreise auf die Inseln, abgewickelt im Rahmen der Zollabfertigung in unserem Auftrag.
  • Dokumente: ein Satz wie beim Export außerhalb der EU, beschrieben im Text über Exportdokumente.

Sie planen eine Lieferung nach Jersey oder Guernsey? Beschreiben Sie die Sendung im Kontaktformular, wir legen Route, Überfahrt und Abfertigung fest. Den Zusammenhang der übrigen Ziele finden Sie im Leitfaden zu den Inseln Großbritanniens und Irlands.

Häufige Fragen

Warum erfordert eine Lieferung nach Jersey oder Guernsey sogar aus Großbritannien eine Abfertigung?
Weil die Kanalinseln außerhalb des UK-Mehrwertsteuergebiets und außerhalb der Europäischen Union liegen. Für Zoll und Steuer sind sie ein eigenes Gebiet, sodass das Überschreiten der Grenze auf die Inseln eine Zollanmeldung erfordert, unabhängig davon, ob die Ware aus Polen oder aus Großbritannien kommt.
Wie erreicht die Ware die Kanalinseln?
Per Straße über den Kontinent und zu den Inseln per Fähre, unter anderem von Portsmouth und Poole in England sowie von Saint-Malo in Frankreich. Die Wahl des Hafens hängt von Route und Termin ab. Die Überfahrt buchen wir im Voraus und bereiten die Abfertigung bei der Einreise auf die Inseln in einem Auftrag vor.
Gilt auf den Kanalinseln die britische Mehrwertsteuer?
Nein. Statt der britischen Mehrwertsteuer gilt auf den Inseln eine lokale Waren- und Dienstleistungssteuer. Für die Organisation des Transports ist wichtig, dass die Inseln ein eigenes Steuer- und Zollgebiet sind, daher bereiten wir die Dokumente wie beim Export außerhalb der Europäischen Union vor und legen die Aufteilung der Pflichten nach den Incoterms-Regeln fest.

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