Zolllager und vorübergehende Verwendung sind besondere Zollverfahren. Das Zolllager erlaubt die Lagerung von Nicht-Unionswaren (oder im UK von Waren außerhalb des freien Verkehrs) ohne Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer bis zur Überlassung zum freien Verkehr oder zur Wiederausfuhr. Die vorübergehende Verwendung erlaubt den zeitweiligen Import mit vollständiger oder teilweiser Abgabenbefreiung, etwa von Exponaten für eine Messe, mit Pflicht zur Wiederausfuhr.
Die polnischsprachige Fassung dieses Artikels ist die maßgebliche. Dies ist eine informative Übersetzung.
Wann sie helfen
- Zolllager: wenn Sie Ware einführen, Zoll und Mehrwertsteuer aber erst zahlen wollen, wenn sie tatsächlich auf den Markt kommt, oder wenn ein Teil ins Ausland zurückgeht.
- Vorübergehende Verwendung: für Exponate und Messestände, Geräte zur zeitweiligen Nutzung, Muster — die Ware kommt und geht, ohne dauerhafte Verzollung. Das verbindet sich mit Messelogistik und Zielen sowie ATA-Carnets.
Wie wir das führen
Beide Verfahren erfordern eine Bewilligung, eine Sicherheit für die Abgaben und eine strenge Dokumentation. Wir führen sie im Rahmen der mit Transport und Lager integrierten Zollabfertigung durch, damit die Ware in jeder Phase unter der richtigen Überwachung steht. Umfang und Bedingungen bestätigen wir für den konkreten Fall — wir verwenden keine Vereinfachungen, wo der Status der Ware entscheidet.
Quellen
Sie erwägen ein Zolllager oder einen zeitweiligen Import? Beschreiben Sie die Ware im Kontaktformular, wir wählen das Verfahren und bereiten die Abfertigung vor.