Die Fristen für die Abholung gekaufter Geräte werden durch die jeweilige Auktionsordnung festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist berechnet das Auktionshaus tägliche Standgebühren. Bei großen Maschinen können diese Kosten die eigentlichen Transportkosten schnell übersteigen. Um Mehrkosten zu vermeiden, sind eine rechtzeitige Avisierung, die Klärung der Verladungsart und genaue Angaben zum Zustand der Maschine erforderlich.
Warum steigen die Standgebühren auf dem Auktionsplatz so schnell?
Jedes Auktionshaus legt in seinen Geschäftsbedingungen fest, innerhalb welchen Zeitraums die ersteigerte Ware abgeholt werden muss. Ein Auktionsplatz dient als operative Abwicklungsfläche und nicht als langfristiges Magazin. Nach Ablauf der kostenfreien Frist werden daher tägliche Standgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren wird direkt vom Auktionshaus bestimmt. Bei schweren Baumaschinen oder landwirtschaftlichen Geräten sind diese Sätze hoch, sodass bereits wenige Tage Verzögerung die Kosten der eigentlichen Frachtüberschreiten können.
Der Hauptgrund für das Entstehen von Standgebühren ist die fehlende logistische Planung vor dem Ende der Versteigerung. Wird der Transport erst nach dem Zuschlag organisiert, reicht die Zeit für die Gestellung des passenden Fahrzeugs, die Erstellung der Ausfuhrdokumente und die Zollabfertigung oft nicht aus. Aus diesem Grund ist es notwendig, die gesamte Transportkette vom Abholtermin rückwärts zu planen und dabei Grenzabfertigungen sowie Fährüberfahrten zu berücksichtigen.
Warum blockiert eine fehlende Avisierung die Abholung?
Auktionsplätze arbeiten nach strengen Sicherheits- und Betriebsregeln. Ein Frachtführer kann nicht unangekündigt am Tor erscheinen und die Herausgabe der Ware verlangen. Die Abholung erfordert immer eine vorherige Anmeldung, die sogenannte Avisierung. Bei dieser Registrierung müssen der genaue Tag, das Zeitfenster, die Daten des Fahrers, das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Lot- oder Rechnungsnummer angegeben werden.
Fehlende Avisierungsdaten oder ein Eintreffen außerhalb des zugewiesenen Zeitfensters führen dazu, dass das Personal vor Ort die Einfahrt verweigert. In einem solchen Fall entsteht ein Leerfahrt-Kostenaufwand und das Risiko zusätzlicher Standgebühren für den Folgetag steigt. Jedes Gelände hat feste Ausgabezeiten, an die sich der Transporteur halten muss.
Wie Sie die Abholung vom Auktionsplatz Schritt für Schritt planen
- Prüfung der Auktionsbedingungen. Ermitteln Sie die vom Auktionshaus gesetzte Frist sowie die Höhe eventueller Säumnisgebühren in den Verkaufsbedingungen.
- Überprüfung des Maschinenzustands. Klären Sie mit dem Platzpersonal, ob die Maschine fahrbereit ist und anspringt oder ob spezielle Ladehilfsmittel nötig sind.
- Klärung der Verladeverantwortung. Stellen Sie fest, ob der Auktionsplatz Rampen oder Stapler stellt oder ob die Verladung komplett durch den Frachtführer erfolgen muss.
- Auswahl des passenden Fahrzeugs. Informieren Sie den Transporteur vollständig, damit dieser ein geeignetes Fahrzeug wie einen Tieflader, einen Lkw mit Ladebordwand oder Auffahrrampen einsetzt.
- Übermittlung der Avisierung. Melden Sie Datum, Uhrzeit, Fahrzeugdaten, Fahrernamen und Rechnungs- oder Lotnummer fristgerecht beim Auktionsplatz an.
- Vorbereitung der Zolldokumente. Veranlassen Sie die Ausfuhrzollabfertigung und Fährbuchung, bevor das Fahrzeug an der Ladestelle eintrifft.
Definitionen
- Avisierung: Die vorherige Ankündigung des Eintreffens eines Transportfahrzeugs auf dem Auktionsplatz unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Fahrzeugdaten und Referenznummern.
- Standgebühr: Eine vom Auktionshaus täglich erhobene Gebühr für das Lagern erstandener Waren nach Ablauf der Abholfrist.
- Pusty przebieg (Leerfahrt): Eine ergebnislose Anfahrt des Transportfahrzeugs, wenn die Beladung wegen fehlender Avisierung, falscher Ausrüstung oder Mängeln an der Maschine scheitert.
- Tieflader: Ein spezieller Anhängertyp mit niedriger Ladefläche zum Transport von überhohen oder schweren Maschinen.
Checkliste für die Transportvorbereitung ab Auktion
- Rechnung und Lotnummer der gekauften Maschine liegen vor.
- Die einzuhaltende Abholfrist wurde in den Auktionsbedingungen geprüft.
- Der technische Zustand (fahrbereit / nicht fahrbereit) ist geklärt.
- Die Zuständigkeit für die Verladung auf dem Platz ist eindeutig geregelt.
- Die vollständige Avisierung wurde an den Auktionsplatz übermittelt.
- Zolldokumente für den Export und Fährbuchungen sind vorbereitet.
Wann gelten die beschriebenen Abholregeln nicht?
Die beschriebene Vorgehensweise und das Risiko von Standgebühren gilt nicht, wenn die Regelung der jeweiligen Auktion abweichende Vereinbarungen vorsieht oder der Käufer direkt mit dem Auktionshaus eine verlängerte kostenfreie Frist vereinbart hat. Die Vorgaben hängen von den Bestimmungen im Auktionskatalog ab. Zudem gilt die Verpflichtung zur eigenen Verladung nicht, wenn der Auktionsveranstalter das Verladen als Bestandteil des Aufgelds anbietet und entsprechendes Gerät bereitstellt.
Die Rolle von OTSL
Die Firma OTSL Sp. z o.o. mit Sitz in Kielce organisiert Maschinentransporte von Auktionsplätzen in Polen, Großbritannien, der Schweiz, Norwegen und dem restlichen Europa. Mit der Infrastruktur in Kielce und dem Lagerstandort in Milton Keynes in England plant OTSL den Ablauf vom vorgegebenen Endtermin rückwärts. Bevor Standgebühren anfallen, übermittelt das Unternehmen die notwendige Avisierung, wählt den passenden Auflieger für den Maschinenzustand und wickelt die Grenzformalitäten ab. Details zum Transport von Geräten finden Sie auf der Seite Maschinentransport. Informationen zu Zollpapieren bietet der Artikel UK Zoll und EU Import Terminologie.
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