Nach dem CMR-Übereinkommen müssen sichtbare Schäden dem Frachtführer spätestens bei der Ablieferung angezeigt werden, verdeckte Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung (Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet). Andernfalls wird vermutet, dass die Ware in dem im Frachtbrief beschriebenen Zustand angekommen ist. Die Beweislast geht dann auf Sie über.
Sichtbar bei Ablieferung, verdeckt binnen 7 Tagen: zwei verschiedene Uhren
Das CMR-Übereinkommen unterteilt Schäden in zwei Kategorien mit jeweils eigener Frist. Sichtbare Schäden, also alles, was beim Entladen mit bloßem Auge erkennbar ist (zerdrückte Palette, durchnässter Karton, eingedellte Folie), müssen sofort bei der Ablieferung vorbehalten werden, indem der Vorbehalt in den CMR-Frachtbrief eingetragen wird. Verdeckte Schäden, die durch die Verpackung nicht erkennbar waren, dürfen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden, wobei Sonn- und Feiertage nicht mitzählen. Das ist ein kurzes Fenster. In der Praxis schließt es sich, bevor jemand im Betrieb die Paletten ausgepackt hat.
Präklusion: Was Sie nach Fristablauf tatsächlich verlieren
Schweigen bei der Ablieferung ist nicht neutral. Nehmen Sie die Ware ohne Vorbehalt an, greift die CMR-Vermutung, dass die Sendung im Zustand des Frachtbriefs war. Der Anspruch verschwindet damit nicht sofort. Es bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt: Nun müssen Sie beweisen, dass der Schaden im Transport entstanden ist und nicht später in Ihrem eigenen Lager. Ohne Vorbehalt auf dem CMR und ohne Fotos vom Moment der Übernahme ist dieser Beweis meist nicht zu führen. Hinzu kommt eine zweite Uhr: CMR-Ansprüche verjähren grundsätzlich nach einem Jahr (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren). (Quelle: unece.org) Die Haftung des Frachtführers ist ohnehin summenmäßig begrenzt, berechnet in SZR-Einheiten je Kilogramm beschädigten oder fehlenden Gewichts, sodass Sie den vollen Warenwert oft ohnehin nicht erhalten. Umso weniger darf man den einzigen belastbaren Beweis verlieren.
So dokumentieren Sie den Zustand bei Ablieferung
Die Regel ist einfach: Der Beweis entsteht im Moment des Entladens oder gar nicht. Bevor der Fahrer abfährt, prüfen Sie die Sendung und tragen den konkreten Vorbehalt (was, wie viel, welche Art des Schadens) in den CMR-Frachtbrief ein, nicht auf ein loses Blatt. Sie machen Fotos: den ganzen Auflieger, die Plombennummer, die Schadstelle nah und im Kontext der Palette, das Etikett mit der Sendungsnummer. Ein pauschales "Ware beschädigt" reicht nicht. Bei Verdacht auf verdeckte Schäden auspacken und innerhalb dieser 7 Tage prüfen, die Paletten nicht "für später" in die Ecke stellen. Es lohnt sich, das Thema mit der Warentransportversicherung zu verknüpfen, denn eine Police läuft parallel zum CMR-Regime und rettet dort, wo das Haftungslimit zu niedrig ist. Mehr zu typischen Fallen in unserer Wissensdatenbank zu Lieferkettenrisiken.
Wie beugt OTSL dem vor?
Wir führen Transport und Verzollung im Modell einer Verantwortung, sodass Sie bei Vorfällen auf der Strecke eine Nummer und einen Ansprechpartner rund um die Uhr haben, keine Kette von Subunternehmern, die sich die Schuld zuschieben. Wir achten darauf, dass Vorbehalte im Moment der Ablieferung auf den CMR gelangen, nicht am Tag danach, und führen die Schadensdokumentation so, dass der Anspruch auf Beweisen fußt. Wir arbeiten nur mit geprüften Frachtführern mit echter Haftpflichtdeckung, und bei empfindlicher Fracht legen wir den Umfang der Warentransportversicherung vorab fest. Eine Reklamation ist kein Moment zum Improvisieren. Sie ist ein Ablauf, den wir mit Ihnen ab der ersten Minute an der Rampe starten.
Schritt für Schritt
- Sichtprüfung bei Ankunft. Kontrollieren Sie den äußeren Zustand der Verpackung direkt bei der Anlieferung.
- Eintrag im Frachtbrief. Vermerken Sie sichtbare Schäden sofort schriftlich im CMR-Frachtbrief.
- Auspacken der Ware. Prüfen Sie den Inhalt der Sendung umgehend nach der Übernahme auf verdeckte Mängel.
- Schriftliche Schadensanzeige. Senden Sie den schriftlichen Vorbehalt innerhalb von 7 Tagen an den Frachtführer.
- Beweissicherung. Fotografieren Sie die beschädigte Ware und bewahren Sie die Verpackung auf.
Definitionen
- CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route): Internationales Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.
- Sichtbarer Schaden: Eine Beschädigung des Frachtguts, die beim Entladen direkt mit bloßem Auge erkennbar ist.
- Verdeckter Schaden: Ein Schaden am Inhalt der Sendung, der bei der Ablieferung durch die Verpackung nicht sichtbar war.
- CMR-Frachtbrief: Dokument zum Nachweis des Frachtvertrags und des Zustands der übernommenen Ware.
Wann gilt diese Regel nicht?
Diese Sieben-Tage-Frist gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers verursacht wurde.
Die Rolle von OTSL
OTSL unterstützt Unternehmen beim reibungslosen Straßentransport und der ordnungsgemäßen Frachtdokumentation. Ergänzend informieren wir über Paletten und Ladungssicherung im Transport zur Vermeidung von Transportschäden.
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