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Wissensbasis

Passar: das neue Schweizer Zollsystem nach e-dec

Passar ist die neue Zollplattform des Schweizer BAZG, die e-dec schrittweise ablöst. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Waren angemeldet werden, wer die Anmeldung einreicht und worauf zu achten ist, damit der Lkw nicht an der Schweizer Grenze steht.

Passar ist die neue digitale Zollplattform des Schweizer BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), die das System e-dec schrittweise ablöst. Sie dient der elektronischen Anmeldung von Waren bei Import, Export und Transit durch die Schweiz. Die Anmeldung erfolgt, bevor der Lkw die Grenze erreicht, und der Fahrer weist die generierte Referenznummer vor. Den aktuellen Zeitplan der Migration veröffentlicht das BAZG.

Passar ist die IT-Plattform des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG / OFDF), über die Waren zur Zollabfertigung in der Schweiz angemeldet werden. Sie ersetzt das frühere System e-dec und verbindet die Warenanmeldung mit der Voranmeldung des Transports in einem Prozess.
e-dec ist das bisherige Schweizer System zur elektronischen Anmeldung von Waren im Import und Export. Es wird stufenweise außer Betrieb genommen. Bis zur vollständigen Abschaltung können beide Systeme parallel laufen, daher muss der Frachtführer wissen, über welchen Kanal eine Anmeldung läuft.

Warum stellt die Schweiz ihr Zollsystem um?

Die Schweiz gehört weder zur Europäischen Union noch zur EU-Zollunion, daher ist jede Grenzüberquerung eine vollständige Zollabfertigung und keine gewöhnliche innergemeinschaftliche Lieferung. Jahrelang diente dafür e-dec. Das BAZG betreibt ein Modernisierungsprogramm (bekannt als DaziT), aus dem Passar hervorging. Das Ziel ist einfach: ein digitaler Prozess statt mehrerer getrennter Werkzeuge, weniger Papier und schnellere Abfertigung an den Übergängen.

Für ein Unternehmen, das regelmäßig Waren in die und aus der Eidgenossenschaft bewegt, bedeutet das eines: ein Verfahren, das jahrelang funktioniert hat, ändert sich. Eine falsche Anmeldung oder der falsche Kanal bedeutet, dass der Lkw an der Grenze steht, und bei einer Kühlladung oder einem Messetermin kostet dieser Stillstand echtes Geld. Deshalb lohnt es sich, den Mechanismus zu verstehen, nicht blind zu klicken. Wenn diese Relation neu für Sie ist, beginnen Sie mit unserem Leitfaden zu Transport in die Schweiz, Abfertigung und Dokumenten.

Passar und e-dec: was sich wirklich ändert

Der wichtigste Unterschied ist konzeptionell. e-dec behandelte die Zollanmeldung für sich. Passar verbindet die Warenanmeldung (Sendungsdaten, Tarif, Wert) mit der Voranmeldung des Transports, also der Information, dass ein bestimmter Transport an einer bestimmten Stelle die Grenze überquert. Der Fahrer trägt keinen Stapel Ausdrucke mehr, sondern nutzt eine im System erzeugte Referenznummer.

Merkmale-dec (bisher)Passar (neu)
UmfangZollanmeldung der WareWarenanmeldung + Transport-Voranmeldung in einem Prozess
Dokument für den FahrerAusdrucke der AnmeldungReferenznummer / Code aus dem System
RichtungImport, Export (Transit separat)Import, Export, Transit in einer Umgebung
StatusWird stufenweise abgelöstZielsystem, schrittweise eingeführt

Praktischer Hinweis: während der Migration können einige Verfahren noch über e-dec und andere bereits über Passar laufen. Gehen Sie nicht davon aus, dass etwas, das einmal über den alten Kanal lief, beim nächsten Mal genauso abläuft. Den aktuellen Stand und Zeitplan veröffentlicht das BAZG auf bazg.admin.ch.

Wer reicht die Anmeldung in Passar ein?

Eine Zollanmeldung in der Schweiz reicht in der Regel ein registrierter Anmelder ein, meist eine Zollagentur oder ein Spediteur, der im Namen des Importeurs oder Exporteurs handelt. Die Arbeit in Passar erfordert ein Konto und eine Authentifizierung auf Schweizer Seite. Ein typischer Versender aus Polen loggt sich nicht selbst in das System ein. Diese Aufgabe übernimmt eine Zollagentur, die den Tarif, die Verfahren und den aktuellen Stand der Migration kennt.

Bei OTSL wickeln wir Abfertigungen über eigene Strukturen und bewährte Partner auf CH-Seite ab, sodass der Kunde sich nicht mit einer neuen Behördenoberfläche auseinandersetzen muss. Er erhält einen Datensatz zur Vorbereitung und einen festen Ansprechpartner, der die Anmeldung von der Bestellung bis zur Grenzüberquerung im Blick behält. Ausführlicher beschreiben wir das auf der Richtungsseite Schweiz und im Bereich Zollabfertigung.

Passar Schritt für Schritt

In der Praxis sieht der Prozess aus Sicht von Frachtführer und Spediteur so aus:

  • 1. Daten zusammenstellen. Handelsrechnung, Angaben der Parteien, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer (HS), Brutto- und Nettogewicht, Wert, Ursprungsland und ein Ursprungsnachweis, falls er für den Präferenzzoll relevant ist (Ursprungserklärung auf der Rechnung, ab 6000 EUR eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1; Freihandelsabkommen EU-CH).
  • 2. Ware in Passar anmelden. Der Anmelder gibt die Sendungsdaten vor Erreichen der Grenze in das System ein und erhält die Systemantwort.
  • 3. Voranmeldung des Transports. Die Warenanmeldung wird mit einer konkreten Überquerung verknüpft, damit die Daten an der Grenze übereinstimmen.
  • 4. Referenznummer für den Fahrer. Der Fahrer erhält einen Code oder eine Nummer, die er beim Grenzübertritt vorweist oder scannt.
  • 5. Abfertigung an der Grenze. Der Zoll prüft die Anmeldung. Im grünen Kanal verläuft die Überquerung reibungslos, bei Kontrolle folgt eine Beschau oder Klärung der Daten.
  • 6. Abgabenberechnung. Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Zölle auf Industrieprodukte aufgehoben (HS-Kapitel 25-97, mit wenigen Ausnahmen), sodass Maschinen, Elektronik und die meisten gewerblichen Waren zollfrei eingeführt werden. Wo noch Zoll anfällt, vor allem bei Agrar- und Lebensmittelprodukten (HS 1-24), erhebt die Schweiz ihn grundsätzlich nach Bruttogewicht (je 100 kg zum Tarifsatz). Die Einfuhrsteuer (8,1 %, ermäßigt 2,6 %) fällt unabhängig vom Zoll an. Die Abrechnung läuft über das angegebene Konto. Quelle: BAZG.

Reihenfolge und Details können sich für Import, Export und Transit unterscheiden und sich im Zuge der Einführung ändern. Betrachten Sie das Obige als Landkarte des Prozesses und bestätigen Sie die Einzelheiten für den Tag bei Ihrer Zollagentur oder in den Mitteilungen des BAZG.

Die häufigsten Fehler, die einen Lkw aufhalten

  • Falscher Kanal. Eine Anmeldung über das ausgelaufene System, wenn das Verfahren bereits Passar verlangt (oder umgekehrt). Folge: keine gültige Anmeldung an der Grenze.
  • Bruttogewicht stimmt nicht mit dem Dokument überein. Wo der Zoll nach Bruttogewicht berechnet wird, ist ein Fehler in Kilogramm ein Fehler in der Berechnung und ein Korrekturrisiko.
  • Fehlende oder falsche HS-Einreihung. Ein falscher Tarifcode bedeutet falschen Zoll, falsche Bewilligungen und eine mögliche Kontrolle.
  • Kein Ursprungsnachweis beim Präferenzzoll. Ohne den richtigen Ursprungsnachweis kann der Zahler die Präferenz aus dem EU-CH-Abkommen verlieren.
  • Voranmeldung ohne hinterlegte Anmeldung. Eine Nummer in der Hand des Fahrers ohne vollständige Warenanmeldung dahinter bedeutet Stillstand.

In der Praxis sind die Kosten für Stillstand, Umladen oder ein verpasstes Messefenster höher als die Kosten einer ordentlich vorbereiteten Abfertigung. Deshalb lohnt es sich, die Abgaben und den Abrechnungsmechanismus im Voraus zu verstehen. Mehr dazu schreiben wir im Artikel über Lieferungen in die Schweiz und Zollgebühren.

Wie bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die e-dec-Migration vor?

Sie müssen nicht jede Mitteilung der Behörde verfolgen, aber einige Regeln helfen. Erstens: arbeiten Sie mit einer Zollagentur, die die Schweiz-Relation aktiv betreut und den aktuellen Stand von Passar kennt. Zweitens: standardisieren Sie Ihre Quelldaten (Rechnung, Gewicht, HS, Ursprung), denn sie ändern sich zwischen den Systemen nicht und genau daran scheitert die Abfertigung am häufigsten. Drittens: lassen Sie bei terminkritischen Lieferungen (Messen, Just-in-time-Produktion) einen Puffer für eine mögliche Kontrolle. Die Exportregeln Schritt für Schritt haben wir im Artikel über Export in die Schweiz und Zollverfahren beschrieben.

Passar und der tägliche Transport in die und aus der CH

Für den Auftraggeber ist der entscheidende Punkt, dass sich trotz der Systemumstellung die Logik der Richtung nicht ändert. Die Schweiz liegt weiterhin außerhalb der Zollunion, daher ist jede Überquerung eine Abfertigung, und die Vorbereitung der Ware entscheidet, wie reibungslos es an der Grenze läuft. Das Werkzeug auf Behördenseite ändert sich, nicht der Sinn des Prozesses. Wenn Sie regelmäßig Transporte in die Eidgenossenschaft fahren, legen Sie einen wiederholbaren Datenstandard und einen festen Partner für die Abfertigung fest, statt es von Auftrag zu Auftrag zu lösen.

Bewegen Sie Waren in die Schweiz oder bereiten Sie den Wechsel von e-dec zu Passar vor und wollen sicher sein, dass die Anmeldung über den richtigen Kanal läuft? Schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihre Richtung, bereiten die Abfertigung über eigene Strukturen vor und geben Ihnen einen festen Ansprechpartner, der den Transport von der Bestellung bis zur Entladung begleitet.

Schritt für Schritt

  1. Dokumente vorbereiten. Sie stellen Frachtpapiere, Rechnungen und Zolltarifnummern der Ladung zusammen.
  2. Daten im System erfassen. Sie übermitteln die Frachtangaben vor Ankunft des Fahrzeugs an der Grenze über Passar.
  3. Referenznummer erhalten. Das System erzeugt einen eindeutigen Referenzcode für die Zollanmeldung.
  4. Weitergabe an den Fahrer. Sie übermitteln den Referenzcode an den Fahrer des Transportfahrzeugs.
  5. Abfertigung an der Grenze. Der Fahrer weist die Nummer den Zollbehörden zur Prüfung und Freigabe vor.

Definitionen

  • BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit): Die Schweizer Zollbehörde, die für Kontrollen und die Sicherheit an den Grenzen zuständig ist.
  • Passar: Die neue digitale Zollplattform der Schweiz zur Anmeldung von Waren bei Import, Export und Transit.
  • e-dec: Das bisherige elektronische Zollanmeldesystem der Schweiz, das schrittweise abgeschaltet wird.
  • OFDF (Office fédéral de la douane et de la sécurité des frontières): Die französische Bezeichnung für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
  • LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe): Eine Schweizer Abgabe für schwere Nutzfahrzeuge basierend auf Gesamtgewicht und Fahrstrecke.

Die Rolle von OTSL

Bei Warenströmen in die Schweiz unterstützt OTSL Unternehmen bei der Vorbereitung und Ausführung der Fracht- und Zollsitzungen. Wir übernehmen den Straßentransport und gewährleisten die Einhaltung der behördlichen Abläufe. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu Lieferungen in die Schweiz und Gebühren.

Quellen

Häufige Fragen

Hat Passar e-dec vollständig abgelöst?
Passar löst e-dec schrittweise ab, im Rahmen der Modernisierung des Schweizer BAZG. Bis e-dec vollständig abgeschaltet ist, können beide Systeme parallel laufen, daher muss der Frachtführer wissen, über welchen Kanal eine Sendung abgefertigt wird. Den aktuellen Zeitplan veröffentlicht das BAZG auf bazg.admin.ch.
Wer reicht die Anmeldung in Passar ein?
Die Anmeldung reicht ein registrierter Anmelder ein, meist eine Zollagentur oder ein Spediteur im Namen des Importeurs oder Exporteurs. Die Arbeit in Passar erfordert ein Konto und eine Authentifizierung auf Schweizer Seite. Ein Versender aus Polen loggt sich in der Regel nicht selbst ein, sondern übergibt die Daten der Zollagentur, die die Abfertigung übernimmt.
Was weist der Fahrer bei Passar an der Grenze vor?
Statt eines Stapels Ausdrucke nutzt der Fahrer eine Referenznummer oder einen Code, der nach Warenanmeldung und Transport-Voranmeldung im System erzeugt wird. Am Übergang weist er diese Nummer vor oder scannt sie. Ohne vollständige Anmeldung dahinter reicht die Nummer allein nicht und es droht Stillstand.
Wie berechnet die Schweiz den Einfuhrzoll?
Seit dem 1. Januar 2024 sind Industrieprodukte (HS 25-97) in der Schweiz zollfrei, Zoll fällt vor allem noch bei Agrar- und Lebensmittelwaren (HS 1-24) an. Wo Zoll erhoben wird, berechnet die Schweiz ihn grundsätzlich nach dem Bruttogewicht, je 100 kg zum Tarifsatz. Die Einfuhrsteuer (8,1 %, ermäßigt 2,6 %) fällt unabhängig vom Zoll an. Deshalb sind das korrekte Bruttogewicht und die richtige HS-Tarifnummer wichtig. Quelle: bazg.admin.ch.
Wo prüfe ich die aktuellen Termine der Passar-Einführung?
Den aktuellen Einführungsstand, den Zeitplan der e-dec-Migration und Verfahrensdetails veröffentlicht das Schweizer BAZG auf bazg.admin.ch. Das ist die einzige verlässliche Quelle für Termine und Stufen. In der Praxis bestätigt den aktuellen Stand auch die Zollagentur, die täglich Waren in Richtung Schweiz abfertigt.

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