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Wissensbasis

Schweiz-Abfertigung für E-Commerce: Schwelle 100 000 CHF und MWST

Verkaufen Sie über einen Onlineshop in die Schweiz? Ab 100 000 CHF Umsatz aus Kleinsendungen werden Sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Wir erklären die Versandhandelsregelung, die ESTV-Registrierung, die 5-CHF-Grenze, das DDP-Modell und die Abfertigung im System Passar.

Ein Onlineshop, der sogenannte Kleinsendungen in die Schweiz verschickt und mit diesen Verkäufen 100 000 CHF Jahresumsatz überschreitet, wird in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Er muss sich bei der ESTV registrieren, einen Steuervertreter bestellen und ab diesem Zeitpunkt den Kunden Schweizer MWST berechnen sowie die Ware im eigenen Namen einführen.

Versandhandelsregelung ist das Schweizer Regime für den Versandhandel. Ein ausländischer Verkäufer, der mit Kleinsendungen in die Schweiz mindestens 100 000 CHF Jahresumsatz erreicht, gilt als inländischer Lieferant: Er muss sich für die Schweizer MWST registrieren, wird zum Importeur seiner eigenen Ware und berechnet den Empfängern Schweizer MWST auf der Rechnung.
Kleinsendung ist eine Sendung, bei der die Schweizer Einfuhrsteuer 5 CHF oder weniger beträgt und deshalb an der Grenze nicht erhoben wird. Beim Normalsatz von 8,1% entspricht das grob einem Warenwert von bis zu rund 62 CHF. Aus der Summe dieser kleinen Pakete wird die Schwelle von 100 000 CHF berechnet.

Warum ist die Schweiz kein weiteres EU-Land?

Die Schweiz liegt mitten in Europa, aber ausserhalb der EU-Zollunion und ausserhalb des EU-Mehrwertsteuerraums. Jedes Paket aus einem Shop in Polen, Deutschland oder Tschechien ist formal eine Ausfuhr aus der Union und eine Einfuhr in die Schweiz, mit voller Abfertigung auf beiden Seiten. Für den Verkäufer bedeutet das drei getrennte Posten: Zoll, Schweizer Einfuhrsteuer und die Abfertigungsgebühren des Transporteurs. Wer den Verkauf wie innerhalb der EU plant, stösst schon bei der ersten Lieferung auf die Realität. Die Grenzmechanik, die Dokumente und die Kostenstruktur schlüsseln wir im Beitrag über den Export in die Schweiz und die Zollverfahren auf.

Bis 2019 nutzten Shops eine einfache Lücke: Weil die Einfuhrsteuer unter 5 CHF bei Kleinsendungen nicht erhoben wird, kamen geringwertige Sendungen mehrwertsteuerfrei in die Schweiz. Schweizer Verkäufer, die Steuer aufschlagen mussten, waren im Nachteil. Die Versandhandelsregelung hat diese Lücke geschlossen.

Die Schwelle von 100 000 CHF: wann ein Shop zum Schweizer MWST-Pflichtigen wird

Die Regel ist ein Satz, ihre Folgen reichen aber durch das ganze Logistikmodell. Wenn Sie im Jahr mindestens 100 000 CHF Umsatz aus Kleinsendungen in die Schweiz erreichen (also aus jenen, die heute ohne Erhebung der Einfuhrsteuer fahren), überschreiten Sie die Schwelle und müssen sich für die Schweizer MWST registrieren. Ab der Registrierung gelten alle Ihre Lieferungen in die Schweiz, auch die kleinen, als Inlandlieferungen: Sie sind der Importeur und Sie berechnen dem Kunden die Schweizer MWST.

Einiges sollte man von Anfang an verstehen:

  • Es zählt der Umsatz, nicht die Paketzahl. Die Schwelle ist ein Betrag und bezieht sich auf den Versandhandel in die Schweiz, nicht auf den Gesamtumsatz des Unternehmens.
  • Die Pflicht verschwindet nicht nach einem guten Monat. Nach dem Überschreiten bleibt der steuerpflichtige Status bestehen, solange Sie die Voraussetzungen der Regelung erfüllen. Eine Abmeldung erfolgt nicht automatisch.
  • Registrierung ist mehr als eine Nummer. Ein ausländischer Verkäufer braucht in der Schweiz einen Steuervertreter, und die Verwaltung verlangt in der Regel eine Sicherheit (Kaution oder Garantie).
  • Das ist Behördensache. Für die MWST ist die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV zuständig, für die Zollabfertigung das BAZG. Schwellen und Details bestätigen Sie an der Quelle, nicht beim Transporteur.

Woher die Schwelle kommt und was die 5-CHF-Grenze bedeutet

Die Schweiz erhebt keine Einfuhrsteuer, wenn der Betrag 5 CHF je Zollanmeldung nicht übersteigt. Diese seit Langem bestehende Bagatellgrenze soll den Behörden das Einziehen von Kleinstbeträgen ersparen. Beim Normalsatz von 8,1% fällt die 5-CHF-Grenze bei einem Warenwert von rund 62 CHF, beim reduzierten Satz von 2,6% (etwa Bücher, Lebensmittel) entsprechend höher. Die genauen Werte bestätigen Sie bei der ESTV, denn Sätze ändern sich und verschieben damit die Wertgrenze des Pakets.

Die Versandhandelsregelung dreht die Logik um: Solange Sie klein sind, profitieren Sie von der Befreiung für Kleinsendungen; sobald Sie 100 000 CHF Umsatz aus genau diesen Paketen überschreiten, verlieren Sie das Privileg und gehen in die volle Schweizer MWST auf den gesamten Versandhandel über.

Was ändert sich nach der MWST-Registrierung?

Die Registrierung ist kein kosmetischer Buchungsschritt, sondern ein Umbau der ganzen Kette. Hier der kürzeste Vorher-Nachher-Vergleich.

ElementUnter der SchwelleNach der MWST-Registrierung
Wer ist ImporteurMeist der Kunde (Empfänger in der CH)Der Shop, im eigenen Namen
Schweizer MWSTNicht berechnet; bei Kleinsendungen nicht erhobenDem Kunden berechnet und an die ESTV abgeführt
Steuervertreter in der CHNicht nötigErforderlich
Sicherheit / KautionKeineIn der Regel erforderlich
Für den Kunden sichtbarer PreisOhne CH-MWST, aber mit Überraschungen an der GrenzeEndpreis mit MWST, kein Nachschlag beim Kurier

Für den Kunden ist das paradoxerweise ein Plus: Kein Kurier klingelt mehr für einen MWST-Nachschlag und eine Abfertigungsgebühr. Der Shop verkauft zum Endpreis, genau wie ein lokaler Schweizer Wettbewerber.

Wer kundenerlebnis ist Importeur: die Incoterms-Regel prägt das?

Schon vor dem Überschreiten der Schwelle lohnt es sich, die Lieferregel bewusst zu wählen, denn sie entscheidet, wer die Einfuhrsteuer trägt und wer die Überraschung an der Grenze bekommt.

RegelWer zahlt Zoll und EinfuhrsteuerKundenerlebnis
DAPEmpfänger in der SchweizKurier verlangt einen Nachschlag vor der Übergabe
DDPVerkäuferEndpreis, nichts an der Tür zu zahlen

Ein Shop, der wiederkehrende Verkäufe in die Schweiz aufbauen will, steuert ohnehin auf das DDP-Modell zu: Der Kunde soll bekommen, was er bestellt hat, zu dem Preis, den er akzeptiert hat. Die MWST-Registrierung ist der formale Abschluss derselben Philosophie. Wie sich Abfertigungsrechnung und Transporteurgebühren dabei zusammensetzen, zeigen wir im Beitrag über Lieferungen in die Schweiz und die e-dec-Gebühren.

Passar und Abfertigung: wie es in der Praxis läuft

Technisch läuft die Schweizer Abfertigung heute im System Passar, das das frühere e-dec der Zollbehörde abgelöst hat. Der Schweizer Zoll wird grundsätzlich nach dem Bruttogewicht (je 100 kg) erhoben und nicht nach dem Wert, was bei leichter, hochwertiger E-Commerce-Ware meist zugunsten des Verkäufers wirkt. Unabhängig vom System ist der Datensatz derselbe wie immer: korrekte Zolltarifnummern, Wert, Ursprung, Gewicht und vollständige Empfängerdaten. Lücken in diesen Feldern sind der häufigste Grund, warum ein Paket an der Grenze stehen bleibt.

Für einen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtigen Shop kommt eine Abrechnungsebene dazu: Einfuhren müssen unter der eigenen Nummer laufen, und die den Kunden berechnete MWST muss in den ESTV-Abrechnungen deklariert werden. Das ist Sache des Steuervertreters, doch der Spediteur muss die Abfertigung so aufsetzen, dass die Einfuhrdaten zur Abrechnung passen.

Die häufigsten Fehler von Shops beim Versand in die CH

  • Verkauf wie innerhalb der EU. Keine Vorbereitung auf Aus- und Einfuhr führt zu Paketen, die in der Abfertigung feststecken, und zu einer Retourenwelle.
  • Steigenden Umsatz ignorieren. Ein Shop überschreitet 100 000 CHF, registriert sich nicht und riskiert Steuernachforderungen sowie Probleme bei späteren Einfuhren.
  • Das DAP-Modell erzwingen. Ein vom Kurier-Nachschlag überraschter Kunde verweigert die Annahme; die Retourenkosten trägt am Ende doch der Verkäufer.
  • Die Schweiz mit Grossbritannien verwechseln. Das sind zwei verschiedene Regime. Die britische Schwelle und die E-Commerce-MWST behandeln wir gesondert im Beitrag über den E-Commerce-Transport nach Grossbritannien, Retouren und die MWST-Schwelle. Übertragen Sie die Regeln des einen Landes nicht auf das andere.

Wie wickelt OTSL den E-Commerce-Verkauf in die Schweiz ab?

Wir betreuen die Schweizer Relation von der Logistik- und Abfertigungsseite: Wir wählen die Lieferregel, bereiten den vollständigen Datensatz für Passar vor, führen Einfuhren im DDP-Modell durch und arbeiten mit dem Steuervertreter des Kunden zusammen, sobald der Shop in die Versandhandelsregelung eintritt. Ein Ansprechpartner sorgt dafür, dass Zolldaten und MWST-Abrechnung zueinander passen. Schreiben Sie uns, wenn Ihr Shop sich der Schwelle von 100 000 CHF nähert oder Sie den Versand in die Schweiz so aufsetzen wollen, dass der Kunde nicht ein zweites Mal an der Tür zahlt. Mehr erklären wir in unserer Wissensdatenbank.

Schritt für Schritt

  1. Umsatzüberwachung. Sie verfolgen die erzielten Jahresumsätze aus Kleinsendungen an Schweizer Kunden.
  2. MWST-Registrierung. Sie melden das Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung an, sobald der Schwellenwert erreicht ist.
  3. Steuervertretung bestellen. Sie beauftragen einen lokalen Vertreter für die rechtliche Abwicklung in der Schweiz.
  4. Steuerberechnung. Sie weisen die Schweizer Steuer direkt auf den Rechnungen für die Endabnehmer aus.
  5. Einfuhrabwicklung. Sie deklarieren die Sendungen beim Grenzübertritt als Importeur im eigenen Namen.

Definitionen

  • ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung): Die Schweizer Eidgenössische Steuerverwaltung, zuständig für Steuererhebung und Registrierungen.
  • MWST (Mehrwertsteuer): Die Schweizer Mehrwertsteuer auf Inlandslieferungen und Einfuhren von Gegenständen.
  • Versandhandelsregelung: Das Schweizer Versandhandelsregime zur Regelung der Steuerpflicht ausländischer Händler.
  • Kleinsendung: Eine Sendung, bei der an der Grenze wegen geringer Abgabenbeträge keine Steuer erhoben wird.
  • Steuervertreter: Ein in der Schweiz ansässiger Vertreter für ausländische Unternehmen gegenüber den Steuerbehörden.

Wann gilt diese Regel nicht?

Diese Regel gilt nicht für den Versand von höherwertigen Waren, bei denen die Einfuhrsteuer regulär direkt an der Grenze erhoben wird.

Die Rolle von OTSL

Wir organisieren stetigen Sammelgut-Transport (LTL) in die Schweiz und unterstützen bei den erforderlichen Prozessen. Lesen Sie mehr über Transport in die Schweiz, Zollabfertigung und Dokumente in unserem Fachbeitrag.

Quellen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, MWST und Versandhandelsregelung (estv.admin.ch)
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Zollabfertigung und Passar (bazg.admin.ch)

Häufige Fragen

Wann muss ein Onlineshop die Schweizer MWST registrieren?
Sobald er im Jahr mindestens 100 000 CHF Umsatz aus Kleinsendungen in die Schweiz erreicht, also aus Sendungen, bei denen die Einfuhrsteuer 5 CHF nicht übersteigt und nicht erhoben wird. Nach dem Überschreiten der Schwelle tritt der Verkäufer in die Versandhandelsregelung ein, registriert sich bei der ESTV und berechnet den Kunden die Schweizer MWST. Details bei der ESTV bestätigen.
Was gilt als Kleinsendung im Sinne der Vorschriften?
Eine Sendung, bei der die Schweizer Einfuhrsteuer 5 CHF oder weniger beträgt und deshalb an der Grenze nicht erhoben wird. Beim Normalsatz von 8,1% entspricht das grob einem Warenwert von bis zu rund 62 CHF, beim reduzierten Satz von 2,6% entsprechend höher. Aus der Summe dieser Pakete wird die Schwelle von 100 000 CHF berechnet.
Worin unterscheiden sich DAP und DDP beim Versand in die Schweiz?
Bei DAP ist der Empfänger der Importeur, also verlangt der Kurier vom Kunden Zoll und Einfuhrsteuer vor der Übergabe des Pakets. Bei DDP zahlt der Verkäufer die Abgaben und der Kunde erhält die Ware zum Endpreis, ohne Überraschungen an der Tür. Ein Shop mit wiederkehrenden Verkäufen wählt meist DDP, und die Registrierung der Schweizer MWST ist der natürliche Abschluss dieses Modells.
Ist die Schweizer MWST-Schwelle dasselbe wie die britische im E-Commerce?
Nein. Das sind zwei getrennte Regime. Die Schweiz hat eine Schwelle von 100 000 CHF Umsatz aus Kleinsendungen und die Registrierung bei der ESTV, während Grossbritannien eigene Schwellen und eine eigene Art der Verrechnung von Einfuhr- und Verkaufs-MWST hat. Übertragen Sie die Regeln des einen Landes nicht auf das andere. Die britische Relation behandeln wir in einem eigenen Beitrag der Wissensdatenbank.
Wer ist in der Schweiz für die MWST und wer für die Zollabfertigung zuständig?
Für die MWST und die Registrierung in der Versandhandelsregelung ist die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV zuständig. Für die Zollabfertigung und das System Passar, das das frühere e-dec abgelöst hat, ist das BAZG zuständig. Das sind zwei getrennte Behörden, bestätigen Sie Schwellen und Details also an der Quelle und nicht beim Transporteur. OTSL übernimmt die Logistik- und Abfertigungsseite und arbeitet mit dem Steuervertreter des Kunden zusammen.

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