Der Markt Großbritanniens (England, Schottland, Wales) erkennt die CE-Kennzeichnung für die meisten Produktgruppen unbefristet an: Die britische Regierung hat das im August 2023 angekündigt, die aktuellen Leitfäden auf gov.uk bestätigen es. UKCA bleibt eine gleichwertige Alternative und ist unter anderem dann Pflicht, wenn eine vorgeschriebene Konformitätsbewertung durch eine britische Stelle (approved body) erfolgt ist. Für die Kennzeichnung steht der Hersteller ein, für die Prüfung der Importeur. Die Spedition kann beides nicht übernehmen.
Woher die Verwirrung kommt: UKCA sollte CE ersetzen
Nach dem EU-Austritt kündigte das Vereinigte Königreich ein eigenes Konformitätszeichen an und setzte mehrfach Fristen, nach denen CE allein auf dem GB-Markt nicht mehr genügen sollte. Die Fristen wurden immer wieder verschoben, und Exporteure hörten jedes Jahr eine andere Version. Im August 2023 erklärte die Regierung, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung werde für die meisten Produktgruppen unbefristet fortgeführt, soweit die Vorschriften in die Zuständigkeit des Department for Business and Trade fallen: unter anderem Spielzeug, Maschinen, elektrische Betriebsmittel, elektromagnetische Verträglichkeit und Druckgeräte.
Für einen Hersteller aus der EU heißt das: Ein Produkt, das rechtmäßig CE trägt und in der EU verkauft wird, kann in den meisten Fällen ohne zweite Zertifizierung nach England geliefert werden. Das Wort „meisten" trägt hier die ganze Last. Einige Sektoren liegen bei anderen Ministerien und folgen eigenen Regeln und Zeitplänen: Medizinprodukte, Bauprodukte, Schiffsausrüstung, Eisenbahnprodukte, ortsbewegliche Druckgeräte, unbemannte Luftfahrzeuge. Gehört Ihr Produkt zu einer dieser Gruppen, ist die aktuelle Sektorseite auf gov.uk die einzige verlässliche Quelle, nicht ein zwei Jahre alter Forenbeitrag. Wenn Sie den Verkauf über den Ärmelkanal erst aufbauen, lesen Sie auch unseren Leitfaden zum ersten UK-Export für kleine Unternehmen.
Was situationen der GB-Markt heute akzeptiert: vier typische?
| Situation | Was der GB-Markt akzeptiert | Hinweise |
|---|---|---|
| Die meisten Produktgruppen (Vorschriften des Department for Business and Trade) | CE oder UKCA, nach Wahl des Herstellers | CE-Anerkennung laut gov.uk unbefristet verlängert |
| Vorgeschriebene Konformitätsbewertung durch eine britische Stelle (approved body) | nur UKCA | das Zertifikat einer britischen Stelle berechtigt nicht zum CE-Zeichen; CE setzt eine in der EU notifizierte Stelle voraus |
| Sektoren mit eigenen Vorschriften (u. a. Medizinprodukte, Bauprodukte, Schiffsausrüstung, Bahn) | nach Sektorregeln | eigene Leitfäden und Übergangsfristen; prüfen Sie gov.uk für den konkreten Sektor |
| Nordirland | CE nach EU-Regeln | UKCA allein genügt nicht; es gilt das Regime des Windsor Framework |
Wann ist UKCA wirklich Pflicht?
Drei Szenarien, in denen CE allein nicht reicht. Erstens: Die einschlägigen Vorschriften verlangen eine Konformitätsbewertung durch eine dritte Stelle, und diese Bewertung hat eine britische Stelle (approved body) durchgeführt. Ein solches Zertifikat führt zu UKCA, nicht zu CE, denn CE setzt eine in der EU notifizierte Stelle voraus. Zweitens: Das Produkt gehört zu einem Sektor mit eigenen britischen Anforderungen, für den die unbefristete CE-Anerkennung nicht gilt; dort entscheiden die Leitfäden des zuständigen Ressorts. Drittens, rein kommerziell: Der britische Abnehmer oder die Handelskette verlangt UKCA im Vertrag, unabhängig davon, was das Gesetz zulassen würde.
Nichts spricht dagegen, dass ein Produkt beide Zeichen trägt, wenn es beide Regelwerke erfüllt. Die Leitfäden auf gov.uk erlauben zudem, das UKCA-Zeichen auf einem am Produkt angebrachten Etikett oder in einem Begleitdokument zu führen; Details und Ausnahmen beschreibt die Seite „Using the UKCA marking".
Hersteller, Importeur, Händler: wer wofür einsteht
- Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung durch, stellt die technische Dokumentation zusammen, gibt die Konformitätserklärung ab und bringt die Kennzeichnung an. Nichts davon lässt sich an einen Frachtführer oder Zollagenten delegieren.
- Der Importeur in GB, also das Unternehmen, das Ware von außerhalb des UK auf den britischen Markt bringt, hat nach den Leitfäden auf gov.uk eigene Pflichten: Er vergewissert sich, dass der Hersteller das richtige Verfahren durchlaufen und die Kennzeichnung angebracht hat, bewahrt eine Kopie der Konformitätserklärung auf und sorgt dafür, dass sein Name und seine Anschrift auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitdokumenten stehen.
- Der Händler handelt mit der gebotenen Sorgfalt: Er verkauft keine Produkte, von deren Nichtkonformität er weiß.
- Verkauf ohne britischen Importeur, etwa direkt an Verbraucher, löscht diese Pflichten nicht, sondern verlagert sie auf einen anderen Akteur in der Kette. Prüfen Sie vor der Wahl des Vertriebsmodells auf gov.uk, wer darin die Ware formal auf den GB-Markt bringt.
Kennzeichnung ist Produktrecht, keine Zollabfertigung
Diese Unterscheidung bewahrt vor falscher Sicherheit. Zollanmeldung, Zolltarifnummern, EORI und GVMS (Goods Vehicle Movement Service, das britische Grenzanmeldesystem) sind das eine Regime; Produktkonformität und das CE- oder UKCA-Zeichen das andere. Eine Sendung ohne die erforderliche Kennzeichnung kann die Zollabfertigung passieren, denn die Zollanmeldung prüft keine Konformitätsunterlagen. Das Problem kommt später zurück: Die Marktüberwachung in GB liegt beim Office for Product Safety and Standards und den lokalen Trading Standards, und deren Werkzeuge sind Verkaufsstopps, Rückrufe und verpflichtende Korrekturmaßnahmen. Dann umfasst die Rechnung nicht nur den verlorenen Auftrag, sondern auch Lagerung, Rücktransport und die Umetikettierung der ganzen Charge. Die Grenzformalitäten selbst behandeln wir in den Beiträgen zur Zollabfertigung im UK-Verkehr nach dem Brexit und zu den Dokumenten für den Export nach UK.
Was nicht die Spedition für Sie tun kann und was?
- Kann: Transport und Zollabfertigung in beide Richtungen organisieren, Anlieferfenster planen und Retouren abwickeln.
- Kann: Ware im Lager nach Ihren Vorgaben physisch umetikettieren: von Ihnen gelieferte oder freigegebene Etiketten anbringen, etwa mit den Daten des britischen Importeurs, bevor die Ware in die Handelskette geht. So arbeitet unsere Umetikettierung mit GS1/SSCC in Milton Keynes.
- Kann: vor dem Versand anhand einer mit Ihnen abgestimmten Checkliste prüfen, ob die verlangten Kennzeichnungen und Angaben auf den Verpackungen vorhanden sind, und eine Palette zurückhalten, auf der sie fehlen.
- Kann nicht: die Konformität Ihres Produkts mit den Vorschriften bewerten, eine Konformitätserklärung ausstellen oder unterschreiben oder für Sie entscheiden, ob CE oder UKCA das richtige Zeichen ist.
- Kann nicht: die Verantwortung des Herstellers oder des Importeurs übernehmen. Sie folgt aus den Vorschriften und geht nicht mit der Ware auf den Frachtführer oder das Lager über.
Die Rolle von OTSL
Als internationale Spedition bewegen wir Waren zwischen Polen, Großbritannien und dem übrigen Europa und wissen, wo Produktrecht auf Logistik trifft: Wir übernehmen die Zollabfertigung, betreiben Läger in Kielce, Legnica und Milton Keynes und führen auf Wunsch Umetikettierung und Vollständigkeitskontrollen der Kennzeichnungen nach schriftlichen Vorgaben des Kunden aus. Die Konformitätsbewertung des Herstellers ersetzen wir nicht, aber wir sorgen dafür, dass korrekt gekennzeichnete Ware pünktlich und ohne Überraschungen an der Grenze ankommt. Den gesamten Ablauf beschreibt unsere Seite Export nach UK, eine konkrete Sendung besprechen Sie über das Kontaktformular.
Schritt für Schritt
- Vorschriften prüfen. Ermitteln Sie die für Ihr Produkt in Großbritannien geltenden technischen Anforderungen und Verfahren.
- Kennzeichnung bestimmen. Prüfen Sie, ob die CE-Kennzeichnung ausreicht oder das UKCA-Zeichen erforderlich ist.
- Konformität bewerten. Führen Sie die erforderlichen Prüfungen durch oder beauftragen Sie eine zugelassene Stelle.
- Dokumentation erstellen. Stellen Sie die Konformitätserklärung aus und bewahren Sie die technischen Unterlagen auf.
- Markierung anbringen. Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß an und übergeben Sie dem Importeur die Unterlagen vor dem Transport.
Definitionen
- UKCA (UK Conformity Assessed): britische Konformitätskennzeichnung, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Großbritannien bestätigt.
- CE (Conformité Européenne): europäisches Konformitätszeichen, das die Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Union erklärt.
- GB (Great Britain): das Gebiet von England, Schottland und Wales, für das spezifische Regeln für das Inverkehrbringen gelten.
- Approved Body: eine britische Konformitätsbewertungsstelle, die für die Durchführung vorgeschriebener Prüfverfahren zugelassen ist.
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