Eine Rate für einen Transport in die Schweiz besteht aus der Linienfracht, zwei Zollabfertigungen, denn jede Lieferung ist ein Export aus der EU und ein Import in die Schweiz, der im Frachtführerpreis enthaltenen LSVA sowie möglichen Saison- und ADR-Zuschlägen und der Cargo-Versicherung. Dazu kommen der Frankenkurs und Fahrverbote, die die Planung verlängern.
Warum wird die Schweiz nicht wie eine EU-Relation kalkuliert?
Die Schweiz liegt außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Zollunion. Jede Lieferung aus Polen oder Deutschland ist formal ein Export aus der EU und ein Import in die Schweiz: zwei Zollanmeldungen, ein vollständiger Satz Handelsdokumente und gegebenenfalls Ursprungsnachweise. Wer nach Jahren auf Frankreich-Relationen zum ersten Mal nach Zürich liefert, ist meist überrascht, wie viele Positionen ein Angebot haben kann. Die Grundlagen von Abfertigung und Dokumenten behandeln wir im Beitrag über Transport in die Schweiz, Zoll und Dokumente.
Hat die Ware präferenziellen EU-Ursprung, lässt sich der Einfuhrzoll mit einer EUR.1-Bescheinigung oder einer Ursprungserklärung senken oder auf null bringen. Wann welches Instrument sinnvoll ist, erklären wir im Leitfaden zu EUR.1 und Ursprungserklärung. Das ist keine Formalität für Ehrgeizige: Ein fehlender Ursprungsnachweis kann Zoll bedeuten, den niemand in den Warenpreis einkalkuliert hat.
Die Bestandteile der Rate: was Sie wirklich kaufen
| Bestandteil | Was er abdeckt | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Linienfracht | Die Fahrt selbst, Fahrerzeit, Kraftstoff, Maut in der EU | Basis für den Angebotsvergleich, nie die Gesamtkosten |
| Exportabfertigung in der EU | Ausfuhranmeldung und Dokumentenhandling | Mal im Preis enthalten, mal eine eigene Position |
| Importabfertigung in der Schweiz | Einfuhranmeldung, Agentur auf Schweizer Seite | Einfuhrsteuer und etwaiger Zoll hängen von Ware und Ursprung ab |
| LSVA | Die Schweizer Schwerverkehrsabgabe, im Frachtführerpreis | Abhängig von Gewicht, Laufleistung und Emissionsklasse |
| Saison- und ADR-Zuschläge | Spitzenzeiten, Gefahrgut, Sonderhandling | Fallen in bestimmten Zeiträumen und für bestimmte Ware an |
| Cargo-Versicherung | Schutz des Warenwerts über die Frachtführerhaftung hinaus | Die Haftung des Frachtführers hat Grenzen und Ausschlüsse |
Die letzte Zeile wird gern ignoriert, bis zum ersten Schaden. Den Unterschied zwischen Cargo-Police und Frachtführerhaftung zerlegen wir im Beitrag über CARGO-Versicherung und Frachtführerhaftung.
LSVA: die Abgabe, die nie einzeln ausgewiesen ist und trotzdem mit jedem Lkw fährt
Die LSVA belastet den Frachtführer für jeden Kilometer auf Schweizer Straßen; sie steigt mit dem Gewicht des Zuges und sinkt für sauberere Emissionsklassen. Der Auftraggeber zahlt sie nicht separat, aber sie steckt in der Rate: Ein Fahrzeug mit schlechterer Emissionsklasse oder eine Route mit mehr Schweizer Kilometern erhöht die Kosten des Frachtführers und damit das Angebot. Die Abgaben und Anmeldungen auf Schweizer Seite, einschließlich des Systems Passar, beschreiben wir im Beitrag über die Besonderheiten von Lieferungen in die Schweiz.
Zeit als Kostenfaktor: Nacht- und Sonntagsfahrverbot
In der Schweiz gilt für Lkw ein Nachtfahrverbot zwischen 22:00 und 05:00 Uhr sowie ein Sonntagsfahrverbot. Ein Fahrzeug, das die 22:00-Uhr-Grenze verpasst, steht bis zum Morgen, und eine Zustellung am Montagmorgen muss bereits am Freitag durchdacht sein. Diese Kosten erscheinen nie als eigene Position; es ist Fahrzeug- und Fahrerzeit, die jemand finanzieren muss. Im Winter kommen Pässe und Wetter hinzu, dazu unser Beitrag über den Transport in die Schweiz im Winter.
Der zweite Zeitfaktor: Kabotage innerhalb der Schweiz mit EU-Fahrzeugen ist verboten. Der Frachtführer kann keine lokale Lieferung zwischen Bern und Basel einschieben, um die Wirtschaftlichkeit der Rundfahrt zu verbessern. Der Lkw kommt oft schwächer ausgelastet zurück, und auch dieser leere Raum muss in der Rate finanziert werden.
Franken, Einfuhrsteuer und Zoll
Ein Teil der Kosten auf Schweizer Seite entsteht in Franken: Abgaben, Zollagentur, lokale Kosten. Der CHF-Kurs wirkt damit auf die Endkosten, besonders bei zeitlich gestreckter Abrechnung. Einfuhrsteuer und Zoll hängen von Warenart und Ursprung ab; sie werden unabhängig von der Fracht abgerechnet, aber ein Importeur sollte sie vor dem Versand kennen, nicht nach einem Anruf von der Grenze.
Warum unterscheidet sich Angebot A von Angebot B um 30 Prozent?
Weil beide etwas anderes beschreiben können. Beispiel: Angebot A enthält Fracht, beide Abfertigungen und einen festen Saisonzuschlag, Angebot B nur die Fracht, Abfertigungen und Zuschläge werden separat nach Anfall berechnet. Auf dem Papier wirkt B um Dutzende Prozent günstiger, nach der Zustellung kann es teurer ausfallen. Vergleichen Sie vor den Zahlen die Leistungsumfänge: Was ist enthalten, was ist Zuschlag, wer verantwortet die Ursprungsnachweise, wer zahlt die Standzeit, wenn sich die Abfertigung zieht. Erst dann sagen Prozentunterschiede etwas aus.
So kalkuliert OTSL
Wir kalkulieren Schweiz-Relationen als Ganzes: Fracht, beide Abfertigungen, Ursprungsdokumente und einen realistischen Kalender mit den Fahrverboten, statt eines niedrigen Basispreises mit einer Seite Sternchen. Sehen Sie sich unseren Länderleitfaden Transport in die Schweiz an oder schreiben Sie uns mit konkreter Route und Ware, und Sie erhalten ein Angebot, in dem jeder Bestandteil sichtbar ist.
Schritt für Schritt
- Dokumentenerstellung. Erstellen Sie Handelsrechnung und Packliste als Grundlage für die Verzollung.
- Preiskalkulation. Der Spediteur berechnet die Frachtrate aus Linienfracht, LSVA und eventuellen Zuschlägen.
- Ausfuhrabfertigung. Melden Sie die Sendung vor dem Verlassen der Europäischen Union zum Export an.
- LSVA-Erfassung und Weiterfahrt. Beim Grenzübertritt in die Schweiz wird die straßenabhängige Abgabe registriert.
- Einfuhrverzollung und Anlieferung. Nach Abschluss der Schweizer Importabfertigung wird die Ware beim Empfänger zugestellt.
Definitionen
- LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe): Schweizerische Abgabe für den Schwerverkehr auf Basis von Fahrzeuggewicht, Fahrstrecke und Emissionsklasse.
- Linienfracht: Die reine Frachtgebühr für die Beförderung der Ware vom Abgangs- zum Zielort.
- Zollabfertigung: Das gesetzliche Verfahren zur Ausfuhranmeldung aus der EU und Einfuhranmeldung in die Schweiz.
- Cargo-Versicherung: Die finanzielle Absicherung des Transportguts gegen Verlust oder Beschädigung während der Beförderung.
- ADR-Zuschläge: Zusatzgebühren für den Transport von Gefahrgut mit zertifizierten Fahrzeugen und Fahrern.
Die Rolle von OTSL
OTSL organisiert Transporte in die Schweiz inklusive der Abwicklung aller Zollprozesse und LSVA-Gebühren. Nutzen Sie unseren Straßentransport (FTL) und informieren Sie sich in unserem Ratgeber ADR-Transport, Gefahrgut Schritt für Schritt | OTSL über besondere Anforderungen. Siehe auch: Was kostet ein Transport nach Norwegen: woraus sich die Rate zusammensetzt.
Quellen
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, die LSVA (bazg.admin.ch)
Bundesamt für Strassen ASTRA (astra.admin.ch)
KI-Grafik