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Wissensbasis

Ladungssicherung: wer haftet, Frachtführer oder Verlader

Die Ware ist im Auflieger verrutscht, der Schaden ist da. Wer zahlt? Wir erklären, was Artikel 17 des CMR-Übereinkommens sagt, wie die Pflichten bei der Verladung praktisch verteilt sind und worin sich Stauen und Sichern unterscheiden.

Für Verladung und Verstauen der Ware ist in der Regel der Absender verantwortlich, der Fahrer dafür, dass das Fahrzeug mit Ladung sicher auf der Straße ist. Artikel 17 Absatz 4 des CMR-Übereinkommens befreit den Frachtführer von der Haftung für Schäden aus Verladung oder Verstauung durch den Absender. (Quelle: unece.org) In der Praxis ist die Grenze oft strittig, die Pflichtenteilung gehört deshalb ausdrücklich in den Transportauftrag.

Was sagt das CMR-Übereinkommen?

Artikel 17 Absatz 4 des Übereinkommens nennt Umstände, die den Frachtführer entlasten, darunter Behandlung, Verladen, Verstauen oder Ausladen des Gutes durch Absender oder Empfänger. Die Entlastung greift aber nicht automatisch: es muss dargelegt werden, dass der Schaden gerade aus dieser Ursache entstehen konnte. Ist die Ware verrutscht, weil der Fahrer die Gurte nie gespannt hat, hilft dem Frachtführer die fehlerhafte Verladung des Absenders gar nichts. Der volle Text des Übereinkommens steht unter CMR-Übereinkommen.

Was sagt die Straße?

Unabhängig von der Schadensverteilung nach dem Übereinkommen verantworten auf der Straße Fahrer und Frachtführer den Zustand des Fahrzeugs mit Ladung. Eine Kontrolle kann einen schlecht gesicherten Zug festhalten, bis die Sicherung stimmt, und das heißt Standzeit, Bußgelder und ein neu zu bauender Liefertermin. Deshalb darf der Fahrer die Fahrt mit einer Ladung verweigern, die sich nicht sicher befördern lässt. Mehr noch: er muss es.

Die praktische Pflichtenteilung

  • Der Absender: Verpackung, Palettierung, Verstauen der Ware im Auflieger und Angaben zu Gewicht und Schwerpunkt.
  • Der Fahrer: Sichern mit Gurten, Kontrolle der Achslasten, Nachprüfen der Ladung nach den ersten Kilometern.
  • Beide Seiten: die Pflichtenteilung im Transportauftrag festhalten, bevor irgendetwas fährt.

Ausrüstung und die Norm EN 12195-1

Ladungssicherung ist keine Improvisation, sondern Rechnung: Zahl und Führung der Gurte ergeben sich aus Warengewicht, Reibbeiwert und Kraftrichtungen, nach der Norm EN 12195-1. Praktisch arbeiten dafür Zurrgurte, Antirutschmatten für mehr Reibung, Kantenschützer für Ware und Gurt, Sperrbalken und Rungen. Wie viele Gurte, entscheidet die Berechnung, nicht die Gewohnheit.

Vorbehalte: schreiben, bevor es rollt

Konnte der Fahrer die Verladung nicht überwachen oder sieht er ein Risiko in der Verstauung, gehört der Vorbehalt vor der Abfahrt in Feld 18 des CMR-Frachtbriefs. Wie das Beförderungsdokument sauber geführt wird, zeigt Schritt für Schritt der Artikel CMR-Frachtbrief ausfüllen.

Wenn es trotzdem zum Schaden kommt

Es zählt die Dokumentation: Fotos von Verladung und Entladung, Einträge im Frachtbrief, Schadensprotokoll. Der Streit, ob Verstauung oder Sicherung versagt hat, wird mit Beweisen entschieden, nicht damit, wer lauter ruft. In unseren Zügen gehört der volle Satz Gurte und Matten zur Standardausrüstung im Straßentransport, und bei hochwertiger Ware schließt eine Police aus der Cargo-Versicherung die Haftungsgrenzen des Frachtführers. Bedenken Sie auch: im Sammelgut wird die Ware nach jedem Umschlag neu gesichert, solide Verpackung arbeitet dort doppelt.

Schritt für Schritt

  1. Vereinbarung im Auftrag. Halten Sie im Transportauftrag genau fest, wer für Verladung und Verstauen zuständig ist.
  2. Prüfung der Ware. Kontrollieren Sie vor dem Verladen die Unversehrtheit der Verpackung.
  3. Richtiges Verstauen. Platzieren Sie die Güter unter Beachtung der Achslasten im Laderaum.
  4. Sicherung anbringen. Verwenden Sie geeignete Zurrgurte und Antirutschmatten zur Transportsicherung.
  5. Kontrolle unterwegs. Überprüfen Sie die Spannung der Gurte und die Ladungssicherheit während der Fahrt.

Definitionen

  • CMR-Übereinkommen: Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.
  • Absender: Die Vertragspartei, die die Ware zur Beförderung übergibt und für die Verladung zuständig ist.
  • Frachtführer: Das Transportunternehmen, das für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs auf der Straße sorgt.
  • Verstauen: Die Anordnung der Güter im Laderaum zur Vermeidung von Verrutschen während der Fahrt.

Die Rolle von OTSL

Wir halten die Verladepflichten direkt im Transportauftrag fest, um Unklarheiten bei der Haftung zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Straßentransport und lesen Sie den Beitrag über Paletten und Ladungssicherung im internationalen Transport.

Quellen

Häufige Fragen

Darf der Fahrer die Abfahrt mit schlecht verladener Ware verweigern?
Er darf und er sollte, denn auf der Straße verantwortet er die Sicherheit des Fahrzeugs mit Ladung. Praktisch meldet der Fahrer das Problem dem Absender, verlangt die Korrektur der Verstauung und trägt, wenn er die Verladung nicht überwachen konnte, vor der Abfahrt einen Vorbehalt in Feld 18 des Frachtbriefs ein.
Wer zahlt, wenn die Ladung unterwegs verrutscht ist?
Das hängt von der Ursache ab. Entstand der Schaden aus der Verstauung durch den Absender, kann Artikel 17 Absatz 4 des CMR-Übereinkommens den Frachtführer entlasten. Versagte die Sicherung, haftet der Frachtführer. Den Streit entscheiden Beweise: Verladefotos, Einträge im Frachtbrief und das Schadensprotokoll.
Mit welcher Ausrüstung wird Ladung im Auflieger gesichert?
Die Basis sind Zurrgurte, Antirutschmatten für mehr Reibung, Kantenschützer für Ware und Gurt, Sperrbalken und Rungen. Zahl und Führung der Gurte werden aus Warengewicht und Reibbeiwert nach der Norm EN 12195-1 berechnet, nicht nach Augenmaß.

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