OTSL verbindet den Fuhrpark eines verbundenen Transportunternehmens mit einer Gruppe geprüfter, fester Frachtführer, für die wir bürgen. So bewältigen wir jede Ladungsart: von der einzelnen Palette über Komplettladungen bis zu Schwergut sowie Bau- und Landmaschinen. Fahrzeug und Aufbau wählen wir passend zu Ware und Termin, und ein Team führt den Auftrag von der Beladung bis zur Entladung.
Womit wir fahren und was wir transportieren
- Eigene, gewartete Züge, bereit für internationale Strecken: Polen, Deutschland, Großbritannien, die Schweiz und ganz Europa.
- Feste Subunternehmer im OTSL-Netz, geprüft und bei jedem Auftrag an unseren Standards gemessen.
- Komplettladungen (FTL) und Sammelgut (LTL), auch ADR (Gefahrguttransport) und temperaturgeführt.
- Schwergut, Bau- und Landmaschinen auf Plateaus und Tiefladern, bei Bedarf mit Genehmigungen für Übermaße.
Wie wählen wir das Fahrzeug, Schritt für Schritt?
- Wir erfassen die Ladungsdaten: Maße, Gewicht, Palettenzahl oder Maschinenkontur und die Art der Beladung (Rampe, seitlich, Kran).
- Wir prüfen die Anforderungen der Ware: Temperatur, ADR-Klasse, Zurrpunkte, Stapelbarkeit.
- Wir wählen den Aufbau: Plane, Kühlkoffer, Plateau oder Tieflader; bei Teilladungen achten wir auf eine unkritische Beiladung.
- Wir entscheiden, ob ein eigener Zug fährt oder ein geprüfter Subunternehmer mit passendem Equipment und passender Police.
- Wir planen die Route auf den Termin, innerhalb der Lenkzeitgrenzen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.
- Wir verfolgen den Transport und bestätigen Beladung, Grenzübertritte und Entladung.
Wie prüfen wir Subunternehmer?
Für Subunternehmer haften wir wie für uns selbst: Nach Artikel 3 der CMR haftet der Frachtführer für die Handlungen der Personen, deren er sich bei der Ausführung bedient, wie für eigene. Bevor ein fremdes Fahrzeug Ihre Ware lädt, prüfen wir die Gemeinschaftslizenz (Anforderungen der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und 1072/2009), die Gültigkeit und den Umfang der Haftpflichtpolice, die Fahrzeugdokumente und die bisherige Zusammenarbeit. Den Ablauf beschreibt unsere Leistung geprüfte Frachtführer. Wer für die Ladungssicherung haftet, Frachtführer oder Verlader, erklärt ein eigener Beitrag.
Checkliste: Angaben für ein Angebot
- Maße und Gewicht, Palettenzahl oder Maschinenkontur (keine Marke nötig, Abmessungen und Auflagepunkte genügen).
- Bedingungen an Belade- und Entladestelle: Rampe, Stapler, Kran, Ladekran.
- Besondere Anforderungen: ADR mit UN-Nummer, Temperaturbereich, Stapelverbot.
- Der Termin: fixes Datum mit Uhrzeit oder ein Zeitfenster.
- Dokumente: Rechnung, Packliste, bei Ausfuhr aus der EU die Daten für die Zollabfertigung.
Je vollständiger die Daten, desto geringer das Risiko, dass das Fahrzeug an der Rampe nicht passt. Ein falsch gewähltes Fahrzeug kostet das Ladefenster, einen Zuschlag für das Ersatzfahrzeug und den Termin beim Empfänger.
Die Rolle von OTSL
OTSL ist eine internationale Straßenspedition: Wir wählen Fahrzeug und Aufbau, prüfen den Frachtführer, halten Dokumente und Termin im Blick und reagieren, bevor ein Problem den Empfänger erreicht. Kern des Angebots ist der Straßentransport FTL, bei ungewöhnlichen Maßen die Übermaß-Ladungen. Beschreiben Sie Ihre Ladung über das Kontaktformular, Sie erhalten ein konkretes Fahrzeug und einen konkreten Termin.
Definitionen
- FTL (Full Truckload / Komplettladung): Ein Transport, bei dem der gesamte Laderaum eines Fahrzeugs für einen einzigen Auftraggeber reserviert ist.
- LTL (Less than Truckload / Sammelgut): Ein Teilladungsverkehr, bei dem kleinere Sendungen verschiedener Absender in einem Fahrzeug kombiniert werden.
- ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route): Das internationale Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
- Schwergut: Fracht, deren Abmessungen oder Gewicht die gesetzlichen Standardgrenzen für den Straßenverkehr überschreiten.
- Tieflader: Ein spezialisierter Sattelauflieger mit abgesenkter Ladefläche zum Transport von Bau- und Landmaschinen.
Wann gilt diese Regel nicht?
Die standardmäßige Fahrzeugzuordnung gilt nicht, wenn die Maschinenabmessungen Sondergenehmigungen erfordern, denn die genaue Routenführung hängt von den Vorgaben der Transitländer ab.
KI-Grafik