T1 ist ein Versanddokument für Waren unter zollamtlicher Überwachung, EUR.1 ist ein Nachweis des präferenziellen Ursprungs im Rahmen von Handelsabkommen, und ein Ursprungszeugnis bestätigt das Ursprungsland der Ware. Drei verschiedene Dokumente für drei Zwecke. Bei OTSL wählen wir das richtige, denn eine Verwechslung kann Zoll oder einen Halt kosten.
Versand T1
T1 wird genutzt, wenn Nicht-EU-Ware das Zollgebiet ohne Abfertigung an einem Punkt durchquert, etwa auf dem Weg zum Ort der endgültigen Abfertigung. Es sichert die Zollabgaben für den Versand und wird beim Bestimmungszollamt erledigt.
EUR.1 versus Ursprungszeugnis
- EUR.1 betrifft den präferenziellen Ursprung und beeinflusst den Zollsatz.
- Ein Ursprungszeugnis bestätigt das Ursprungsland, oft für nicht-präferenzielle Zwecke, etwa vertragliche oder administrative Anforderungen.
- Im EU-UK-Handel werden Präferenzen meist mit einer Ursprungserklärung statt EUR.1 geltend gemacht, auf anderen Relationen kann EUR.1 das richtige Dokument sein.
Wie wir das Dokument wählen
Wir fragen zuerst, wohin die Ware geht, welchen Ursprung sie hat und welchen Zweck: Versand, Zollpräferenz oder Ursprungsnachweis. Wir haben eigene Zollagenturen in Polen und UK, die Dokumentenwahl ist also Teil des Service, kein weiteres Problem des Kunden. Das richtige Dokument für Ihre Ladung bestätigen wir individuell.
Siehe Zollabfertigung und Dokumente beim Export nach UK.