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Wissensbasis

Verfahren 42, EU-Importabfertigung mit aufgeschobener MwSt

Was Verfahren 42 ist, wann es genutzt wird und welchen Vorteil es beim Import in Verbindung mit innergemeinschaftlicher Lieferung bringt.

Verfahren 42 ist eine EU-Importabfertigung mit aufgeschobener MwSt: die Ware gelangt in einem EU-Land in den freien Verkehr, die MwSt wird im Bestimmungsland abgerechnet. Es wird genutzt, wenn der Import mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat verbunden ist. Es verbessert die Liquidität, verlangt aber dokumentarische Disziplin.

So funktioniert es Schritt für Schritt

  1. Ware von außerhalb der EU kommt im Abfertigungsland an, zum Beispiel in Polen.
  2. Eine Zollagentur meldet sie zur Überlassung in den freien Verkehr mit Verfahrenscode 42 an.
  3. Der Zoll wird normal abgerechnet, die Einfuhr-MwSt wird im Abfertigungsland aber nicht erhoben.
  4. Die Ware fährt als innergemeinschaftliche Lieferung ins Bestimmungsland weiter.
  5. Die MwSt rechnet der Käufer im Bestimmungsland als innergemeinschaftlichen Erwerb ab.

Bedingungen

  • Gültige EU-USt-IdNrn. des Importeurs und des Käufers im Bestimmungsland.
  • Nachweis, dass die Ware das Abfertigungsland tatsächlich verlassen hat: Beförderungsdokumente, CMR.
  • Stimmige Daten in Zollanmeldung und Handelsdokumenten.
  • In manchen Konstellationen ein Fiskalvertreter im Abfertigungsland.

Verfahren 42 und Standardabfertigung im Vergleich

KriteriumStandardabfertigungVerfahren 42
Einfuhr-MwStbei der Abfertigung gezahltim Abfertigungsland nicht erhoben
LiquiditätGeld bis zum Vorsteuerabzug gebundenkeine gebundene MwSt
Formale AnforderungenStandardzusätzliche Bedingungen und Nachweise der Weiterbeförderung
Wann sinnvollImport für den Markt des AbfertigungslandsImport mit Lieferung in ein anderes EU-Land

Worauf achten

Verfahren 42 ist attraktiv, aber formalisiert. Belegen die Dokumente die innergemeinschaftliche Lieferung nicht, kann die Steuerbehörde die MwSt mit Zinsen im Abfertigungsland nachfordern. USt-IdNrn. der Parteien, Route und Beförderungsdokumente müssen also verknüpft sein, bevor die Ware rollt. An der französisch-britischen Grenze verbindet sich das Verfahren mit der Barcode-Abfertigung und der Smart Border, siehe den Artikel über Regime 42 an der Smart Border.

Wie helfen wir?

Wir prüfen, ob Verfahren 42 zu Ihrer Lieferkette passt, stellen die Daten zusammen und führen die Abfertigung zusammen mit dem Transport ins Bestimmungsland. Siehe Zollberatung und Zollabfertigung.

Definitionen

  • Verfahren 42: Ein Zollverfahren, das die Überlassung von Waren in den freien Verkehr mit aufgeschobener Einfuhrumsatzsteuer ermöglicht.
  • MwSt (Mehrwertsteuer): Steuer auf den Verbrauch von Waren, die im Bestimmungsland abgerechnet wird.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Beförderung von Waren aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Kauf von Waren, die aus einem EU-Mitgliedstaat transportiert werden.
  • CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route): Internationaler Frachtbrief als Nachweis des Warentransports.

Wann gilt diese Regel nicht?

Diese Regelung gilt nicht, wenn die eingeführten Waren im Abfertigungsland verbleiben und nicht in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert werden.

Die Rolle von OTSL

Wir unterstützen den Güterverkehr durch unseren Straßentransport und begleiten formale Zollschritte. Weitere Informationen bietet unser Beitrag über die Regime 42 Abfertigung.

Quellen

Sie importieren über Polen mit Lieferung in ein anderes EU-Land? Beschreiben Sie die Lieferkette im Kontaktformular, wir prüfen, ob sich Verfahren 42 lohnt.

Häufige Fragen

Wer rechnet die MwSt bei einer Abfertigung im Verfahren 42 ab?
Die MwSt rechnet der Käufer im Bestimmungsland der Ware ab, im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung. Im Abfertigungsland wird keine Einfuhr-MwSt gezahlt, was die Liquidität des Importeurs verbessert. Zoll wird, sofern fällig, normal bei der Abfertigung gezahlt. Das ist der Hauptvorteil des Verfahrens 42.
Welche Voraussetzungen müssen für das Verfahren 42 erfüllt sein?
Der Import muss mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung der Ware in einen anderen Mitgliedstaat verbunden sein, und die Parteien müssen formale Voraussetzungen erfüllen, darunter gültige USt-IdNrn. Außerdem muss belegt werden, dass die Ware das Abfertigungsland tatsächlich verlassen hat. Bei Fehlern können die Behörden die MwSt im Importland fordern, deshalb wird die Dokumentation sorgfältig geführt.
Funktioniert das Verfahren 42, wenn die Ware im Abfertigungsland bleibt?
Nein. Voraussetzung ist eine anschließende innergemeinschaftliche Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, wo der Käufer die MwSt abrechnet. Bleibt die Ware im Abfertigungsland, gilt die normale Importabfertigung mit dort fälliger MwSt. Das Verfahren wird vor der Anmeldung gewählt, das Lieferziel muss also von Anfang an feststehen.

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