Verfahren 42 ist eine EU-Importabfertigung mit aufgeschobener MwSt, Waren gelangen in einem EU-Land in den freien Verkehr, die MwSt wird im Bestimmungsland abgerechnet. Es wird genutzt, wenn der Import mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat verbunden ist.
Es erfordert formale Voraussetzungen (z. B. die USt-IdNr. der Parteien). Siehe Zollberatung und Zollabfertigung.