Nach der Verletzung eines Aufliegers mit Lebensmitteln reicht es nicht zu beurteilen, ob die Produkte intakt aussehen. Das EU-Lebensmittelrecht greift, darunter die Verordnung EG 178/2002, die allgemeine Grundsätze der Lebensmittelsicherheit festlegt. Die Entscheidung über die Verkehrsfähigkeit muss vorsichtig und dokumentiert sein. Bei OTSL führen wir diese Bewertung sachlich.
Warum Lebensmittel ein Sonderfall sind
- Nicht nur der physische Zustand zählt, sondern die Sicherheit für den Verbraucher.
- Eine Aufliegerverletzung kann ein Risiko bedeuten, das nicht sichtbar ist.
- Die Entscheidung über Freigabe oder Rücknahme muss dokumentiert sein.
Wie wir die Bewertung angehen
Nach einem Ereignis sichern wir die Ware und dokumentieren den Zustand, bei Lebensmitteln mit besonderer Vorsicht. Im UK-Lager führen wir Hygiene- und Sanitärkontrollen durch, und wenn Ware nicht verkehrsfähig ist, unterstützen wir den Kunden bei der Entsorgung. Bei einer Freigabeentscheidung nehmen wir keine Abkürzung, denn Verbrauchersicherheit und Kundenverantwortung stehen auf dem Spiel.
Wie wir arbeiten
Bewertung und Bericht führen wir so, dass der Kunde nach Fakten entscheiden und bei Bedarf mit dem Versicherer abrechnen kann. Wir handeln sachlich und ohne Sensation. Die genauen Anforderungen hängen von Lebensmittelart und Situation ab, also bestätigen wir sie individuell.
Siehe Inspektion und Recovery, die Verkehrsfähigkeitsbewertung und den Inspektionsprozess.