Kabotage ist eine Inlandsbeförderung durch einen Frachtführer mit Sitz in einem anderen Staat. In der Europäischen Union dürfen Sie nach der Entladung einer internationalen Ladung im Aufnahmestaat bis zu 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen durchführen; danach darf dasselbe Fahrzeug dort 4 Tage lang keine neue Kabotage durchführen. Ein Fahrer in der Kabotage unterliegt der Entsendung und dem Mindestlohn des Aufnahmestaats. GB ist nicht in der EU: Kabotage eines EU-Frachtführers dort regelt das Abkommen EU–GB; das Limit prüfen Sie im Abkommenstext und auf gov.uk.
Wie viele Kabotagebeförderungen dürfen Sie nach der Entladung in der EU durchführen?
Bis zu drei innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung der internationalen Ladung, im selben Aufnahmestaat. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, geändert durch das Mobilitätspaket, also die Verordnung (EU) 2020/1055. Maßgeblich ist die Entladung der aus dem Ausland gebrachten Ware: Erst danach öffnet sich das Fenster von sieben Tagen, und jede Kabotagebeförderung muss samt Entladung hineinpassen. Vier Inlandsaufträge in einer Woche sind einer zu viel, auch wenn jeder kurz ist.
Nach Abschluss der Kabotage in einem Staat darf dasselbe Fahrzeug dort 4 Tage lang keine neue Kabotage durchführen. Das ist die Sperrfrist, auf Englisch cooling-off. Sie hängt nicht davon ab, ob das Fahrzeug zwischenzeitlich das Land verlassen hat und mit einer neuen internationalen Ladung zurückgekommen ist; es zählen Fahrzeug und Staat. Praktisch heißt das: Die feste Rotation „Entladung in Deutschland, drei Inlandsfahrten, neue Exportbeladung und wieder drei Fahrten“ funktioniert ohne viertägige Pause nicht.
Wie sieht Kabotage in Großbritannien nach dem Brexit aus?
Anders, denn Großbritannien ist nicht in der Europäischen Union, und die Verordnung 1072/2009 gilt dort nicht. Die Kabotage eines EU-Frachtführers in GB regeln die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens EU–GB, bekannt als TCA. Die Zahl der zulässigen Beförderungen und die Bedingungen prüfen Sie im aktuellen Abkommenstext und in den Hinweisen auf gov.uk; wir nennen hier keine Zahl, weil wir kein Limit ohne Quelle im selben Satz festschreiben. Die Regel ist einfach: Was in Deutschland erlaubt ist, muss in England nicht erlaubt sein.
Unabhängig vom Land unterliegt ein Fahrer in der Kabotage der Entsendung und dem Mindestlohn des Aufnahmestaats. Nachweis der Rechtmäßigkeit sind die CMR-Frachtbriefe: der aus der internationalen Beförderung, die das Kabotagefenster geöffnet hat, und je einer aus jeder Kabotagebeförderung. Ohne den vollständigen Satz kann eine Straßenkontrolle nicht feststellen, ob Sie in der ersten oder in der fünften Beförderung sind.
Kabotage nach der Entladung Schritt für Schritt
- Entladung der internationalen Ladung. Der Empfänger unterschreibt den CMR mit Datum; dieses Datum öffnet das 7-Tage-Fenster im Aufnahmestaat.
- Prüfung der Sperrfrist. Bevor Sie einen Inlandsauftrag annehmen, prüfen Sie, ob dieses Fahrzeug in diesem Staat in den letzten 4 Tagen eine Kabotage abgeschlossen hat.
- Zählen der Beförderungen. Jede Inlandsbeförderung ist eine Beförderung; höchstens drei im 7-Tage-Fenster, alle vor dessen Ende entladen.
- Entsendung und Mindestlohn. Sie melden die Entsendung des Fahrers nach den Vorschriften des Aufnahmestaats und zahlen dessen Mindestlohn für die Zeit der Kabotage.
- Vollständiger CMR-Satz im Fahrerhaus. Der CMR der internationalen Beförderung und der CMR jeder Kabotagebeförderung fahren zur Kontrolle mit.
- Ausreise oder Sperrfrist. Nach der dritten Beförderung oder nach Ablauf der 7 Tage verlässt das Fahrzeug das Land mit einer internationalen Ladung oder wartet 4 Tage auf neue Kabotage in diesem Staat.
Definitionen
- Kabotage: Inlandsbeförderung durch einen Frachtführer mit Sitz in einem anderen Staat, in der EU geregelt durch die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
- Kabotagebeförderung: eine einzelne Inlandsbeförderung mit Be- und Entladung im Aufnahmestaat; das Limit sind 3 Beförderungen in 7 Tagen nach der internationalen Entladung.
- Sperrfrist (cooling-off): die 4 Tage nach Abschluss der Kabotage, in denen dasselbe Fahrzeug in diesem Staat keine neue Kabotage durchführen darf.
- TCA (Trade and Cooperation Agreement, Handels- und Kooperationsabkommen EU–GB): das Abkommen, das nach dem Brexit den Zugang von EU-Frachtführern zum britischen Markt regelt, einschließlich Kabotage.
- Entsendung des Fahrers: Unterstellung des Fahrers unter Mindestlohn und Arbeitsbedingungen des Staates, in dem er Kabotage oder Cross-Trade durchführt.
- CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route): Übereinkommen über den internationalen Straßengüterverkehr; der CMR-Frachtbrief ist bei einer Kabotagekontrolle der Nachweis jeder Beförderung.
Checkliste vor einer Kabotagefahrt
- Datum der Entladung der internationalen Ladung bekannt und im CMR eingetragen; das 7-Tage-Fenster zählt ab diesem Datum.
- Zahl der Kabotagebeförderungen dieses Fahrzeugs im laufenden Fenster geprüft; höchstens drei.
- Sperrfrist von 4 Tagen nach der letzten Kabotage in diesem Staat für dieses Fahrzeug geprüft.
- Entsendung des Fahrers gemeldet, Mindestlohn des Aufnahmestaats in der Abrechnung berücksichtigt.
- Vollständiger CMR-Satz im Fahrerhaus: internationale Beförderung und jede Kabotagebeförderung.
- Für Großbritannien: Limit und Bedingungen im aktuellen Abkommen EU–GB und auf gov.uk geprüft, nicht aus dem Gedächtnis.
Wann gilt die Regel „3 in 7 Tagen“ nicht?
Die Regel von 3 Beförderungen in 7 Tagen betrifft Kabotage in Staaten der Europäischen Union nach der Entladung einer internationalen Ladung. Sie gilt nicht in Großbritannien, wo Zahl der Beförderungen und Bedingungen durch das Handels- und Kooperationsabkommen EU–GB festgelegt sind; dort prüfen Sie die aktuellen Hinweise auf gov.uk. Sie gilt auch nicht für bilaterale Beförderungen und Transit, weil es dort keine Inlandsbeförderung gibt. Cross-Trade, also die Beförderung zwischen zwei Staaten außer dem Sitzstaat, ist keine Kabotage, unterliegt aber der Entsendung. Das Limit zählt je Fahrzeug, ein Fahrerwechsel öffnet also kein neues Fenster, und die Sperrfrist von 4 Tagen läuft unabhängig davon, ob das Fahrzeug das Land verlassen hat.
Die Rolle von OTSL
Bei der Planung einer Partnerfahrt berücksichtigt OTSL die Kabotagelimits, damit eine inländische Rückladung „nebenbei“ nicht illegal wird; lassen Fenster oder Sperrfrist es nicht zu, wird die Rückfahrt anders geplant. Die Leistung beschreiben wir auf der Seite Straßentransport, die Relation Großbritannien auf der Seite Transport nach Großbritannien. Ausführlicher zu Kabotage und Cross-Trade im Beitrag Kabotage und Cross-Trade: Regeln und Risiken, zur Entsendung im Text Mobilitätspaket: Entsendung und Mindestlohn. Frachtführer, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, schreiben über das Kontaktformular.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung der Kabotageregeln (EUR-Lex)
- Europäische Kommission: Handels- und Kooperationsabkommen EU–GB
- GOV.UK: Carry out international road haulage
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