Die Ladebordwand an den Solo-Lkw von OTSL trägt bis 1,5 t pro Hub, und die Palette wird von der Plattform zur Abstellstelle mit einem Handhubwagen bewegt. Das erfordert harten, ebenen Untergrund vom Fahrzeug bis zur Abstellstelle; Schotter, Rasen, eine Bordsteinkante ohne Auffahrt und starkes Gefälle schließen eine sichere Entladung aus. Der Fahrer darf die Entladung verweigern, wenn sie ihn, die Ladung oder Dritte gefährdet: schlechter Untergrund, Gefälle, beschädigte Palette oder überschrittene Tragkraft. Die Verweigerung wird mit Foto und Vermerk im CMR-Frachtbrief dokumentiert.
Was entscheidet darüber, ob eine Palette über die Ladebordwand herunterkommt?
Drei Dinge: Gewicht, Untergrund und Standplatz des Fahrzeugs. Das Gewicht ist einfach: Eine einzelne Palette über 1,5 t kommt nicht über die Bordwand herunter und braucht einen Ladekran oder den Stapler des Empfängers. Der Untergrund ist schwieriger, denn ein Hubwagen hat kleine, harte Rollen, die im Schotter versinken, sich in den Rasen graben und an einer Bordsteinkante ohne Auffahrt stehen bleiben. Starkes Gefälle lässt den beladenen Hubwagen den Fahrer ziehen, statt mit ihm zu rollen, und 1,5 t hält niemand fest.
Der Standplatz muss erlauben, die Plattform der Bordwand vollständig auf Fahrbahnniveau abzusenken und mit dem Hubwagen herunterzufahren. Steht das Fahrzeug quer zum Gefälle oder setzt die Bordwand auf einer Bordsteinkante auf, liegt die Plattform nicht plan, und die Palette rutscht zur tieferen Kante. OTSL prüft diese Bedingungen beim Empfänger vor der Abfahrt und nicht am Tor, denn am Tor ist es für einen Fahrzeugwechsel zu spät.
Wann darf der Fahrer die Entladung verweigern?
Wenn die Entladung ihn, die Ladung oder Dritte gefährdet. In der Praxis sind das vier Fälle: ein Untergrund, auf dem der Hubwagen nicht sicher fährt; ein Gefälle, das die Palette zu einer unkontrollierten Last macht; eine beschädigte Palette, die auf der Bordwand zusammenbrechen kann; und eine überschrittene Tragkraft der Bordwand. Die Verweigerung ist keine Willkür, muss aber dokumentiert werden: Der Fahrer fotografiert Stelle und Palette, trägt einen Vermerk im CMR ein und ruft den OTSL-Disponenten an, der mit dem Empfänger das weitere Vorgehen abstimmt.
Die Verantwortung verteilt sich so: Für Ladungssicherung und Zustand der Palette beim Start haftet der Verlader, die Entladung richtet sich nach der Vereinbarung im Auftrag. Eine fehlende Vereinbarung zur Entladung ist die häufigste Streitquelle vor dem Laden, weil der Empfänger annimmt, der Fahrer trage die Paletten ins Lager, während der Fahrer annimmt, er stelle sie am Bordstein ab. Deshalb steht im OTSL-Auftrag die Entladeart ausdrücklich drin, statt vorausgesetzt zu werden.
Entladung mit Ladebordwand und Hubwagen Schritt für Schritt
- Bedingungen vor der Abfahrt prüfen. Der OTSL-Disponent fragt den Empfänger nach Untergrund, Gefälle, Standplatz, Zeiten und danach, wer die Palette annimmt.
- Fahrzeug aufstellen. Der Fahrer parkt so, dass die Plattform plan auf Fahrbahnniveau absenkt und der Hubwagen auf harten Untergrund herunterrollen kann.
- Palette beurteilen. Vor dem Absenken prüft der Fahrer Palette und Ladung; eine beschädigte Palette oder verrutschte Ladung ist Grund zum Anhalten und zum Anruf beim Disponenten.
- Absenken mit der Bordwand. Eine Palette pro Hub, innerhalb von 1,5 t, mit gesichertem Hubwagen auf der Plattform; niemand steht unter der Bordwand oder an ihrer Kante.
- Fahrt zur Abstellstelle. Über harten, ebenen Untergrund, ohne Bordsteine und Gefälle; die Abstellstelle wie im Auftrag, nicht wie am Tor gewünscht.
- Bestätigung oder Verweigerung. Der Empfänger unterschreibt den CMR mit Datum; war die Entladung unmöglich, dokumentiert der Fahrer die Verweigerung mit Foto und CMR-Vermerk, und der Disponent vereinbart eine Alternative.
Definitionen
- Ladebordwand: hydraulische Plattform am Heck des Fahrzeugs, die eine Palette vom Ladeboden auf Fahrbahnniveau absenkt; bei OTSL-Solo-Lkw bis 1,5 t pro Hub.
- Handhubwagen: manueller Palettenhubwagen mit kleinen harten Rollen, mit dem der Fahrer eine Palette über harten, ebenen Untergrund bewegt.
- Ladekran: am Fahrzeug montierter Kran, mit dem Paletten über der Tragkraft der Bordwand oder unpalettierte Ware entladen werden.
- CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route): Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr; im CMR-Frachtbrief trägt der Fahrer Vorbehalte und den Verweigerungsvermerk ein.
- Verlader: die Partei, die die Ware lädt und sichert; haftet für Ladungssicherung und Palettenzustand beim Start.
- Lagerpuffer: Zwischenlager, in das OTSL eine Lieferung umleitet, wenn die Entladung beim Empfänger zum vereinbarten Termin nicht möglich ist.
Checkliste für die Entladung mit Ladebordwand
- Gewicht jeder Palette bekannt und höchstens 1,5 t; schwerere vor der Beladung dem Disponenten gemeldet.
- Untergrund vom Fahrzeug bis zur Abstellstelle hart und eben: Pflaster, Asphalt, Beton; kein Schotter, Rasen oder Bordstein ohne Auffahrt.
- Gefälle am Standplatz und auf dem Weg des Hubwagens so gering, dass die Palette den Fahrer nicht zieht.
- Standplatz erlaubt, die Plattform plan auf Fahrbahnniveau abzusenken.
- Entladeart im Auftrag festgehalten: wer entlädt, wohin die Palette kommt, wer unterschreibt.
- Telefon und Kamera bereit: Foto von Stelle und Palette bei jeder Verweigerung, Vermerk im CMR.
Wann gelten die Regeln zur Entladung mit Ladebordwand nicht?
Die Regeln oben betreffen Lieferungen, bei denen die Entladung mit Ladebordwand und Hubwagen im Auftrag vereinbart wurde. Sie gelten nicht, wenn der Empfänger eine Rampe oder einen Stapler hat und das Fahrzeug selbst entlädt; dann ist der Fahrer nicht für den Weg der Palette über den Hof verantwortlich. Sie gelten auch nicht für eine Palette über 1,5 t oder unpalettierte Ware, weil dort die Bordwand gar nicht in Frage kommt und OTSL von Anfang an Ladekran, Entladung durch den Empfänger oder Lieferung an einen Lagerpuffer vorschlägt. Das Recht zur Verweigerung hängt von einer realen Gefahr ab, nicht von Bequemlichkeit: Der Fahrer verweigert nicht, weil es regnet, aber er verweigert, weil die Bordwand auf einem abfallenden Rasen aufsetzt. Siehe auch: Kabotage nach der Entladung: 3 in 7 Tagen, Sperrfrist und Regeln in GB und Kwidzyn und Powiśle: wohin unsere Partner mit Solo-Lkw fahren und Solo-Lkw 18 EP mit Ladebordwand als OTSL-Partnerfahrzeug: Aufträge.
Die Rolle von OTSL
OTSL prüft die Entladebedingungen beim Empfänger, bevor das Fahrzeug losfährt, und schreibt die Entladeart in den Auftrag, damit der Partnerfahrer nicht am Tor verhandelt. Sind die Bedingungen unbekannt, schlagen wir im Angebot eine Alternative vor: Ladekran, Entladung durch den Empfänger oder Lieferung an einen Puffer. Die Leistung ist auf der Seite Motorwagen mit Ladebordwand 12 t und 18 t beschrieben. Die Wahl zwischen Bordwand, Rampe und Kran erklärt der Beitrag Ladebordwand, Kran oder Rampe, die Verteilung der Verantwortung der Text Ladungssicherung: wer haftet, und das Festhalten von Vorbehalten der Beitrag Schadensprotokoll und CMR-Vorbehalte.
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